Entscheidungsvorlage - FB 45/0197/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Ausweitung des Angebots der Erziehungsberatungsstelle & Kinderschutz-Zentrum im KSB Aachen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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26.04.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Er beschließt die Teilnahme der evangelischen Erziehungsberatungsstelle Aachen sowie des Kinderschutzzentrums im KSB Aachen e.V. an dem Interessenbekundungsverfahren des MKFFI des Landes NRW.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) hat Anfang 2021 ein Interessenbekundungsverfahren zum Thema „Kinderschutz – Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Ausbau der spezialisierten Beratung“ initiiert.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, sowie ihre Familien sollen durch die spezialisierte Fachberatung erreichbare, rasche, qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfe, psychosoziale Beratung und /oder Therapieangebote erhalten. Zugleich sollen Jugendämter und freie Träger, Kindertageseinrichtungen und weitere Einrichtungen auf spezialisierte Fachberatungsangebote in erreichbarere Nähe zugreifen können.
Zur Teilnahme aufgerufen sind freie und öffentliche Träger von Familienberatungsstellen, die vorgegebene Förderrichtlinien des Landes erfüllen.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist das MKFFI des Landes bereit, anfallende Personalkosten in Höhe von 80 % zu tragen.
Wie in den beiliegenden Anschreiben der Diakonie im Kirchenkreis Aachen e.V. und des Kinderschutzbundes Aachen benannt, haben beide Träger im Einvernehmen mit der Fachverwaltung gemeinsam für 2022 ihr Interesse bekundet, ihre Beratungsstellen entsprechend der oben genannten Aufgabe auszubauen.
Beide Träger führen langjährig anerkannte Beratungsstellen in der Stadt Aachen und verfügen über die erforderliche Expertise, die durch das Interessenbekundungsverfahren und die beantragte Förderung weiter personell im Sinne der Zielgruppe ausgebaut werden kann.
- Konzept zur Ausweitung des Beratungsangebotes
Die Träger-spezifischen Konzepte der „spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ beschreiben allgemein die Grundleistung einer Erziehungsberatungsstelle, die Darstellung der beabsichtigten Fallklärung und Information über ein persönliches Erstgespräch und einer sich anschließenden fachspezifischen Diagnostik und Beratung/Therapie des/der Betroffenen und ggfls. der Familie, die Zusammenarbeit mit kooperierenden Institutionen und die Gestaltung von Öffentlichkeitsarbeit.
Die bereits durch beide Träger in diesem Themenfeld geleistete Arbeit wird durch die beantragte quantitative und qualitative Erweiterung für die in Aachen lebenden Familien intensiviert.
- Entwicklung der Meldungen im Bereich der sexuellen Gewalt
In den Sozialraumteams sind unter dem Einfluss von Covid 19 und der damit verbundenen deutlichen Reduzierung persönlicher Kontakte von Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu Helfersystemen
die Zahl der Meldungen zu Kindeswohlgefährdung rückläufig. Hier wird auf die Vorlage „Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII
für den Zeitraum 01.01.2021 bis zum 31.12.202“ verwiesen, die die Thematik näher betrachtet.
Im Bereich der Meldungen zu sexueller Gewalt sind folgende Zahlen zu nennen:
- 2019: 84 Meldungen
- 2020: 73 Meldungen
- 2021: 61 Meldungen
In der Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Aachen wurden folgende Fälle erfasst:
Fälle zu sexueller Gewalt:
- 2019: 89
- 2020: 85
- 2021: 93
Fachberatung zu sexueller Gewalt
- 2019: 20
- 2020: 14
- 2021: 20
Die Fallzahlen/Meldungen können nicht additiv betrachtet werden. Da die Beratungsstelle des KSB die Diagnostik und Beratung/Therapie einzelner Fälle aus den Sozialraumteams übernimmt, kann es zu Doppelzählungen kommen.
Die Auswirkungen der Lockdowns spiegeln sich in den oben genannten Zahlen deutlich wider. Sowohl im vierten Quartal 2021 als auch in den vergangenen Monaten in 2022 wurden aus den Helfersystemen als auch von Betroffenen/Beteiligten deutliche Bedarfe nach entsprechender Beratung und Begleitung zum Thema sexualisierte Gewalt bei den Institutionen abgerufen.
- Antragsvolumen
Wie der beiliegenden Anlage 1) zu entnehmen, ist Fördergegenstand der personelle Ausbau vorhandener sowie neuer spezialisierter Beratungsangebote und -strukturen mit zusätzlich geeigneten Fachkräften. Die Förderung wird in Höhe von mindestens 0,5 VzÄ pro Fachkraft gewährt. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten. Diese werden jährlich in Höhe von 80 % der beantragten Personalkosten gefördert.
Vor diesem Hintergrund wird die Diakonie im Kirchenkreis Aachen e. V. im Umfang einer VzÄ und der Kinderschutzbund Aachen e. V. im Umfang einer 0,5 VzÄ ihre Anträge zum 15.07.2022 stellen.
- Stellungnahme der Fachverwaltung
Der Aufwuchs an entsprechenden Fachkräften im Zusammenhang mit der Durchführung von spezialisierter Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wurde bereits in 2021
identifiziert und in den Beratungen zum kommunalen Haushalt 2022 ff anlässlich eines entsprechenden Antrags des Kinderschutzbund Aachen e. V. (Antrag auf Einrichtung einer 0,5 VzÄ)
im Fachausschuss erörtert und beschlossen. FB 45 geht hierbei davon aus, dass diese Finanzierung als 20 % kommunaler Eigenanteil bei der Antragstellung seitens des Fördergebers akzeptiert wird. Hierzu wird in der Sitzung ergänzend mündlich berichtet.
- Fazit
Durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit wird ein weiterer Bedarf nach fachkundiger Beratung/Begleitung bei sexualisierter Gewalt im Sinne der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien offenkundig werden, der durch die vorhandenen Beratungs- und Begleitungsinstitutionen nicht leistbar sein wird.
Vor dem Hintergrund der oben benannten Punkte schlägt die Fachverwaltung daher vor, die Interessenbekundung beider Beratungsstellen zu unterstützen. Diese wird durch eine sogenannte Kooperationsvereinbarung zwischen den Beratungsstellen und der Abteilung Jugend des FB 45 ergänzend manifestiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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139,1 kB
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2
|
öffentlich
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569,8 kB
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3
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öffentlich
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7,8 MB
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