Entscheidungsvorlage - FB 45/0195/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag aus dem

5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 oder dem 4. Landesprogramm NRW 2025 für die Aus- und Umbaumaßnahmen in der Tageseinrichtung für Kinder Nordstraße zu stellen und damit die Schaffung von zwei neuen Ü3-Plätzen zu fördern.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangslage

Durch den Wegfall von Jugendamtbudgets im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025 und des Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 und der Einführung einer Ausbaugarantie werden gemäß der Beschlüsse der KJA-Vorlagen „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ (FB 45/0683/WP17) vom 05.11.2019 und „Statusbericht über den Stand der Anträge aus dem „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 und 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021[…]“ (FB 45/0097/WP18) Einzelfallentscheidungen über Maßnahmen mit dem Schwerpunkt zur Schaffung neuer Plätze dem Kinder- und Jugendausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

2.    Konkretes Projekt: Aus- und Umbau des Kinderladen 7 in der Nordstraße

Der Kinderladen 7 in der Nordstraße 6 in Trägerschaft der Elterninitiative Kinderladen 7 e.V. bietet aktuell räumlich Platz für eine Gruppe mit 18 Ü3-Plätzen. Durch die Fördermittel sollen Aus- und Umbaumaßnahmen in der sich in dem 1. OG befindlichen Wohnung vorgenommen werden.

 

Im EG befindet sich neben dem Garderobenraum, ein kleines Büro, ein Bad mit drei Kinderwaschbecken und zwei Kindertoiletten, ein separates Personal-WC und eine Wickelmöglichkeit. Auf der anderen Seite befindet sich der große Gruppenraum, in dem gespielt aber auch gegessen wird. Daneben ist erst die Küche und dahinter ein Nebenraum, der zum Spielen oder als Ruheraum verwendet wird. Von der Küche gelangt man in den Garten.

 

In dem Gruppenraum gibt es eine Türe zum Treppenhaus, wodurch man in 1.OG gelangt, wo sich die 45 m² große Wohnung für die Erweiterung befindet. Diese Wohnung hat zwei Zimmer. Das zur Straße liegende wird die neue Küche mit Personalraum. Das hintere Zimmer wird das Leitungs- und Vorstandsbüro. Außerdem befindet sich dort ein Badezimmer.

 

Dadurch, dass die Küche nach oben verlegt wird, entsteht unten in der ehemaligen Küche mehr Platz für den Gruppenraum (z.B. Werk- und Bastelraum). Das ehemalige kleine Büro wird der Garderobe angegliedert. Die Waschmaschine und der Trockner können nach oben verlegt werden, sodass mehr Platz im Badezimmer entsteht, um z.B. eine neue Wickelmöglichkeit zu schaffen. Nach dem Aus- und Umbau sind zwei weitere Ü3 Plätze (GF IIIc) geplant.

 

Mit der Maßnahme und der damit verbundenen Erweiterung des Betreuungsplatzangebotes auf 20 Ü3-Plätze wird erreicht, dass die Gruppe der vorgegebenen Regelgruppenstärke laut KiBiz entsprechen wird. Bislang war dies aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich. 

 

3.    Fördermittel

Die Programme „5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ und „4. Landesprogramm NRW 2025“ gewähren jeweils eine 90 % Förderung für die Aus- und Umbaumaßnahme, ein Eigenanteil von 10 % verbleibt bei dem Träger. Der Förderhöchstbetrag ergibt sich aus der Anzahl der neu geschaffenen Plätze.

 

Es kann bei einer Aus- und Umbaumaßnahme zur Schaffung neuer U6-Plätze ein Höchstbetrag von 15.000 € pro Platz gefördert werden. Insgesamt sollen durch die Maßnahme zwei neue Ü3-Plätze geschaffen werden. Somit könnte eine Förderung i. H. v. 27.000,00 € beantragt werden könnte.

 

Die Summe ergibt sich aus den zwei Plätzen, die jeweils mit 15.00,00 € für Aus- und Umbaumaßnahmen gefördert werden können. Von der maximalen Fördersumme in Höhe von 30.000,00 € werden jedoch nur 90 %, also 27.000,00 € gefördert, da 10% als Eigenanteil zu erbringen sind. Den Eigenanteil zahlt der Träger der Maßnahme, im vorliegenden Fall die Elterninitiative Kinderladen 7 e.V.

 

Geförderte Aus- und Umbaumaßnahmen müssen zehn Jahre für den Zweck der jeweiligen Förderung genutzt werden (Zweckbindung).

 

4.   Beschlussvorschlag

 Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung zu beauftragen, 

 einen Antrag auf Förderung von zwei neuen Ü3-Plätzen beim LVR zu stellen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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