Entscheidungsvorlage - FB 32/0014/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Hauptausschuss trifft die Grundsatzentscheidung, auf dem Katschhof und dem Markt zukünftig zusätzlich zu den bereits etablierten Veranstaltungen neue Veranstaltungen nur dann zu genehmigen, wenn sie

a.) einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen und

b.) von besonderem gesamtstädtischem Interesse (gemeinwohlorientiert und nichtkommerziell) sind oder

c.) bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen

oder auf eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses oder des Betriebsausschusses Kultur und Theater zurückgehen. Die genannten Entscheidungskriterien werden künftig bei Prüfung neu eingehender Anträge zugrunde gelegt. Eine Vorlage der einzelnen Anträge im Hauptausschuss – auch aus verfahrenstechnischen Gründen – ist nur in Ausnahmefällen notwendig.

  1. Den vorliegenden, beigefügten Anträgen wird mit Ausnahme des Antrages von Haus Overbach entsprochen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass und fachliche Aufgabenstellung:

Markt und Katschhof sind aufgrund der schönen Kulissen und der Platzverhältnisse für Veranstaltungen prädestiniert. Gleichzeitig sind es aufgrund ihrer Nähe zu Rathaus und Dom Orte mit besonderer Symbolkraft. Immer wieder fragen Organisatoren für wiederkehrende - aber auch für neue Veranstaltungen - an.

Die bereits etablierten Veranstaltungen (Domspringen, September Special, Archimedischer Sandkasten, Pennzelt, Dom und Rathaus im Licht usw.) haben in vielen Fällen schon traditionelle Bedeutung. Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschluss vom 06.05.2020 beauftragt, aufgrund der exponierten Bedeutung der Plätze bis dahin nicht regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt im Einzelfall dem Hauptausschuss vorzulegen. So wurde bei jedem einzelnen Antrag eine entsprechende Entscheidung notwendig und getroffen.

 

Vor dem Hintergrund des dadurch ausgelösten Beratungsbedarfs und der Einzelfallentscheidungen der vergangenen zwei Jahre erscheint es notwendig und geboten, nun eindeutige Entscheidungskriterien für das zukünftige Bewilligen /Ablehnen von Anträgen für Veranstaltungen auf dem Markt und dem Katschhof zu beschließen.

 

Konkreter Sachverhalt

Es liegen insgesamt vier neue Anträge zur Nutzung des Katschhofes vor.

Konkret:

  1. Der Landesverband der Armbrustschützen Aachen 1950 e.V. stellt einen Antrag für die Durchführung der Hochmeistereinführung von Herrn Dr. Tim Grüttemeier mit Festzug und Zapfenstreich. Die Veranstaltung soll am 06.05.2022 um 19:00 Uhr im Aachener Dom beginnen. Nach der Messe gegen 20:00 Uhr möchte der Schützenzug mit ca. 250 Personen über den Münsterplatz und über die Krämerstraße zum Markt begeben.

Auf dem Markt soll der scheidende Hochmeister, Herr Marcel Philipp, mit einem Zapfenstreich verabschiedet werden. Die genaue Fläche auf dem Markt soll noch festgelegt werden, wird aber seitens des Vereins mit ca. 500qm angegeben. Im Anschluss läuft die Veranstaltung im Krönungssaal des Aachener Rathauses weiter.

  1. Die Hospizstiftung Region Aachen stellt einen Antrag für die Durchführung eines Benefiz-Schachturniers zugunsten der Hospizstiftung. Das Turnier soll am 04.06.2022 (11:00 Uhr – 18:00 Uhr; Aufbau ab 08:00 Uhr, Abbau bis 20:00 Uhr) auf dem Markt stattfinden. Der Aufbau umfasst

1 Lebendschachfeld – Bühnenaufbau (8 m x 8 m x 4 m)

1 Pavillon – Turnierleitung / Technik (4 m x 4 m x 3 m) sowie

10 Bierzeltgarnituren (je 2,20 m x 1,70 m x 0,75 m; Gesamtfläche ca. 11 m x 5 m)

  1. Das Gymnasium Haus Overbach, Franz-von-Sales-Straße 3, 52428 Jülich-Barmen, stellt einen Antrag für die Durchführung eines Festgottesdienstes anlässlich des 400. Todestages des dortigen Ordenpatrones Franz von Sales. Der Festgottesdienst soll am 22.06.2022 (09:30 Uhr – 12:30 Uhr) auf dem Katschhof stattfinden. Es soll auch eine Bühne zum Einsatz kommen, deren genaue Abmessungen und Auf- sowie Abbaudaten noch festzulegen sind.
  2. Die Musikschule der Stadt Aachen stellt einen Antrag für die Durchführung eines Popchor-Konzertes. Das Konzert soll am 23.06. und 24.06.2022 (jeweils 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Aufbau ab 22.06.2022, Abbau am 25.06.2022) auf dem Katschhof stattfinden. Der Aufbau umfasst 1 Bühne, die auf der Rathaustreppe positioniert werden soll.

 

 

Rechtliche Rahmenbedingen:

Bei Veranstaltungen in der öffentlichen Fläche handelt es sich um eine übermäßige Straßennutzung bzw. um eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche, die gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) oder § 18 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) der Erlaubnis bedarf. Die Erteilung der Erlaubnis liegt im Ermessen der Stadt Aachen.

 

Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO oder § 18 StrWG für die öffentlichen Verkehrsflächen ist die Betrachtung und Abwägung der verschiedenen Interessen geboten (Interesse Allgemeinheit vs. Antragsteller).

 

 

Konfliktsituation:

Das Interesse des Veranstalters, seine Veranstaltung durchzuführen, steht dem Interesse der Öffentlichkeit, die Plätze ohne Einschränkungen zu betreten und zu „genießen" gegenüber. Weiterhin haben die ansässigen Gewerbe ein Interesse, erreichbar zu bleiben und ihren Liefer- und Ladeverkehr problemlos planen zu können. Nicht zuletzt sind Anwohnerinnen und Anwohner durch Menschenmassen vor ihrer Haustüre, durch Beschallung und helles Licht mitunter zu späterer Stunde während Veranstaltungen eingeschränkt und beeinträchtigt.

Gleichzeitig machen Veranstaltungen eine Stadt aber auch attraktiv - sie locken Besucher und Touristen an, die wiederum in Aachen übernachten, einkaufen und empfehlen. Die Attraktivierung und Belebung der Aachener Innenstadt steht im Moment besonders im Fokus und wird auf verschiedenen Ebenen forciert. Insbesondere kostenlose Veranstaltungen ohne Konsumzwang können hier einen großen Mehrwert bieten und als Magnet wirken. Es ist eine Frage der Abwägung, welche Veranstaltungen und wie viele man letztlich im Innenstadtbereich zulässt. Zudem soll die herausgehobene Position von Markt und Katschhof beibehalten werden. Daher sollten allgemeine und für alle Antragsteller gleichermaßen gültige Entscheidungskriterien zu Grunde gelegt werden, um einen Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung auf Markt und Katschhof zu bescheiden.

 

Lösungsansatz | Herleitung des Entscheidungsvorschlags:

Die Entscheidungskriterien sollten so ausgestaltet sein, dass jeder neue Antrag als laufendes Geschäft der Verwaltung entschieden werden kann. Bereits etablierte Veranstaltungen auf dem Markt und dem Katschhof haben zwar keinen „Bestandsschutz", dennoch sind die meisten Veranstaltungen gewachsene, immer wiederkehrende Events, die sich im Laufe der Zeit als positiv für Aachen und die Region gezeigt haben. Im Jahre 2019 (vor Einschränkungen durch die Corona-Pandemie) fanden auf dem Markt ca. 10 und auf dem Katschhof über 20 große Veranstaltungen in einem Umfang wie die Karnevalszüge, September Special, Archimedischer Sandkasten, Dom/Rathaus im Licht, CHIO, Weihnachtsmarkt, Domspringen, Radrennen rund um Dom und Rathaus usw. statt. Kleinere Veranstaltungen (Oldtimerausfahrten, Schützenumzüge usw.) sind hier nicht berücksichtigt.

 

Es wird vorgeschlagen, auf dem Katschhof und dem Markt zukünftig zu den bereits etablierten Veranstaltungen neue Veranstaltungen nur dann zu genehmigen, wenn sie einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen, von besonderem gesamtstädtischem Interesse (gemeinwohlorientiert und nicht-kommerziell) sind und bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen. So bleibt die Innenstadt der Stadt Aachen weiterhin attraktiv für Antragstellende, aber nicht jedem Antrag wird mit Rücksicht auf die exponierte Bedeutung der Plätze und der umliegenden Interessen (Gewerbe, Anwohner usw.) stattgegeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, zukünftig das Prüfverfahren nach vorgenannten verbindlichen Kriterien durchzuführen.

 

Bezugnehmend auf die derzeit vorliegenden Anträge sähe die Entscheidung wie folgt aus:

Alle beantragten Veranstaltungen sind gemeinnützige, nicht-kommerzielle Veranstaltungen, Mit Blick auf den fehlenden kommunalen Bezug zur Stadt Aachen würde jedoch der Antrag des Hauses Overbach abgelehnt, da es sich um eine Schule aus Jülich handelt und der Festgottesdienst einen Ordenspatron ehrt, der in Jülich tätig war.

Die übrigen Anträge haben einen traditionellen oder kulturellen bzw. gemeinnützigen Zweck und einen Bezug zur Stadt Aachen, weshalb diese Veranstaltungen positiv beschieden werden könnten.

 

Das grundsätzliche Bestreben, kleinere Veranstaltungen auf andere Plätze wie den Münsterplatz oder den Friedrich- Wilhelm-Platz zu verlegen, bleibt davon unberührt. Auf dieser Grundlage müsste der Hauptausschuss nicht mehr jede Veranstaltung individuell diskutieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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