Entscheidungsvorlage - FB 61/0369/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung des Fahrradschutzstreifens Viehhofstraße Höhe Marienhospital; Tagesordnungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 02.03.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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06.04.2022
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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28.04.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat mit Datum vom 02.03.2022 den Antrag gestellt, das Thema „Fortsetzung des Fahrradschutzstreifens Viehhofstraße Höhe Marienhospital“ auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 06.04.2022 zu setzen (vgl. Anlage 1).
Im Antrag wird vorgeschlagen, das fehlende Stück Fahrradschutzstreifen im Bereich des Marienhospitals (Hausnr. 43) zulasten der dort heute vor dem Ärztehaus vorhandenen Fahrbahnrandparkstände aufzubringen, um die Lücke im Netz der Radverkehrsanlagen zu schließen und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit zu verhindern (vgl. Anlage 2).
Einschätzung der Verwaltung
Aktuell läuft in der Viehhofstraße eine Baumaßnahme der Regionetz für das Stromnetz. Für diese Baumaßnahme sind beginnend ab dem 21.03.2022 etwa 4-6 Wochen Bearbeitungszeit veranschlagt. Der Bereich der Baustelle liegt nicht unmittelbar im Bereich des unterbrochenen Fahrradschutzstreifens, sondern im Bereich der Haltestelle zur Friedrich-Ebert-Allee. Ein unmittelbarer Zusammenhang ist daher nicht gegeben.
Der Verwaltung ist die Unterbrechung des Fahrradschutzstreifens bekannt. Eine weitere Prüfung zur Möglichkeit des Lückenschlusses steht auf der umfangreichen Agenda von Planungsaufgaben und Prüfungen, die vorgenommen werden sollen. Allerdings muss für den aus Radverkehrssicht sinnvollen Lückenschluss insbesondere die Frage des Umgangs mit dem Liefer- und Ladebereich geklärt werden. Während die vier südwestlichen Parkstände zur Bewohnerparkzone BU 2 gehören, sind die drei nordöstlichen Parkmöglichkeiten zwischen 8 und 16 Uhr zum Liefern und Laden vorgesehen und dienen damit u.a. zum Absetzen und Abholen von Besuchenden des Ärztehauses sowie zur Anlieferung der Apotheke.
Fazit
Die Verwaltung wird den Antrag zum Anlass nehmen, um zu überprüfen, ob auf die Liefer- und Ladezone verzichtet werden kann und das Absetzen und Abholen sowie das Anliefern der Apotheke an anderer Stelle gewährleistet werden kann.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es der Verwaltung nicht möglich, detailliertere Ergebnisse vorzulegen.
Kosten und Finanzierung
Kosten und Finanzierung können erst im Laufe der weiteren Planungsschritte ermittelt bzw. geklärt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Es handelt sich derzeit um eine reine Information.
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in event. Vorlagen für event. Beschlüsse für diesen Bereich dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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460,1 kB
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