Kenntnisnahme - FB 45/0203/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1.               Erläuterungen
    1. Hintergrund

Wie in der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025" vom 05.11.2019 (Vorlage-Nr.: FB 45/0683/WP17) dargestellt, werden bei dem Förderprogramm „Kita- Investitionsprogramm NRW 2025" investive Mittel bereitgestellt, um jeden notwendigen Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht zu bewilligen und investiv zu fördern. Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau ohne Festsetzung von Jugendamtbudgets gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu würdigen und umzusetzen. Aus den bereitgestellten Mitteln können Maßnahmen gefördert werden, mit denen ab dem 08.01.2019 begonnen wurde. Gemäß des Beschlusses der o. g. KJA-Vorlage wird zweimal jährlich ein Statusbericht über den Stand der Anträge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung gestellt.

Durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) wurde eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umgesetzt. Im Rahmen dessen wurde das „5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ veröffentlicht. Der Fördergegenstand des „Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ und des „5.  Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ ist der gleiche, in letzterem wurden jedoch die Förderhöhen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Die Steigerung der Bemessungsgrundlagen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen beträgt je nach Maßnahme mindestens 10 %. Aus welchem Förderprogramm eine Zuwendung gewährt wird, ist abhängig von dem Beginn der Maßnahme und der Durchführungs- und Abschlussfrist.

 

  1.               Statusbericht über den Stand der Anträge
    1. Einzelfallentscheidungen (Schaffung neuer Plätze)

Einrichtung

Art der Maßnahme

Gesamtkosten

Förderung

Status

Projektstand

Vorlage-Nr.: FB 45/0696/WP17

Stettiner Straße 16 (städtisch)

Neubau inkl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 20 neuen U3- und 14 neuen ü3-Plätzen

1.415.212,15 €

 

1.009.800,00 €

Antrag eingereicht

 

Abgeschlossen

Vorlage-Nr.: FB 45/0097/WP18

Jackstraße 3-5 (städtisch)

Aus- und Umbaus sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 10 neuen U3-Plätzen

68.110,00 €

61.299,00 €

Antrag bewilligt

 

 

Abgeschlossen

Vorlage-Nr.: FB 45/0173/WP18

Schillerstraße 10

Aus- und Umbaus sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 16 neuen ü3-Plätzen

296.000,00 €

266.400,00 €

Antrag eingereicht

 

Abgeschlossen

 

 

2.2.  Geschäft der laufenden Verwaltung (Erhalt von Plätzen und Ausstattungsförderung)

Einrichtung

Art der Maßnahme

Gesamtkosten

Förderung

Status

Projektstand

Auf Überhaaren (städtisch)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 17 U3-Plätze und 5 ü3-Plätze

77.000,00 €

69.300,00 €

Antrag eingereicht

 

Abgeschlossen

Passstraße 25

(städtisch)

Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung von 22 U3-Plätzen und 50 ü3-Plätzen

241.200,00 €

 168.840,00 €

Antrag eingereicht

 

Abgeschlossen

Stettiner Straße 16

(städtisch)

Neubaumaßnahme inkl. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung sowie
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt  von 25 ü3-Plätzen

1.040.602,23 €

 213.750,00 €

Antrag eingereicht

 

 

Abgeschlossen

Talbotstraße 16

(VKM)

Aus- und Umbaumaßnahme sowie
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt von 18 U3-Plätzen und 37 ü3-Plätzen

27.088,32 € 

24.379,49 €

Antrag bewilligt

 

 

Abgeschlossen

Bismarckstraße 143 (Viktoriaallee)

(AWO)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 26 U3-Plätze und 58 ü3-Plätze

294.000,00 €

 264.600,00 €

Antrag bewilligt

 

 

im Bau

Weißhausstraße (Villa Luna)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 12 U3-Plätze und 22 ü3-Plätze

134.500,00 €

120.150,00 €

Antrag eingereicht

 

Abgeschlossen

Zehntweg [Tuchmachervietel]

(Villa Luna)

Ausstattungsmaßnahmen von

geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 30 U3-Plätze und 54 ü3-Plätze

380.000,00 €

294.000,00€

Antrag eingereicht

 

Abgeschlossen

 

Kindertagespflege

In 2021 wurden 15 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege gestellt, von denen bislang 13 Anträge durch den LVR bewilligt wurden. Davon entfallen 12 Bewilligungen auf das Programm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" und eine auf das "Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025". Ein weiterer in 2022 gestellter Antrag liegt derzeit dem LVR zur Prüfung vor.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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