Entscheidungsvorlage - FB 45/0198/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins Zeltlagerteam Hahn-Friesenrath als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Vorstand des gemeinnützigen Vereins Zeltlagerteam Hahn-Friesenrath e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 09.01.2022 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Der Träger leistet Jugendarbeit im Bereich der Kinder- und Jugenderholung und erfüllt damit Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII.

 

Der Verein wurde im Jahr 2008 gegründet, kann jedoch auf eine über 30-jährige Zeltlager-Geschichte zurückblicken.

1986 wurde über die Pfarrgemeinde Hahn-Friesenrath erstmals ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche aus der näheren Umgebung angeboten.

Zunächst organisiert über die Pfadfinder*innenschaft St. Georg, gründete sich 1999 ein eigenes Zeltlagerteam.

In den Jahren danach stieg die Nachfrage enorm an und der Teilnehmerkreis konnte über die Grenzen der Pfarrgemeinde hinaus auf den damaligen Kreis Aachen erweitert werden.

Die große Nachfrage und das enorme Engagement der Teammitglieder führte im Jahr 2008 zu der Entscheidung, die Gesamtorganisation zukünftig eigenständig durchzuführen,

Somit wurde am 9.Dezember 2008 der gemeinnützige Verein „Zeltlagerteam Hahn-Friesenrath e.V.“ gegründet.

Seitdem besteht der Verein aus rund zwanzig Ehrenamtler*innen, die sich mit einem großen Teil ihrer Freizeit der Kinder- und Jugendarbeit widmen.

Die Ehrenamtler*innen verfügen über langjährige Erfahrung und sind größtenteils seit der Vereinsgründung Mitglieder des Teams bzw. wachsen als ehemalige Teilnehmende in den Betreuerstatus hinein.

Die Qualifikation der Teammitglieder setzt sich aus vielen Berufen zusammen, darunter Pädagogen*innen, Arzthelferinnen, Agrarwissenschaftler, Ingenieur*innen, Finanzbeamte, Tischler, Schlosser, Schüler*innen und Studierende mit teilweise über 20jähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendbetreuung.

Über Lehrgänge und Auffrischungskurse wird die Qualifikation zur Jugendarbeit aufrechterhalten.

 

Seit 2014 besteht eine Vereinbarung mit der Abteilung Jugend nach § 72a Abs.4 SGB VIII zur Sicherstellung von persönlich geeignetem Personal, welche durch regelmäßige Einsicht in erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse nachgewiesen wird.

Zudem wurde eine Vereinbarung mit der Abteilung Jugend zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII getroffen.

 

Die Ausbildung der Betreuenden wird durch regelmäßige Schulungen zur „Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen“ ergänzt.

 

Ziel des Vereins ist hauptsächlich die Planung, Organisation und Durchführung einer attraktiven Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 – 16 Jahren aus der ganzen Städteregion Aachen.

Jedes Jahr nehmen rund 50 Teilnehmer*innen an einem bunten Programm aus klassischen und modernen Zeltlagerelementen teil. Die Zeltlager finden immer an unterschiedlichen Orten in der Eifel statt.

Weitere Angebote sind

  • Ausflüge und Tagesfahrten
  • Wanderungen
  • Sportangebote (begleitet durch Sportpädagogen)
  • Kreative Workshops für Kinder

 

Es wird immer ein hoher Wert auf Vielfalt, Abwechslung, freie Entfaltung und Mitbestimmung   gelegt. Jeder ist willkommen, egal welchen sozialen, ethnischen, sexuellen oder gesellschaftlichen Hintergrund jemand hat.

Gerade in diesen Zeiten und angesichts der langen Entbehrungen durch die Corona Pandemie zeigt es sich, wie wichtig die Angebote für die Kinder und Jugendlichen sind.

Um die Teilnehmerbeiträge so gering wie möglich halten zu können, wird einmal jährlich eine Benefizveranstaltung organisiert, deren Erlös vollständig in den Erhalt des Equipments (Zelte und Material), des Programms und der Verpflegung gesteckt wird.

Nur so entstehen finanzielle Freiräume, die es ermöglichen, Tagesfahrten durchzuführen, moderne Gruppenzelte zur Verfügung zu stellen und auch regionale Produkte hoher Qualität für die Verpflegung bereit halten zu können.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.2016 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

 

Demnach ist die Anerkennung des Vereins Zeltlagerteam Hahn-Friesenrath e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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