Entscheidungsvorlage - FB 01/0220/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag Bürger*innenrat für Aachen, Empfehlung zur Einrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Verfasst von:
- Duikers, Dana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.03.2022
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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30.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die Einrichtung eines Bürger*innenrates für Aachen mit den in der Vorlage beschriebenen Eckpunkten.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die Einrichtung eines Bürger*innenrates für Aachen mit den in der Vorlage beschriebenen Eckpunkten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 13.01.2021 stellte die Initiative „Bürgerrat für Aachen“ einen Bürgerantrag zur Einrichtung eines Bürger*innenrates in Anlehnung an das Modell Ost-Belgiens, welches dort am 25. Februar 2019 vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft per Dekret eingeführt wurde. Bürger*innenräte erarbeiten in mehrtägigen Werkstätten eine unmittelbare Empfehlung aus der Bürger*innenschaft an die Ratspolitik zu ausgewählten, großen gesamtstädtischen Herausforderungen. Ein umfassendes auf die kommunale Struktur der Stadt Aachen angepasstes Konzept wurde gemeinsam mit dem Antrag eingereicht (s. Anlage 1).
Inhaltliche Bewertung:
Die Stadt Aachen steht für einen offenen und transparenten Bürger*innendialog und hat sich auf den Weg gemacht, eine innovative Kommune des Bürger*innendialogs zu werden und die Zukunft der Stadt gemeinsam mit der Stadtgesellschaft zu gestalten. Die Einrichtung eines Bürger*innenrats kann dabei mit seinem einzigartigen niederschwelligen Ansatz des Losbürger*innenverfahrens eine wichtige Säule in der Partizipationslandschaft sein. Bereits seit 2019 wurden verschiedene Ratsanträge zur Stärkung der Bürger*innenpartizipation in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Zur Einrichtung eines Bürger*innenbeirats liegen konkret zwei Anträge (Ratsherr Allemand vom 25.02.2020 und SPD-Fraktion vom 06.11.2020) vor. Auch die Oberbürgermeisterin hat die Stärkung der Partizipation zu einem Amtsschwerpunkt erklärt, eine zentrale Koordination des Themas im Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (FB 01) verortet und die Idee der Gründung eines Bürger*innenrates von Beginn an für die Verwaltungsleitung unterstützt und als Fachdezernentin (Dez. I) begleitet. Am 26.10.2021 wurde ein Sachstandsbericht zum Aufbau des Bürger*innendialogs im FB 01 in das Bürgerforum eingebracht. In diesem Eckpunktepapier wurde dargestellt, dass ein erfolgreicher Bürger*innendialog Expertise und Ressourcen erfordert, auf Augenhöhe erfolgen muss und allen die gleiche Chancen zur Teilhabe eröffnen muss. In diesem Kontext wurde darauf hingewiesen, dass der vorliegende Antrag einen besonderen Mehrwert bietet, der sich insbesondere durch eine stärkere Repräsentativität, das Erreichen neuer Beteiligungsgruppen und einer intensiven, verantwortungsvollen Beschäftigung mit gesamtstädtischen Themen (keine Betroffenheitsbeteiligung) auszeichnet. Gleichzeitig müssen Umfang und Grenzen der Beteiligung für die Beteiligten vorab transparent sein und die Beteiligung eine Wirkungsorientierung entfalten (keine Feigenblatt-Beteiligung). Damit dies gelingt, ist eine Anbindung an die kommunalverfassungsrechtlichen Gremien und eine enge Zusammenarbeit mit dem politisch-administrativen System zwingend notwendig. Das beigefügte Schaubild aus der Grundsatzvorlage zum Aufbau des Bürger*innendialogs verdeutlicht die Rolle und den Mehrwert der Einrichtung eines Bürger*innenrates im Gesamtgefüge der partizipativen Gremien, Prozesse und Formate in der Stadt Aachen (s. Anlage 2).
Bisherige Beratung:
Der Antrag wurde zuständigkeitshalber dem Bürgerforum zur weiteren Beratung zugeleitet. Da Corona-bedingt die ursprünglich avisierte Sitzung abgesagt wurde, fand eine Erstberatung im Rahmen einer digitalen öffentlichen Dialogveranstaltung des Bürgerforums am 16.03.2021 statt, an der auch Vertreter*innen anderer Kommunen von ihren Erfahrungen mit der Gründung von Bürger*innenräten berichteten und Empfehlungen einbrachten. Auf Basis der Diskussionsbeiträge wurde eine erste Vorlage erstellt, die bereits wichtige Eckpunkte und Voraussetzungen definierte und am 11.05.2021 in einer regulären Präsenz-Sitzung des Bürgerforums beraten wurde (s. Anlage 3). Dabei wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst (Zitat):
„Das Bürgerforum begrüßt die Einrichtung eines Bürgerrates für die Stadt Aachen. Zur Vorbereitung der abschließenden Beratung wird eine Arbeitsgruppe, die paritätisch mit Mitgliedern des Bürgerrates und den Sprecher*innen der Fraktionen im Bürgerforum besetzt ist, eingerichtet, an der die Verwaltung und bei Bedarf externe Beratung beteiligt werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden anschließend im Bürgerforum und im Hauptausschuss diskutiert und anschließend dem Rat der Stadt Aachen zur Entscheidung vorgelegt. Die Einrichtung eines Bürgerrates für die Stadt Aachen sollte möglichst zeitnah erfolgen.“
In Ausführung des Beschlusses wurde eine Arbeitsgruppe Bürgerrat (nachfolgend: AG Bürgerrat) konstituiert, die aus dem Vorsitzenden des Bürgerforums, den Sprecher*innen der Fraktionen im Bürgerforum, Vertreter*innen der Initiative Bürgerrat und dem Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (Fachbereichsleitung und Geschäftsstelle Bürgerforum) zusammen gesetzt war. Die Arbeitsgruppe hat sich mit folgenden Themenschwerpunkten beschäftigt:
- Größe des Bürger*innenrates
- Auswahl der Mitglieder des Bürger*innenrates
- Zusammensetzung des sog. Bürger*innenausschusses
- Themenvorschläge und -auswahl für das Bürger*innengutachten
- Bürger*innengutachten (nicht abschließend besprochen)
- Bürger*innensekretariat
- Pilotphase und Evaluation
Die AG Bürgerrat hat am 25.05.2021, 22.06.2021, 06.07.2021, 23.11.2021 und 25.01.2022 mit großem Engagement getagt, um die o. g. Themen zu diskutieren und Lösungen auszuarbeiten. Zum komplexen Thema der Größe des Bürger*innenrates und der Auswahl der Mitglieder wurde zudem eine Unterarbeitsgruppe von FB 01, städtischer Statistikstelle (FB 02) und Sozialplanung (FB 56) eingerichtet, an der die Initiative Bürgerrat beratend teilgenommen hat. Die Arbeitsergebnisse sind in die Beratungen der AG Bürgerrat eingeflossen.
Empfehlung für die Einrichtung eines Bürgerrates
Die AG Bürgerrat hat sich als Ergebnis des halbjährigen Erarbeitungs- und Abstimmungsprozesses auf folgende Eckpunkte verständigt (s. Vorlage Mai 2021 und Ergebnisprotokoll AG Bürgerrat):
Es soll ein Bürger*innenrat (Arbeitstitel, wird noch angepasst) für Aachen eingerichtet werden, welcher aus folgenden Kernelementen besteht:
1) Bürger*innenrat:
Der Aachener Bürger*innenrat soll je Versammlung 56 Mitglieder umfassen, welche die 14 Aachener Sozialräume abbilden und den Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, auch Menschen zu erreichen, die an den klassischen Beteiligungs- und Dialogformaten nicht teilnehmen. Hierzu wird eine Zufallsstichprobe (melderechtliche Gruppenauskunft) von 1.000 Personen gezogen. Innerhalb dieser Stichprobe erfolgt eine repräsentative Zusammensetzung nach den Kriterien Alter (ab dem 16. Lebensjahr, Einteilung in drei Cluster), Geschlecht und Bildungsstand und eine Personenauswahl im Losverfahren. Dabei ist darauf zu achten, dass kein Sozialraum mit weniger als zwei Personen vertreten ist. Um die Idealgröße von vier Personen je Sozialraum zu erreichen und die Breite der Bevölkerung zu erreichen, erscheint ein begleitendes aufsuchendes Verfahren als sinnvoll.
Der Bürger*innenrat ist eine für die Beratung eines bestimmten kommunalpolitischen Themas temporär stattfindende Zusammenkunft, welche aus repräsentativ ausgewählten Einwohner*innen Aachens besteht und ein- bis zweimal jährlich (jeweils neu zusammen gesetzt) in mehrtägigen Versammlungen komplexere Themen mit mittelfristigem Zeithorizont und von gesamtstädtischer Bedeutung berät. Durch die Aufbereitung der Themen durch unabhängige Expert*innen und durch eine externe Moderation soll eine größtmögliche Transparenz des Verfahrens sichergestellt werden. Die Verwaltung begleitet mit ihrer Expertise den gesamten Prozess. Das Bürger*innensekretariat gewährleistet den Einbezug der jeweiligen Fachdienststellen.
Der Bürger*innenrat behandelt Themen, die Angelegenheiten der Gemeinde betreffen und von den kommunalpolitischen Gremien entschieden werden können. Die Themen des Bürgerrates werden partizipativ eingebracht. Folgende Gruppierungen können Themenvorschläge einreichen: Einwohner*innen mit einem Quorum von 125 Unterschriften, vorheriger Bürger*innenrat mit einem Mehrheitsbeschluss, die Fraktionen im Rat der Stadt Aachen und die Dezernate der Stadtverwaltung. Die Themenvorschläge werden zunächst im Begleitgremium Bürger*innenrat (BG Bürger*innenrat) beraten. Die Empfehlung wird in die nächste Sitzung des Bürgerforums zur Beratung eingebracht. Das Bürgerforum bestimmt im Anschluss an die Beratung das Thema des Bürger*innenrates per Mehrheitsbeschluss.
2) Begleitgremium Bürger*innenrat (ehem. Bürgerausschuss, neu: BG Bürger*innenrat):
Es wird ein Begleitgremium gebildet (BG Bürger*innenrat), das für den Bürger*innenrat die Themenauswahl vorbereitet, die Expert*innen und Moderator*innenauswahl vornimmt, Setting und Inhalte bestimmt und den Bürger*innenrat sowie die Umsetzung der Empfehlungen beratend begleitet. Das BG Bürger*innenrat wird für die Dauer der Pilotphase paritätisch besetzt:
- 6 Mitglieder zu Beginn aus der Gründungsinitiative Bürgerrat, ab dem zweiten Bürger*innenrat erfolgt eine rollierende Nachbesetzung aus dem vorherigen Bürger*innenrat, wobei jeweils zwei Mitglieder wechseln, so dass nach dem 3. Bürgerrat ein kompletter Austausch stattgefunden hat. Um Mitglied im Begleitgremium zu werden gibt es ab Vorbereitung des zweiten Bürger*innenrates ein Losverfahren aus den Mitgliedern des letzten Bürger*innenrats.
- 6 Mitglieder zu Beginn aus den im Rat der Stadt Aachen vertretenen Fraktionen, wobei jede Fraktion ein Mitglied entsenden kann. Ob die politischen Vertreter*innen auch an der Begleitgruppe zum 2. Bürger*innenrat und darauffolgenden teilnehmen, wird auf Basis der gewonnenen Erfahrungen nach dem ersten Bürger*innenrat entschieden. Es besteht das Ziel, dass auch die politischen Vertreter*innen spätestens nach dem 3. Bürger*innenrat aus dem BG Bürger*innenrat ausscheiden.
- Beratend und kontinuierlich zwei Mitglieder aus dem Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung, zuzüglich bei Bedarf themenbezogen Weitere aus der jeweiligen Fachverwaltung.
3) Bürger*innengutachten:
Das Ergebnis der Beratung des Bürger*innenrates wird in einem Bürger*innengutachten zusammen gefasst, wobei es sich im Wesentlichen um eine Dokumentation der Werkstätten und Diskussionen handelt, bei denen abschließende Empfehlungen ausgesprochen werden. Das Gutachten wird vom Bürger*innenrat freigegeben. Aus Gründen der Verfahrenstransparenz, Stringenz und Effizienz soll das Gutachten durch dieselben Expert*innen/ Büros zu erstellt werden, die auch die Moderation der Werkstätten durchführen. Die Erstellung des Gutachtens wird verwaltungsseitig durch das Bürger*innensekretariat begleitet. Das Gutachten wird im Bürgerforum vorgestellt und öffentlich beraten. Danach wird das Gutachten im Rat der Stadt Aachen vorgestellt und zur Aussprache und Entscheidung vorgelegt. Eine Einordnung aus der Sicht der Fachverwaltung erfolgt in der Sitzung durch eine mündliche Stellungnahme des/ der jeweils fachlich zuständigen Beigeordnete*n.
4) Bürger*innensekretariat:
Es wird in der Verwaltung ein Bürger*innensekretariat im FB 01einzurichten sein, welches dauerhaft besteht und somit die Kontinuität des Bürger*innenrates sicherstellt und für die Neutralität und Unabhängigkeit des Verfahrens Sorge trägt. Es soll als Geschäftsstelle den Prozess organisieren, als Lotse zwischen Bürger*innenrat, Politik und Verwaltung agieren, administrative Aufgaben übernehmen, die Kommunikation koordinieren und die Ressourcen verwalten. Zudem obliegt es dem Sekretariat, Schnittstelle zu allen Akteuren zu sein, die Qualität der Veranstaltungen sicherzustellen und eine stetige Optimierung zu befördern. Es entsteht zusätzlicher Personalbedarf für die kontinuierliche Betreuung der Begleitgremien, die Akquise und Auswahl der Mitglieder des Bürger*innenrates, die Durchführung der mehrtägigen Versammlungen, die Kommunikation mit externen Kooperationspartner*innen und Expert*innen, die Evaluation, das Finanzmanagement (inkl. Vergabe), die Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßige Berichterstattung in den kommunalpolitischen Gremien sowie verwaltungsinterner Abstimmungsprozesse und ggf. aufsuchende Ansprache. Im Vergleich mit anderen Kommunen entspricht der Stellenumfang voraussichtlich einem VZÄ. Der konkrete Stellenbedarf und das Stellenprofil wird von FB 01 gemeinsam mit FB 11 ermittelt.
5) Pilotphase und Evaluation:
Aufgrund des experimentellen Charakters des Aachener Bürger*innenrates empfiehlt die AG Bürgerrat eine Pilotphase für die Dauer von zwei aufeinanderfolgende Bürgerräten, um danach auf Basis der gewonnenen Erfahrungen eine Optimierung vorzunehmen. Eine Verlängerung der Pilotphase um einen weiteren Bürger*innenrat ist möglich, wenn dies durch die Mehrheit der AG Bürger*innenrat für notwendig erachtet wird. Während der Dauer der Pilotphase soll eine prozessbegleitende Evaluation zu den Schwerpunkten
- Gesamtprozess Bürger*innenrat (Größe, Setting, Themenauswahl, Gutachten etc.)
- Begleitgremium Bürger*innenrat (Verfahren, Inhalte, Zusammensetzung etc.)
erfolgen. Die Evaluation wird durch die AG Bürger*innenrat (Vorsitzender des Bürgerforums, Sprecher*innen der Fraktionen im Bürgerforum, Initiative Bürgerrat, Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung) begleitet. Die Geschäftsführung liegt beim Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung. Nach der Pilotphase wird der Evaluationsbericht zur Entscheidung über das weitere Vorgehen in den Rat eingebracht.
Nächste Schritte:
Das Bürgerforum hat die vorgenannten Eckpunkte in seiner Sitzung vom 22.02.2022 beraten und mehrheitlich folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die Einrichtung eines Bürger*innenrates für Aachen mit den in der Vorlage beschriebenen Eckpunkten. Hierzu soll die Verwaltung eine Entscheidungsvorlage für Hauptausschuss und Rat vorbereiten, in die auch die in der Sitzung geäußerten mündlichen Ergänzungen einbezogen werden. Der Bürgerantrag wird zur abschließenden Beratung an den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Aachen verwiesen.“
Nun wird die Vorlage in die Sitzung von Hauptausschuss (16.03.2022) und Rat (30.03.2022) zur Entscheidung eingebracht. Nach erfolgtem Grundsatzbeschluss und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen wird der 1. Aachener Bürger*innenrat vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2022 durch die Verwaltung noch eine Vielzahl an Detailfragen zu klären und abzustimmen ist (insbesondere hinsichtlich Abwicklung Stichproben- und Losverfahren, externer Beauftragung und Kooperationen, Evaluation, Bürger*innengutachten und Themenauswahl sowie interner Abstimmungsprozesse). Zudem soll die Bezeichnung „Bürger*innenrat“ überprüft und nach Möglichkeit eine Alternative gefunden werden, die sowohl den Anforderungen einer gendergerechten Sprache, als auch dem gewünschten niederschwelligem Zugang gerecht wird.
In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen erscheint die Durchführung des 1. Aachener Bürger*innenrates in der ersten Jahreshälfte 2023 als realistisch. Die Oberbürgermeisterin unterstützt verwaltungsseitig den Gesamtprozess als zuständige Dezernentin. Über den Sachstand wird laufend in der AG Bürger*innenrat und dem Bürgerforum berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen:
Es entsteht zusätzlicher Personalbedarf im Umfang von voraussichtlich 1,0 VZÄ. Der konkrete Stellenbedarf und das Stellenprofil wird von FB 01 gemeinsam mit FB 11 ermittelt und zum Stellenplan 2023 angemeldet. Für die laufende Betreuung wurden bisher 50.000 Euro/ Jahr im Haushalt eingestellt. Auch hierzu wird der Bedarf konkretisiert und zum Haushalt 2023 ff. angemeldet.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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712,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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236,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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136,2 kB
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