Kenntnisnahme - FB 61/0360/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Hintergrund

Mit einem Tagesordnungsantrag der FDP Fraktion von 21.02.2022 an den Rat der Stadt Aachen wird darum gebeten, darzulegen, warum die derzeit laufenden Bauarbeiten im Grünen Weg eine bereits lange Bauzeit erfordern und wann die Maßnahme beendet sein wird.

 

2. Aktuell laufende Baumaßnahme der Regionetz GmbH

Bei der aktuell laufenden Baumaßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme der Regionetz, im Zuge derer sehr umfangreich Strom-, Gas- und Wasserleitungen, Beleuchtungs- und Telekommunikationskabel sowie Abwasserleitungen erneuert werden. Auch die zugehörigen Hausanschlüsse werden in der Regel überarbeitet. Zudem ist ein großes Abwassersonderbauwerk herzustellen.
Die Bauarbeiten greifen aufgrund ihres Umfangs in den gesamten Straßenraum ein und erreichten z.T. Arbeitstiefen von 6,5m unter Geländeniveau. Die Baukosten der Regionetz belaufen sich auf rund 2,5 Mio. €.

Die Baumaßnahme begann am 03.02.2020 und war seitens der Regionetz für 18 Monate vorgesehen. Durch unterschiedliche Erschwernisse verlängert sich die Bauzeit. Zu den Erschwernissen zählten laut Regionetz:

-                aufwendige Umplanungen und Lageanpassungen bei Kanal-, Gas- und Wasserleitung, weil Versorgungsleitungslagen vor Ort die ursprünglich geplanten Trassen nicht möglich machten (insbesondere eine 110 KV Stromleitung, in Beton gefasste Telekommunikationsleitungen etc.)

-                aufwendige Wasserhaltung, da ständig zufließendes Wasser aus zwei Drainagen parallel zum Alt-kanal abgeleitet werden musste

-                Bauunterbrechungen wegen vieler Regenfälle, die keine weitere Bautätigkeit zuließen

-                Altleitungsbestände, die zunächst entfernt oder ertüchtigt werden müssen, ehe die geplanten Leitungen an deren Stelle oder querend verlegt werden können

-                aufwendigere Erneuerung der Versorgungshausanschlüsse, da die Anbindung der Neuanschlüsse in die Gebäude von vorhandenen Überbauungen oder der Unzugänglichkeit von Kellern erschwert wurden

-                Corona bedingte Personalausfälle beim beauftragten Bauunternehmen

Derzeit geht die Regionetz davon aus, dass sie spätestens im September 2022 alle Arbeiteten abgeschlossen haben wird. Flächen, in den Eingriffe stattfanden, werden zeit- und kostensparend provisorisch verschlossen, da politische Beschlüsse zum Gesamtumbau des Grünen Weges vorliegen.

3. Anschließende Baumaßnahmen zur Umgestaltung des Grünen Wegs

Am 02.09.2021 fasste der Mobilitätsausschuss einen angepassten Planungsbeschluss für den Grünen Weg (FB 61/0155/WP18). Im Abschnitt zwischen Gut Lehmkülchen und Lukasstraße soll demzufolge ein Radweg im Seitenraum (Planungsvariante 2) hergestellt werden. Für den Bereich zwischen Lukasstraße und Liebigstraße ist zu prüfen, ob dank einer Einbahnstraßenregelung bessere Verhältnisse für den Radverkehr geschaffen werden können.

Basierend auf diesem Beschluss ergibt sich für die Umgestaltung des Grünen Wegs folgender Zeitplan:

-                      Q1.2022  Nachtragsbeauftragung Ing. Büro

-                      Q2.2022 Planung LPH 2 (Variante Einbahnstraße und neuer Querschnitt)

-                      Q3.2022 erneuter Planungsbeschluss und Bürgerinfo

-                      Q4.2022 Planung LPH 3+5

-                      Q2.2023  Ausführungsbeschluss und Änderungsantrag Fördergeber

-                      Q3.2023 vorgezogene Arbeiten im Gehwegsbereich Ecke Lombardenstr.

-                      Q4.2023 Förderzusage und LPH 6+7

-                      Q2.2024 Baubeginn bei einer derzeit geschätzten Bauzeit von ca. 18 Monaten

-                      Q3.2025 vorauss. Verkehrsfreigabe

 

Umleitungen
Der KFZ- und der Linienverkehr wird immer in Teilbereichen abhängig von den jeweiligen Bauabschnitten vom Grünen Weg abgeleitet. Die Umleitungen sind mit der Verkehrsbehörde abgestimmt und entsprechend beschildert. Anliefermöglichkeiten zu den Gewerbebetrieben werden im Baustellenbereich über Provisorien gewährleistet.

Fußgänger können die Arbeitsbereiche in aller Regel queren. Der Radverkehr wird aufgrund der vielen Gewerbezufahrten und der schmalen Nebenanlage meist über die angrenzenden Straßen umgeleitet. Aktuell z.B. über die Passstraße, Alkuinstraße, Krefelder Straße und Großstück (alte Bahntrasse entlang Finanzzentrum). Die aktuelle Umleitung ist noch bis Mitte April 2022 beantragt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Ziel der Vorlage ist die Information der politischen Vertreter*innen und der Bürger*innen. Es wird kein Beschluss gefasst, der sich auf den Klimaschutz und die Klimafolgenabpassung auswirken würde.

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Anlagen

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