Kenntnisnahme - FB 45/0221/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung im Abschluss für das Jahr 2021 dar.

 

 

  1. Der Abschluss für das Jahr 2021
     

2.1 Fallzahlen - Anlage 1a

Die Anlage 1a beschreibt die Fallzahlenentwicklung für den gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe für das Jahr 2021.

Zudem werden die Zahlen für den klassischen Bereich und für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) differenziert.

 

In 2021 wurden insgesamt 3.810 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen durchgeführt.

Hiervon entfielen 3.123 Leistungen auf den klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe und 687 Leistungen auf den UMA - Bereich.

 

2.2 Kosten - Anlage 1b

Der Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden betrug für 2021 insgesamt 61.931.800 Euro. Der Ansatz für den Aufwand der Kostenerstattung an Gemeinden lag hierbei bei 3.800.000 Euro.

 

Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand inklusive Kostenerstattung an Gemeinden mit Stand vom 29.03.2022 für 2021 auf 61.630.779 Euro, wobei der Aufwand für die Kostenerstattung bei 5.181.423 Euro liegt. Die Corona-bedingten Aufwendungen betragen 401.737 Euro.
 

  • Corona-bedingte Mehraufwendungen:     43.554 Euro
  • SodEG*:                    358.183 Euro

 

 

2.2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe - Anlage 1b

Auf die klassischen Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen entfallen insgesamt knapp

48.458.449 Euro. Demgegenüber steht ein Ansatz von 47.631.800 Euro. Somit entstand ein Mehrbedarf in Höhe von 826.649 Euro.

 

 

*Das SodEG regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen für Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise

 

2.2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer - Anlage 1b

Die Summe des Aufwandes für den UMA-Bereich beträgt 7.990.907 Euro. Demgegenüber steht ein Ansatz von 10.500.000 Euro. Hier besteht folglich eine Differenz in Höhe von 2.509.093 Euro.

 

Der oben bezifferte Mehrbedarf im Bereich der klassischen Hilfen konnte mit Mitteln des UMA-Bereichs gedeckt werden.

 

2.3 Erträge - Anlage 1b

Für das Jahr 2021 ergibt sich durch die eingegangenen Kostenerstattungen anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein bereinigter Ertrag in Höhe von insgesamt 8.277.829 Euro.

  • Klassischer HzE-Bereich      5.274.231 Euro
  • UMA-Bereich      3.003.598 Euro
  • davon Verwaltungskostenpauschale      688.172 Euro

 

Die Endabrechnung der Verwaltungskostenpauschale für das Jahr 2021 ergab eine Summe in Höhe von 633.454 Euro. Es folgt eine Rückzahlung in Höhe von 54.717 Euro.

 

  1. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung

 

Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen in den Sozialraumteams der Abteilung Jugend hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2019

2020

2021

 

Gesamtzahl der Hinweise

1.460

1.206

1.056

 

Die Hinweis- bzw. Meldungseingänge sinken im Jahr 2021 deutlich um 12 %. Die Inobhutnahmen im klassischen Bereich sind im Verhältnis zu 2020 tatsächlichen gestiegen.
 

Hier greifen nachfolgende Ursachen.

  • Wie bereits in den Vorberichten beschrieben, haben sich die Lockdowns in 2020 und 2021 deutlich auf das Meldeverhalten professioneller Institutionen und Personen ausgewirkt. Dort, wo kein Kontakt zu Kindern und Jugendlichen bestand, konnten entsprechende Signale nach Hilfebedarfen nicht bzw. nicht zeitnah wahrgenommen werden.
  • Neben dem Melden von Kindeswohlgefährdungen unter der Notnummer 432 5151 können Hilfesuchende ebenso weitere Anlaufstellen – wie zum Beispiel die Erziehungsberatungsstellen freier Träger und des Kinderschutzbundes und anderer Dienste – Fachstelle gegen sexuelle Gewalt in der StädteRegion - ansprechen.
    Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit ist es hier gelungen, oben genannte Anlaufstellen im Rahmen ihrer präventiven Arbeit präsenter zu machen.

Die freie Entscheidung über den/die Ansprechpartner liegt hier bei den Hilfesuchenden im Rahmen des eigenen Wunsch- und Wahlrechts. Ein Austausch zwischen den Institutionen über erfolgte Meldungen ist nicht automatisiert, erfolgt jedoch bei vorliegendem Einverständnis der Ratsuchenden.

  • Die Inobhutnahmen im klassischen Bereich sind hingegen von 210 Maßnahmen in 2020 auf 217 Maßnahmen in 2021 gestiegen. Der Grund der vorgenommenen Schutzmaßnahmen liegt hauptsächlich in den individuell vorgefundenen Gefährdungssituationen, in denen sich Säuglinge, Kinder und Jugendliche zum Zeitpunkt der Meldung befunden haben.
     
  1. Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung


Auch im Jahr 2021 ist ein leichter Rückgang der Fallzahlen zu erkennen, wobei im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen die Fallzahlen gleichbleibend stabil sind, wobei innerhalb der Leistungsarten jedoch Bewegungen zu erkennen sind.

 

Im Bereich der Sozialen Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII erfolgte ein Rückgang um 23%. Dies ist der Situation geschuldet, dass durch die Corona Pandemie Kontaktbeschränkungen erfolgten und mögliche Gruppenaktivitäten nicht möglich machten. Neue Angebote konnten nicht initiiert werden und bestehende Angebote nur phasenweise fortgeführt werden. Auch die Gruppengrößen mussten immer wieder den gegebenen Kontaktbeschränkungen angepasst werden.

 

Im § 33 SGB VIII - Vollzeitpflege - sind weiterhin sinkende Fallzahlen zu verzeichnen. Ursache hierfür sind unter anderem die hoch komplexen Lebenssituationen der unterzubringenden Säuglinge, Kleinkinder und Kinder. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind zusätzlich geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.


Parallel hierzu sind die Anforderungen an die potentiellen Pflegefamilien stetig gestiegen, die entweder eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform für die betroffenen Kinder darstellen.

Trotz kontinuierlicher fachlicher Begleitung und Schulung sind die täglichen Herausforderungen für die Pflegefamilien hoch und überschreiten individuelle Leistungsgrenzen.

Immer häufiger muss der Fokus auf speziell geeignete familiennahe Unterbringungen gelegt werden. Die sehr komplexen und schwierigen Lebensbedingungen der Herkunftsfamilien führen auch dazu, dass bei Säuglingen und Kleinkindern neben den bereits bei Unterbringung bekannten Bedarfen weitere, später festgestellte Beeinträchtigungen hinzu kommen, die eine intensive Begleitung der Kinder erfordern.

 

Eine Fallzahlensteigerung zeigt sich hingegen bei den § 20 SGB VIII (Hilfe in Notsituationen) und § 27 SGB VIII (individuell gestaltete Hilfe). Durch eine vermehrte Einrichtung der Hilfen in beiden Bereichen konnte den spezifischen Bedarfen der jungen Menschen und ihren Familien während der Pandemie weiterhin Rechnung getragen werden.

 

Im UMA Bereich sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Die ambulanten Hilfen zur Erziehung im UMA-Bereich sanken hierbei mit 18% am deutlichsten. Dies lässt sich auf 2 Faktoren zurückführen.
Zum einen konnten die neuankommenden UMA unmittelbar in geeigneten stationären Jugendhilfemaßnahmen untergebracht werden, so dass weniger individuell gestaltete Lösungen mit ambulanter Begleitung erforderlich waren.

Zum anderen konnten volljährige UMA nach Beendigung der Jugendhilfe adäquat in die Selbstständigkeit wechseln.

 

 

Die Anzahl der stationären Unterbringungen der UMA sind konstant. Hervorzuheben ist hierbei der

§ 19 SGB VIII mit einer Zunahme der Fallzahlen in Mutter / Vater - Kind Einrichtungen.

(2020: 9 Fälle; 2021: 15 Fälle)

 

  1. Finanzielle Aspekte der Gesamtentwicklung

 

Im Jahr 2022 hatten grundlegende  konzeptionelle / inhaltliche Veränderungen der Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII (siehe Vorlage in der Sitzung des KJA vom 15.06.2021) sowie die konzeptionelle Ausgestaltung der Aachener Notfallhotline 432 5151 (siehe Vorlage in der Sitzung des KJA / ASW vom 27.04.2021) Einfluss auf die Kostenentwicklung.

Im Rahmen der Entgeltverhandlungen machten Träger neben den aktuellen Tarif- und Stufenentwicklungen nachvollziehbare Ausgaben für die zusätzliche Sicherstellung von Mitarbeiter- und Bewohnerspezifischen Hygieneanforderungen, EDV-Ausstattung und deren Bereitstellung, die Einbindung eines Datenschutzbeauftragten, zusätzliche Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Unternehmerhaftung, anteilige Kosten für zwingend notwendige Bereitschaftsdienste / Hintergrunddienste (Verpflichtung seitens der Landesjugendämter) geltend.

 

  1. Fazit

 

Auch 2021 ist eine gelungene Zusammenarbeit im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihren Familien trotz aller Widrigkeiten gerade im weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie und ihren Folgen – ausgesprochen gut geglückt. Trotz der vorhandenen Personalengpässe durch Covid-Erkrankungen, Quarantäneauflagen und anderer Herausforderungen wurde professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung mit hohem Engagement und Kontinuität den Hilfenehmern angeboten.

Für das Jahr 2022 zeichnet sich bereits ab, dass stationäre Träger der Jugendhilfe bedingt durch den Fachkräftemangel die ihnen entstehenden Kosten für berufsbegleitende Ausbildungen im Erzieherberuf bei den Entgeltverhandlungen einpreisen werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag*

-17.874.900

-17.874.900

-54.012.700

-54.012.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

58.131.800

58.131.800

177.273.500

177.273.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

40.256.900

40.256.900

123.260.800

123.260.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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