Kenntnisnahme - FB 37/0010/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt Kenntnis von der Bestellung des Oberbrandmeisters Sebastian Hoppstädter zum Löschzugführer.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Seit 01.09.2021 nimmt Herr Sebastian Hoppstädter die Aufgaben eines Löschzugführers beim Löschzug Haaren kommissarisch wahr. Er hat die Zugführerfunktion seines Vorgängers, Herrn Brandoberinspektor Jörn Heiliger übernommen.

Herr Hoppstädter ist seit dem 01.06.2001 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Aachen. Sein Werdegang bei der Freiwilligen Feuerwehr zeichnet sich durch große Aktivität und den Besuch mehrerer Fachlehrgänge am Ort und am Institut der Feuerwehr in Münster aus. Er ist fachlich und persönlich geeignet, die verant­wortungsvolle Tätigkeit eines Löschzugführers zu übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss des hierzu erforderlichen Zugführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr in Münster erfolgt die endgültige Beauftragung zum Löschzugführer für die Dauer von 6 Jahren nach § 16 (1) der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr -VOFF NRW)  vom 09.05.17. 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen): ./.

 

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen): ./.

 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt: ./.

 

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