Kenntnisnahme - FB 61/0371/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Richterich / - Richtericher Dell -

 

hier:  Sachstandsbericht zu den anstehenden Aufgaben

  1. Entwicklung Richterich 

Mit dem Voranschreiten der Planungen für die Haupterschließung wird nun ein wesentlicher Baustein für die Entwicklung von Aachen - Richterich konkreter. Neben der Planung in der Richtericher Dell stehen aber noch weitere private und öffentliche Planungen im Stadtbezirk an, die einen positiven Effekt für die Entwicklung des Ortsteils haben können. Die Planungen im Bereich der Ortsmitte Alt-Richterich sind in der Bezirksvertretung diskutiert worden und werden als „Neugestaltung von Alt-Richterich“ einen wichtigen Beitrag zur Attraktivierung des Ortsteils leisten.

Derzeit wird in der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die u. a die Erschließung und Entwicklung einer Mehrzweckhalle und von Räumen für Richtericher Vereine untersucht. Nachdem die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes durchgeführt worden ist, wird auf der Basis dieser Prüfung im Laufe des Jahres der Entwurf eines Bebauungsplans erstellt.

 

  1. Leitbildprozess Richtericher Dell

Die Verwaltung hat in der politischen Beratung im November 2021 (Vorlage - FB 61/0186/WP18

„Richtericher Dell zügig vorantreiben“) dargelegt, dass die vorliegende Rahmenplanung „Richtericher Dell“ aus dem Jahr 2004 nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Aus Sicht der Verwaltung sollen die einzelnen Projekte wie z. B. die Ortsmitte Alt-Richterich sowie der große Komplex der Richtericher Dell nicht isoliert betrachtet werden. Die Zeit bis zur Fertigstellung der Haupterschließung wird genutzt, um in einem abgestimmten Prozess die Entwicklungen in den Teilbereichen einzuleiten und gemeinsam voranzubringen. Dabei werden die bestehenden Siedlungsstrukturen, die großen Einfamilienhausquartiere, die erkennbare Überalterung der Bevölkerung und die Versorgungssituation des Stadtteils mit betrachtet werden.

Derzeit wird der Auswahlprozess für die Beauftragung eines Büros vorbereitet, das die Aktualisierung der Planung für die Richtericher Dell koordinieren soll.

 

  1. Straßenplanung und Querungsplanung für die Haupterschließung

Die Bearbeitung der Straßen- und Brückenplanung wurde durch das beauftragte Büro ingenaix mit Cornelissen und Partner aufgenommen. Derzeit finden noch zwingend notwendige Grundlagenermittlungen durch die Fachingenieur*innen statt.

So sind beispielsweise noch Detailvermessungen der Bahntrasse und der Gleisanlagen erforderlich, es müssen Prüfingenieure und Sachverständige benannt werden, konkretere Abstimmungen mit der DB sind nun erforderlich, der Überschwemmungsbereich des Amstelbaches muss festgelegt werden, die Barrierefreiheit wird frühzeitig untersucht, es werden Lastmodelle und Durchfahrtshöhen der Querungen detailliert abgestimmt.

 

Vorläufig ist für die Querungsbauwerke – vorbehaltlich der rechtzeitigen Zuarbeit aller nötigen Grundlagen und Informationen – folgender zeitlicher Verlauf geplant:

Im Zuge der weiteren Planung ist der zeitliche Rahmen ggfs. zu konkretisieren und anzupassen.

 

Für die korrekte Ausführung der Straßen- und Kanalplanung für die Haupterschließung müssen in einer Grobkonzeption die nötigen Anschlusspunkte der Haupterschließung an die Erschließung des Wohngebietes festgelegt werden, denn das Planungsbüro benötigt schon zur Vorentwurfsplanung alle relevanten Parameter, die später den Verlauf der Straße in Lage und Höhe bestimmen werden. Hierzu zählen neben den Gegebenheiten aus dem Gelände heraus die sonstigen Zwangspunkte. Bei der Haupterschließungsstraße sind das insbesondere die vielen Querungen (Bahn, Amstelbach etc.) aber auch die sogenannten Anschlusspunkte. Hierzu zählen die Anschlüsse an die bestehenden Straßen sowie die zukünftigen "Nebenstraßen" zur Gebietserschließung. Diese müssen ebenfalls in Lage und Höhe bekannt sein oder festgelegt werden, um die Gradienten und Achse der neuen Haupterschließungsstraße Richtericher Dell bestimmen zu können. Durch sie wird die Linienführung der Haupterschließungsstraße maßgeblich bestimmt und aus dieser ergeben sich weitere Aspekte, die zur Planung und Prüfung von z.B. Entwässerungseinrichtungen und Verkehrssicherheitsbelangen/Sichtverhältnissen zwingend erforderlich sind.

Verwaltungsintern sollen dazu alternative städtebauliche Grobkonzepte/Testentwürfe mit Erschließungsvorgaben entwickelt werden. Diese müssen so konkret sein, dass die Anzahl und Lage der Anbindungen an die Haupterschließungsstraße festgelegt werden können, der Straßenverlauf innerhalb des Gebietes aber noch variabel ist und Spielraum für den gesamten Entwurf bietet. Damit soll aufgezeigt werden, welche verschiedenen städtebaulichen / verkehrlichen Möglichkeiten hinter festgelegten Anschlüssen stehen können. 

 

  1. Entwässerungskonzept

Die Erkenntnisse aus der Anfangszeit der Planung in der Richtericher Dell können als Wissensgrundlage für die weitere Bearbeitung dienen, ebenso die vom damaligen Gutachter abgegebenen Vorschläge für die Ableitung des Niederschlagswassers. Die dem damaligen Gutachten beigefügten bereits realisierten Beispiele ermöglichen der Politik, den Planenden und der Öffentlichkeit eine Vorstellung, wie im Wohngebiet Richtericher Dell die Freiflächen, Wege und Gartengrundstücke angelegt und genutzt werden könnten. Der neue städtebaulicher Entwurf, der noch erarbeitet wird, muss in der Grundkonzeption ausreichend stabil sein, um zügig im ersten Bauabschnitt konkretisiert werden zu können, aber auch flexibel genug sein, um auf nachfolgende Entwicklungen reagieren zu können. Die geologischen Verhältnisse geben die Grundlage für das Entwässerungskonzept und die Nutzungsverteilung vor. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse reichen allerdings noch nicht für abschließende Aussagen bzw. als Planungsgrundlage aus. 

Derzeit wird daher das ursprünglich vorgesehene Konzept der Niederschlagswasserbeseitigung mithilfe noch durchzuführender Bodenerkundungen auf einen neueren Stand der Technik gebracht. Die Folgen der Klimaveränderung sollen hierbei ebenso berücksichtigt werden wie jüngste Überlegungen hinsichtlich Verwertung, Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers. Da, wie in der Vergangenheit bereits angekündigt, für ein abschließendes neues Konzept noch geologische und hydrogeologische Untersuchungen erforderlich sind, kann hierzu derzeit noch keine belastbare Aussage abgegeben werden.

Zunächst müssen umfangreiche Bohrungen niedergebracht werden. Obwohl die Stadt hier schon vor geraumer Zeit Anfragen an geeignete Unternehmen gestellt hat, können diese hierzu keine kurzfristigen Termine zusichern. Grund hierfür ist die außergewöhnliche Belastung dieser Bohrfirmen durch die Deutsche Bahn AG und die Autobahn GmbH, die an vielen Stellen ihre Infrastruktur nach dem starken Regenereignis im Juli 2021 instand setzen bzw. erneuern.

Die Erkenntnisse aus den nun anstehenden Untersuchungen werden als entscheidende Vorgaben zur planerischen Konzeption für das neue Wohngebiet einfließen.

 

  1. Bebauungsplan Nr. 955 -Richtericher Dell / Haupterschließung Ortsumgehung-

Grundlage der planerischen Festsetzungen sind die Ergebnisse der Straßen- und Entwässerungsplanung sowie der Planung der Querungen. Wenn auch die Zeitplanung nicht vollständig in städtischer Hand liegt, sondern von den Planungen der Deutschen Bahn abhängig ist, ist mit der Auftragsvergabe für die Straßen- und Brückenplanung nun auch ein Zeitpunkt absehbarer geworden, zu dem die Ergebnisse vorliegen und die Bearbeitung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes wieder aufgenommen werden kann.

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hatten 26 Bürger*innen eine Eingabe gemacht. Es waren 68 Behörden an der Planung beteiligt worden, von denen 14 eine Stellungnahme abgegeben haben. Derzeit wird geprüft, in welchen Fällen die Stellungnahme einer Behörde vorab erneut abgefragt werden sollte. Sämtliche Behörden werden in der öffentlichen Auslegung erneut beteiligt.

 

  1. Bebauungsplan Nr. 970 – Roermonder Straße / Amstelbach -

Hier gilt im Grundsatz das für das zum Bebauungsplan Nr. 955 Geschriebene.

Da für die Freiwillige Feuerwehr und die Rettungswache der Standort Roder Weg 7 gefunden werden konnten, steht nun die gesamte Fläche für einen Recyclinghof für den Aachener Nordraum zur Verfügung. Der Recyclingbetrieb steht in Konkurrenz zu anderen Nutzungen, da aber erst mit dem Wechsel der Feuerwehr zum Roder Weg eine größere Fläche für den Recyclinghof zur Verfügung gestellt werden konnte, empfiehlt die Verwaltung, nun auch für die Zukunft das gesamte Plangebiet für den Recyclinghof bereitzuhalten. Die Ergebnisse der Straßenplanung für den Abschnitt -C- der Haupterschließung (insbesondere Höhenlage und Lage des Zufahrtsbereiches) sind Voraussetzung für die Festsetzungen in diesem Bebauungsplan.

In der frühzeitigen Beteiligung und der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hatten 15 Bürger*innen eine Eingabe gemacht. Es waren 36 Behörden an der Planung beteiligt worden, von denen 25 eine Stellungnahme abgegeben haben. Derzeit wird geprüft, in welchen Fällen die Stellungnahme einer Behörde vorab erneut abgefragt werden sollte.

Sämtliche Behörden werden in der öffentlichen Auslegung erneut beteiligt.

 

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 985 – Banker-Feld-Straße / Amstelbachstraße -

Derzeit werden die Unterlagen für die öffentliche Auslegung durch die Vorhabenträgern erarbeitet. Folgende Sitzungstermine für den Offenlagebeschluss sollen erreicht werden:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 13.09.2022

Bezirksvertretung Aachen – Richterich 19.10.2022

Planungsausschuss 03.11.2022

Die Rechtskraft wird für das III. Quartal 2023 angestrebt

Die Vorplanung der Gehwegverlängerung an der Banker-Feld-Straße wurde erstellt. Eine Verlegung der Haltestelle an der Dellstraße vor das Plangrundstück mindestens für die Fahrtrichtung Kohlscheid, evt. aber auch beide, ist gut denkbar, zumal die heutige Haltestelle Mängel (in der Anfahrbarkeit) aufweist (nicht barrierefrei).

 

  1. Radschnellweg

Für den Radschnellweg Euregio (RS 4) wird derzeit - wie zuletzt im Januar 2022 berichtet (FB 61/0303/WP18,

https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24579) - die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) fertiggestellt. Im Anschluss kann dann das Linienfindungsverfahren mit der Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Sobald die Linie durch das Verkehrsministerium NRW festgestellt wurde, können dann die weiteren Planungen beginnen, bei denen auch die für Richterich wichtigen Fragestellungen bearbeitet werden.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die ersten Planungsschritte für die Horbacher Straße begonnen und für die Außerortsbereiche in der Baulast des Landesbetriebs Straßenbau NRW, die als Radvorrangroute geplant werden, die frühe Bürgerbeteiligung für die Baurechtserlangung eingeleitet. Eine Beteiligung ist bis zum 09.05.2022 für alle Interessierten möglich.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat folgenden Hinweis der Beteiligung vorangestellt: „… durch die Höhenplanung, die Entwässerungsplanung, die landschaftspflegerische Begleitplanung und die Ausarbeitung an Knotenpunkten und Querungsstellen werden sich Änderungen auch in den Lageplänen ergeben. Ebenso können sich aus der Würdigung von im Rahmen dieses Prozesses der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen Überarbeitungen ergeben. Die Änderungen gehen in die Entwurfsplanung ein, die sich dem Beteiligungsverfahren anschließt. Straßen.NRW und die Stadt Aachen werden die Planungen an den Übergängen der Zuständigkeiten eng miteinander abstimmen und aufeinander anpassen.“ Für die Planung der Richtericher Dell ist die Festlegung der „Übergänge“ aus dem innerörtlichen Abschnitt zur Strecke außerhalb der Ortsdurchfahrt von Bedeutung, da sich mit der Umsetzung der Wohnbebauung die Lage der Ortdurchfahrt in Richtung Horbach aller Voraussicht nach verschieben wird. Die Planung der Radvorrangroute erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen und die Belange, die sich aus der Planung des Wohngebietes Richtericher Dell ergeben, werden in den Beteiligungsprozess eingebracht.

In gleicher Sitzung wird durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW über das Projekt berichtet.

 

  1. DB-Haltepunkt

Nach den grundlegenden Untersuchungen zur Machbarkeit eines Haltepunktes Richterich hat die Deutsche Bahn die weitere Planung übernommen. Die Finanzierung des Haltepunktes ist über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn gesichert.  Hinsichtlich der zeitlichen Umsetzungsperspektive wurde in Abstimmung mit dem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), dem Nahverkehr Rheinland in Köln, dargestellt, dass die Anfahrbarkeit des Haltepunktes erst nach Elektrifizierung der euregiobahn-Strecken und dem Betrieb elektrischer Fahrzeuge auf der RB20 (beides geplant für Ende 2025) möglich ist.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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