Entscheidungsvorlage - FB 61/0343/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum - Standortkonzept;hier: Ratsanträge der Grünen Fraktionen in den Aachener Bezirken Mitte, Eilendorf, Brand, Haaren, Kornelimünster/ Walheim, Laurensberg und Richterich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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09.03.2022
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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09.03.2022
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.03.2022
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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16.03.2022
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Entscheidung
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06.04.2022
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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06.04.2022
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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27.04.2022
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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27.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung zur Umsetzung von Trinkwasserspendern im Sinne des vorliegenden Konzeptes.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Standortsuche zur Errichtung von Trinkwasserspendern auf Basis des vorliegenden Standortkonzeptes und der Konkretisierung der Planung sowie der Qualifikation von Möschebrunnen und Hotmannspief-Brunnen als Trinkbrunnen für die Sommersaison 2022 im Rahmen der bestehenden Aufgabenwahrnehmung durch E 26 vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Mittel.
Der Antrag der Fraktion Die Grüne vom 26.8.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Standortsuche zur Errichtung von Trinkwasserspendern auf Basis des vorliegenden Standortkonzeptes.
Der Antrag der Fraktion Die Grüne vom 06.03.2020 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Standortsuche zur Errichtung von Trinkwasserspendern auf Basis des vorliegenden Standortkonzeptes und der Konkretisierung der Planung.
Der Antrag der Fraktion Die Grüne vom 08.03.2020 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bezirk mit der Standortsuche zur Errichtung von Trinkwasserspendern auf Basis des vorliegenden Standortkonzeptes und der Konkretisierung der Planung.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Standortsuche zur Errichtung von Trinkwasserspendern auf Basis des vorliegenden Standortkonzeptes und der Konkretisierung der Planung.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Standortsuche zur Errichtung von Trinkwasserspendern auf Basis des vorliegenden Standortkonzeptes und der Konkretisierung der Planung.
Der Antrag der Fraktion Die Grüne vom 26.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Standortsuche zur Errichtung von Trinkwasserspendern auf Basis des vorliegenden Standortkonzeptes und der Konkretisierung der Planung.
Der Antrag der Fraktion Die Grüne vom 26.9.2018 gilt somit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadtverwaltung Aachen wurde mit Beschluss der einzelnen Bezirksvertretungen und des Planungsausschusses (Vorlage FB 61/1365/WP17) im Frühjahr 2020 beauftragt, die Anträge der Grünen Fraktionen zur „Errichtung von netzwassergebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum“ im gesamtstädtischen Kontext weiter zu verfolgen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, Erfahrungen anderer Kommunen mit öffentlichen Trinkwasserspendern abzufragen und aus aktuellem Anlass die entsprechenden Corona-Hygienevorschriften abzuklären.
Die Bearbeitung beinhaltet sowohl eine Zusammenarbeit der entsprechenden Fachämter als auch eine Abstimmung mit dem kommunalen Wasserversorger STAWAG bzw. Regionetz GmbH.
Ziel der bisherigen Abstimmungsgespräche ist es, ein gesamtstädtisches Konzept mit Rahmenbedingungen und Kriterien für eine qualifizierte Standortsuche von Trinkwasserspendern im Stadtgebiet zu erarbeiten und die Frage der Betreiberverantwortung zu klären.
Das Standortkonzept wurde federführend beim FB 61/500 (Abteilung Stadterneuerung und Stadtgestaltung) entwickelt. Dabei wurden potentielle Standortbereiche identifiziert, desweiteren Kriterien für eine Checkliste möglicher konkreter Standorte erarbeitet und kurzfristige Maßnahmen für die Inbetriebnahme von Trinkwasserspendern unter Einbeziehung historischer Trinkbrunnen in der Innenstadt benannt. Erste Modellvorschläge für einen neuen städtischen Trinkwasserspender wurden zusammengestellt.
Technische und hygienische Anforderungen an das Modell eines Trinkwasserspenders sowie infrastrukturelle Anforderungen und Kriterien an mögliche konkrete Standorte ergänzen das Konzept. Die Abstimmung erfolgte mit dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26) und der STAWAG/Regionetz.
Um den technischen und hygienisch gesicherten Betrieb der Trinkwasserspender zu gewährleisten, ist die umfassende Betreiberverantwortung nach VDI 3810 anzuwenden.
Die Betreiberverantwortung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen
- Regelmäßige Säuberung/Spülung der Trinkwasserspender (72-Stunden-Sichtkontrollen)
- regelmäßige mikrobiologische Beprobung und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung
- jahreszeitlich festgelegtes An- und Ausschalten der Trinkwasserspender/Saisonumrüstung
- Wartung, Instandhaltung sowie Reparaturen
- Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.
Die STAWAG erklärt sich bereit, für neu zu erstellende netzgebundene Trinkwasserspender im öffentlichen Raum Anschlusserstellung und Einbau sowie die anschließende umfassende Betreiberverantwortung für ein gemeinsam festgelegtes Trinkwasserspendermodell im städtischen Auftrag zu übernehmen. Diese Regelung bezieht sich auch auf die zwei bestehenden Trinkwasserspender in der Ursulinerstraße am Elisengarten und auf dem „Martinsplatz“/Liebigstraße. Nach Auswahl eines neuen Trinkwasserspendermodells werden die Trinkwasserspender an diesen beiden Standorten ausgetauscht.
Zunächst sollen demnach stadtweit insgesamt acht (8) neue Trinkwasserspender installiert werden (je einer in den Bezirken Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster/Walheim, Laurensberg, Richterich sowie im Bezirk Aachen-Mitte an den beiden Standorten Ursulinerstraße/Elisengarten und „Martinsplatz“). Nach einem Zeitraum von ca. zwei Jahren sollen Betrieb, Nutzung und Wartung evaluiert werden. Darauf aufbauend kann entschieden werden, ob das Angebot weiter ausgebaut werden soll.
Die Stadt Aachen ist Eigentümerin sowohl der bestehenden als auch der neuen Trinkwasserspender.
Auf Basis des vorgestellten Konzeptes wird empfohlen, im nächsten Schritt die Standortsuche in den einzelnen Bezirken entsprechend der unten aufgeführten Kriterien zu beginnen und in Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern und der STAWAG die weitere Planung inklusive Klärung der Kosten und Finanzierung zur Ausführungsreife zu führen. Die von den Bezirken bereits teilweise vorgeschlagenen Standorte sind in diesem Kontext zu prüfen.
In einem weiteren Schritt werden prioritäre Standortbereiche für Trinkwasserspender festgelegt und konkrete Standorte entsprechend den unten aufgeführten Kriterien inklusive Klärung der Kosten und Finanzierung zur Ausführungsreife identifiziert werden. Berücksichtigt werden dabei künftige Planungen und Umbaumaßnahmen (Synergien), Entfernung zu bereits bestehenden Trinkwasserspendern, veränderte stadträumliche Rahmenbedingungen.
Um kurzfristig für die Aachener Innenstadt als Bereich mit hohem Bedarf an Trinkwasserspendern eine verbesserte Versorgung zu gewährleisten, wird empfohlen die zwei mit einfachen Maßnahmen als Trinkbrunnen zu qualifizierenden (historischen) Brunnen, den „Möschebrunnen“ am Kleinen Münsterplatz und den Brunnen an der Hotmannspief (Sandkaulstraße/Alexanderstraße), in Betrieb zu nehmen. Diese Brunnen bleiben weiterhin in der Betreiberverantwortung von E 26/Stadt Aachen.
Damit wäre im zentralen Bereich Welterbe/historische Altstadt und am Premiumfußweg Richtung Stadtpark eine kostenfreie, jederzeit zugängliche Grundversorgung mit Trinkwasser gewährleistet.
Entscheidungen zur tatsächlichen Errichtung von neuen Trinkwasserspendern mit Kosten und Finanzierung bleiben gesonderten Ausführungsbeschlüssen vorbehalten.
In einem ersten Schritt wäre hier zu überlegen - im Sinne eines „Pilotprojektes“ - die bestehenden Trinkwasserspender in den Bereichen Ursulinerstraße/Elisengarten und „Martinsplatz“/Liebigstraße vorzeitig auf das neue Modell für Trinkwasserspender umzurüsten und in die Betreiberverantwortung der STAWAG zu übergeben.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Förderzugänge zur Reduzierung des kommunalen Eigenanteils hinsichtlich der Investitionskosten werden seitens der Verwaltung auf Basis des vorliegenden Konzepts gesucht.
Standortkonzept netzgebundene Trinkwasserspender für Aachen
Frei zugängliches Trinkwasser gewinnt in Zeiten des Klimawandels und der damit verbundenen Klimafolgeanpassungen im städtischen Raum insbesondere in sommerlichen Hitzeperioden stark an Bedeutung. Frei zugängliche Trinkwasserspender können die Aufenthaltsqualität erhöhen, das Stadtbild bereichern, einen wichtigen gesundheitlichen Beitrag leisten und den Menschen den Wert der Ressource Wasser wieder ins Bewusstsein bringen.
Ziel des Standortkonzeptes ist es, gesamtstädtisch Bereiche mit Bedarf an Trinkwasserspendern zu ermitteln und innerhalb dieser Bereiche konkret geeignete Standorte für die Errichtung und Inbetriebnahme von netzgebundenen Trinkwasserspendern zu identifizieren.
Ermittlung potentieller Standortbereiche
Grundsätzlich sinnvolle Bereiche für Trinkwasserspender im öffentlichen Raum ergeben sich
- durch eine hohe Fußgänger- und Radfahrerfrequenz von und zu besonderen Orten und Stadträumen (Ziel- und Quellverkehr)
- durch eine lange Aufenthaltsdauer vieler Nutzer*innen an besonderen Orten und Stadträumen (POIs = points of interest / hot spots).
Hohe Nutzerpotentiale zeigen gleichzeitig die soziale Akzeptanz dieser Stadträume, ebenfalls ein wichtiges Kriterium für die Standortsuche und Standortwahl der Trinkwasserspender.
Auch die logische stadträumliche Verfügbarkeit spielt bei der Standortsuche eine Rolle. Nutzer*innen, insbesondere ortsunkundige Besucher*innen erwarten Trinkwasserspender an zentralen Orten wie Bahnhof und Marktplatz. Unter diesen Gesichtspunkten wurden in einer Bestandsanalyse für Aachen mögliche Standortbereiche identifiziert. Dafür wurden exemplarisch für die Innenstadt die POIs, die stark frequentierten Grünräume (empirische Erfahrungswerte, Fußgängerzählung 2014) sowie die geplanten Premiumfußwege „10 Wege ins Aachener Grün“ betrachtet.
Als potentielle Standortbereiche für Trinkwasserspender ergeben sich folgende Orte und Bereiche:
- touristische Bereiche (hier: Bereich Welterbe, gesamte historische Altstadt, Museen, Kurbezirk Burtscheid…)
- zentrale Plätze und Quartiersplätze (hier: Plätze der Altstadt, Suermondtplatz, Rehmplatz, Brander Markt und weitere mehr)
- zentrale Einkaufsbereiche (hier: Adalbertstraße mit Kaiserplatz und Willy-Brandt-Platz, Krämerstraße, Großkölnstraße, Burtscheider Markt und Kapellenstraße…)
- wichtige Bildungseinrichtungen (hier: Universität, Fachhochschulen, VHS, Stadtbibliothek, Schulkomplexe und ähnliches)
- zentrale Knotenpunkte des ÖPNV (hier Hauptbahnhof, Bushof, Umsteigepunkt Kaiserplatz…)
- (inner)städtische Grünräume und Parks, Premiumfußwege als „Grüne Finger“…
- Sport- und Bewegungsräume (hier: Lousberg, Moltkepark, Vennbahnweg…)
Standortkonkretisierung mittels Kriterienliste
In einem zweiten Schritt werden innerhalb der oben definierten Standortbereiche anhand folgender Kriterien die konkreten Standorte festgelegt.
Kriterienliste
Städtebaulich – gestalterische Kriterien
- Ist eine gute Sichtbarkeit des Trinkwasserspenders gegeben?
- Ist eine räumliche Verfügbarkeit und Bewegungsfreiheit rund um den Standort des Trinkwasserspenders ohne Störung anderer Verkehrsteilnehmer*innen/Nutzer*innen gegeben?
- Kann durch den Trinkwasserspender ein Beitrag zur Aufenthaltsqualität geleistet werden?
- Ist aus gestalterischer Sicht an diesem Standort(-bereich) die Installation eines weiteren Stadtraumelements zu befürworten?
- Ist die Errichtung eines Trinkwasserspenders im Rahmen von anderweitigen Umbaumaßnahmen möglich? (Stichwort Synergien)
Restriktionen
- Bestehen bodenschutzrechtliche Bedenken (Archäologie)?
- Bestehen (Hoch-)Wasserschutzrechtliche Bedenken?
Technische und infrastrukturelle Verfügbarkeit
- Installation von Trinkwasserspendern ausschließlich als netzwassergebundene Trinkwasserspender vorsehen
- Kostengünstige Errichtung mit möglichst kurzem Weg von der Anschlussstelle (Netz) bis zur Entnahmestelle (Wasserspender) mit Übergabeschacht und Zähler vorsehen
- Abfluss möglichst über Versickerung oder Pseudolaufrinne vorsehen, Vermeidung zusätzlicher Kanalanschlüsse
- Ausstattung der Trinkwasserspender mit automatischem Hygienespüler und Betätigung berührungslos mittels Sensortechnik vorsehen. Dauerläufer werden einstimmig abgelehnt.
- Steuerung der Trinkwasserspender über eine Jahresbatterie mit saisonalem Tausch im Rahmen der Wartung vorsehen, Vermeidung elektrischer Netzanschlüsse
Kriterien Modellauswahl eines Trinkwasserspenders
Neben den bereits bestehenden historischen Trinkbrunnen in der Innenstadt (s. oben) schlägt die Verwaltung für neu zu errichtende Trinkwasserspender vor, ein Standardmodell auszuwählen. Damit wird der Wiedererkennungswert bei guter gestalterischer Qualität des Modells gewährleistet. Auch ist die Verwendung eines Standardmodells hinsichtlich Beschaffung, Wartung und Betrieb wirtschaftlich sinnvoll.
Neben den oben genannten technischen Kriterien sollte bei der Auswahl des geeigneten Modells eine gute Nutzung des Wasserstrahls im Sinne der Barrierefreiheit ebenso gewährleistet sein wie die Möglichkeit der Befüllung von persönlichen Trinkwasserflaschen als Beitrag zur Müllreduzierung.
Um unnötige Verkeimungsgefahr zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung bei der Modellauswahl die Austrittshöhe des Trinkwasserstrahls zu beachten, um eine mögliche Nutzung durch Tiere, vor allem Hunde, damit in der Regel auszuschließen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist bei der Modellauswahl die Verwendung von Verbundstoffen zu vermeiden. Die Wahl einer Edelstahloberfläche ist aus hygienischen Gründen zu bevorzugen. Das gewählte Modell soll eine geeignete Fläche zur Kennzeichnung als Trinkwasserspender - im Sinne der Barrierefreiheit auch in Braille – aufweisen. Für die Nutzer*innen soll erkennbar sein, wer für den Störungsfall zuständig ist. Im Hinblick auf mögliche Vandalismusschäden wird ein robustes Modell ohne bewegliche Teile bevorzugt.
Im Einzelfall sind andere Modelle eines Trinkwasserspenders denkbar sofern stadtgestalterische und/oder ortsbildbestimmende Gründe vorliegen.
Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Flankierend zur Ermittlung von Standortbereichen kann in geeigneter Art und Weise Bürgerbeteiligung eingesetzt werden, zum Beispiel als
- analoges Beteiligungsmodul an ausgewählten Standortbereichen oder zu konkreten Standortwünschen über (Informations-)Veranstaltungen, Stadtspaziergänge, Befragung /Fragebogen u.a.
- digitales Abstimmungsmodul zu gewünschten Standorten für Trinkwasserspender
Um die Möglichkeit von kostenfreiem Trinkwasser bekannter zu machen und gleichzeitig das Bewusstsein und die Akzeptanz dafür stärker in der Bevölkerung zu verankern, ist eine Unterstützung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll wie
- Information zum Thema freie Trinkwasserzugänge im Stadtgebiet Aachen
- Entwicklung einer App mit Standorten der verfügbaren Trinkwasserspender und/oder zusätzlich Informationen zur Wasserqualität des dargebotenen Wassers
- Erstellung einer Printkarte mit Standorten freier Trinkwasserspender bzw. Einbindung in Aachen-Stadtplan (aachen tourist service)
- Nutzung digitaler Medien zur Lokalisierung der Standorte
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Kommentar
Herstellung und (Ein-)Bau der Trinkbrunnen erzeugen CO2-Emissionen. Sie stehen einer erwünschten CO2-Einsparung durch Reduzierung von Trinkflaschen/-gefäßen entgegen.
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
51,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
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1,9 MB
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|||
3
|
(wie Dokument)
|
63,5 kB
|