Entscheidungsvorlage - FB 61/0250/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 – Gelände Limburg/ Liebigstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Liebigstraße und Bahntrasse in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Vorlage

FB 61/0250/WP18 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 – Gelände Limburg/ Liebigstraße – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Hallen 1 und 3 für Ausstellung und Verkauf von Gartenmöbeln nutzen zu können. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

 

Der Planungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 04.11.2021 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 fand in der Zeit vom 13.12.2021 bis 14.01.2022 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Behörden bzw. anderen Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

 

Eine erneute Beratung ist daher weder in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte noch im Planungsausschuss erforderlich. Beide Gremien wurden durch eine Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 – Gelände Limburg/ Liebigstraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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