Kenntnisnahme - FB 45/0191/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Betriebsausschuss VHS nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im November 2021 informierte die StädteRegion Aachen den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen über die rückläufige Entwicklung der Schüler*innenzahlen bei dem Weiterbildungskolleg (Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg) der StädteRegion Aachen. Aufgrund dessen hat die StädteRegion den Entschluss gefasst, dass das Beschulen an den derzeit vorhandenen drei Standorten (Bischofstraße Aachen, Eintrachtstraße Aachen, Würselen) nicht in Gänze aufrechterhalten werden kann. Daher hat die StädteRegion die Absicht mitgeteilt, die von der Stadt Aachen angemieteten Räumlichkeiten in der Bischofstraße (Hugo-Junkers-Realschule) zum 31.07.2022 zu kündigen. Gleichzeitig wird eine Ausweitung der Nutzungszeiten der angemieteten Räumlichkeiten in der Eintrachtstraße beabsichtigt.

 

Diesbezüglich hat am 09.02.2022 eine erste Ortsbesichtigung des Gebäudes Eintrachtstraße mit Vertreter*innen der StädteRegion sowie der Abteilung Schule der Stadt Aachen stattgefunden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass nach derzeitigem Stand durch die Ausweitung der Nutzungszeiten der derzeit bereits an die StädteRegion vermieteten Räumlichkeiten bis in die Abendstunden die Räume der Bischofstraße kompensiert werden könnten, so dass zeitnah die weiteren (vertraglichen) Abstimmungen erfolgen werden.

 

Über diese Entwicklung informiert die StädteRegion den Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Städteregionsausschuss sowie den Städteregionstag mit beigefügter Vorlage.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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