Kenntnisnahme - FB 61/0393/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Mit dem TOP-Antrag zur Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2022 der Fraktion von DIE Zukunft wurde die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Projekt ALigN und Ausbau von Ladesäulen Infrastruktur gebeten (s. Anlage 1). Konkret wurde nach der Anzahl der Ladepunkt, die seit März 2021 aufgebaut wurden und nach der weiteren Planung gefragt. Im März 2021 hatte die Verwaltung letztmalig über den Sachstand zum Projekt berichtet.

Das Projekt ALigN ist ein Förder- und Forschungsprojekt, welches durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird. Das Gesamtvolumen beträgt rund 10 Mio. €. Der Anteil der Stadt Aachen liegt bei 6,8 Mio. €, die zu 100% gefördert werden. Das erste Ziel ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur vornehmlich im privaten Raum, jedoch mit einem besonderen Fokus auf das halböffentliche bzw. öffentliche Laden. Das zweite Ziel ist die Erforschung von nachhaltigen und kostengünstigen Netzkonzepten. Partner im Projekt sind die RWTH, die STAWAG, die Regionetz und weitere Partner aus der Industrie. Das reguläre Projektende ist Ende September 2022.

 

Sachstandsbericht der Verwaltung

Der Stand der Umsetzungsarbeiten sieht im Vergleich zum 20. Januar 2021 (Referenzdatum des letzten Sachstandsberichts) per Ende März 2022 wie folgt aus:

Bereits abgenommen: 340 Ladepunkte an 33 Standorten (zuvor 108 LP an 10 Standorten)

Im Aufbau: 120 Ladepunkte an 7 Standorten

Freigegebene Angebote für: 112 Ladepunkte an 12 Standorten

 

Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass die o.g. Ladepunkte bis zum regulären Projektende per Ende September 2022 umgesetzt werden. Trotzdem muss man realistischer Weise berücksichtigen, dass aufgrund der zunehmenden Lieferfristen, bedingt durch die gerissenen Lieferketten, ein Risiko besteht, dass nicht alle Standorte fristgerecht umgesetzt werden können. Mindestens sollten jedoch 500 Ladepunkte bis zum regulären Projektende aufgebaut werden. Die Obergrenze liegt bei maximal 600.

Darüber hinaus ist ein Antrag zur Verlängerung bis Ende 2023 gestellt. Im Falle eines positiven Bescheids bekäme die Verwaltung somit die Möglichkeit, nochmals ca. 100 bis 200 weitere Ladepunkte aufzubauen. 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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