Kenntnisnahme - FB 45/0196/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 03.02.2021 beantragt die CDU-Fraktion zu den Themen „Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen Kontakt halten“ und „Kochtüten sichern Mittagessen für Kinder“ beim Rat der Stadt Aachen, folgenden Beschluss zu fassen:

 „Die Verwaltung wird beauftragt, einen Notfall-Fonds für die Offenen Türen im Aachener Stadtgebiet aufzulegen, um eine angemessene Kinder- und Jugendarbeit während der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, Richtlinien zur Mittelvergabe zu erarbeiten.“

 

  1. Entwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Pandemie

Seit Ausbruch der Pandemie und der Schließung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Frühjahr 2020 war die Sorge der pädagogischen Fachkräfte um die Vereinsamung ihrer Besucher*innen groß. Neue Wege der Kontaktpflege zu den Kindern und Jugendlichen wurden erschlossen.

 

Die sich ändernden Vorgaben der Corona-Schutzverordnung zwangen die Offenen Türen, zeitweise zu schließen oder für eine geringe Besucher*innenzahl zu öffnen. Um den Vorgaben gerecht werden zu können und dennoch Kontakt zu halten, fanden persönliche Einzelgespräche, Telefonate oder auch Zaun- und Fenstergespräche statt.

 

Zudem erlangten verschiedene soziale Medien einen wesentlichen Stellenwert. Deren Nutzung wird zum Teil bis heute beibehalten und einige Freizeitenrichtungen bieten seitdem ihren Besucher*innen ein regelmäßiges Onlineprogramm an und arbeiten mit YouTube, Plattformen wie Instagram oder Messenger Diensten wie WhatsApp.

 

Es wurde online gemeinsam gebastelt, Musik gemacht und - von Küche zu Küche - miteinander gekocht. 

In den meisten Offenen Türen konnten sich die Kinder und Jugendlichen Spiele ausleihen oder auch Koch- und Basteltüten abholen.

Die Angebote waren durchweg äußerst vielfältig und phantasiereich und orientierten sich immer an den Bedürfnissen der Besucher*innen.

 

Die erforderlichen Schnelltests zur Testung der Kinder wurden in 2021 durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, sodass diesbezüglich auf kommunaler Ebene keine Kosten entstanden.

 

  1. Notfall-Fonds

Um oben genannte außergewöhnlichen Aktionen durchführen zu können, benötigten die Kinder- und Jugendeinrichtungen zusätzliche finanzielle Unterstützung, der die Fachverwaltung mit der Einrichtung entsprechender Notfallfonds für die Offenen Türen in Aachen für 2021 nachkam. Diese setzten sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Kochtüten sichern Mittagessen für Kinder mit 100.000 Euro
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen Kontakt halten mit 50.000 Euro
  • Corona bedingte Mehrausgaben für die Ferienspiele mit 30.000 Euro

 

Die Fonds sollten eine angemessene Kinder- und Jugendarbeit während der Corona-Pandemie gewährleisten.

 

Folgende Richtlinien wurden bei der Mittelvergabe angewendet:

  • Corona bedingte Zusatzkosten (zusätzliche Betreuungskräfte)
  • Aktionen außerhalb des in der Kinder- und Jugendeinrichtung sonst üblichen Portfolios
  • Aktionen die für die Kinder und Jugendlichen eine direkte Unterstützung darstellten oder diese ermöglichten
  • Eine formlose Antragstellung
  • Umgehende Prüfung, Bewilligung und Auszahlung

 

Eine aus Sicht der Fachverwaltung gerechte Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel wurde daher sichergestellt.

 

  1. Resonanz (siehe Anlage 3)
  • Sieben Einrichtungen haben sich in 2021 an dem Sonderprogramm „Kochtüten sichern Mittagessen für Kinder“ mit verschiedenen Projekten beteiligt.

Ein Betrag in Höhe von insgesamt 15.407,69 Euro wurde in Anspruch genommen.

Einige Einrichtungen (wie zum Beispiel die OT Driescher Hof) konnten durch eigenes Engagement das Projekt durch Spendengelder finanzieren.

  • Acht Einrichtungen haben aus dem Sonderfonds „Kontakt halten“ verschiedene Projekte ins Leben gerufen
  • Vorhandene Software wurde projekttauglich aufgewertet, um online Programme durchführen zu können.
    Eine Summe in Höhe von 5.851,40 Euro wurde in 2021 verausgabt.
  • Corona bedingte Mehrausgaben, wie für zusätzlich erforderliches Betreuungspersonal oder für die Bereitstellung von Hygieneartikeln (Masken) wurden über Träger abgerechnet.
    Hierfür wurde eine Summe in Höhe von 11.707,35 Euro in Anspruch genommen.

 

  1. Ausblick

Grundsätzlich standen die Gelder der Notfallfonds ausschließlich in 2021 zur Verfügung.

Ab 2022 werden durch das Förderprogramm des Landes NRW „Aufholen nach Corona“ viele Projekte der Freizeiteinrichtungen ermöglicht. Hierdurch können auch Projekte, analog der kommunalen Fördermittel „Kochtüten sichern das Mittagessen für Kinder“ über die Landesmittel gefördert werden.

 

Problematisch erweist sich die Finanzierung von Tests und sonstigem Schutzmaterial für den laufenden Betrieb der Offenen Türen. Diese sind nicht durch die Mittel „Aufholen nach Corona“ gedeckt.

Da das Land in 2022 keine Tests für die Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Verfügung stellt, diese nach derzeitiger Regelung aber bei bestimmten Angeboten eine Bedingung zur Durchführung sind, entstehen den einzelnen Trägern nicht refinanzierbare Kosten.

 

Diese treten bei Wochenendmaßnahmen oder Zeltlagern außerhalb der Ferien und bei den Ferienspielen auf, da hier die Schulkinder als nicht getestet gelten. Außerdem besteht der Wunsch der Mitarbeitenden, jugendliche Besucher*innen testen zu können, bei denen nicht als gesichert gelten kann, ob sie am Schulunterricht teilgenommen haben und dort getestet wurden.

 

Nach Eingang mehrfacher diesbezüglicher Anfragen und vorbehaltlich der sich regelmäßig ändernden Corona-Schutzverordnung hat die Fachverwaltung bei der Kämmerei beantragt, die Restgelder aus 2021 aus dem Fonds „Kontakt halten“ in Höhe von 44.000 Euro sowie die Restgelder des Notfall-Fonds für die Ferienspiele in Höhe von 18.000 Euro sicherheitshalber in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.

 

Die Übertragung der Restmittel für die Ferienspiele erfolgte bereits, sodass den Trägern eine Abrechnung der Anschaffungskosten für Schnelltests ermöglicht werden kann.

Die Übertragung der Restmittel aus dem Fonds „Kontakt halten“ steht zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus. Hierzu wird in der gemeinsamen Sitzung berichtet.

 

Hiermit ist der Ratsantrag „Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen Kontakt halten“ abschließend beantwortet.
 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element: 1-060201-900-1, 53390000-cvid (Ansatz 30.000 €)

4-060201-908-9, 53180000-cvid (Ansatz 50.000 €)

4-060201-9, 53180000-cvid (Ansatz 100.000 €)

Corona – Notfall-Fonds

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

180.000

180.000

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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