Entscheidungsvorlage - FB 45/0204/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, die Fördergelder entsprechend der zu beschließenden Kriterien an die Schulen auszuzahlen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wurden für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 jährlich 50.000 € für die musikalische Frühförderung an Grundschulen in Form von Instrumentalklassen und anderen Musikprojekten in den Haushaltsplan der Stadt Aachen eingestellt.

 

Die Mittel sollen insbesondere zur Finanzierung des Instrumentalunterrichts durch Lehrkräfte der Musikschule verwendet werden und dienen dazu, den Schulen eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewähren.

 

Im Jahr 2021 wurde den acht antragstellenden Schulen zugesagt, die beantragten Projekte für das Schuljahr 2021/2022 durchführen zu können. Der Ansatz in Höhe von 50.000 € wurde in 2021 vollständig verausgabt.

Um den Schulen, welche die Projekte bereits für das gesamte Schuljahr 2021/2022 fixiert hatten, Planungssicherheit geben zu können, werden im Frühjahr 2022 weitere 18.700 € aus dem HH-Ansatz 2022 bereitgestellt (siehe beiliegende Aufstellung der bewilligten Projekte).

 

Auf Grund der kurzfristigen Information in 2021 an die Schulen, haben einige dieser noch auf Antragsstellung der Fördermittel verzichtet, dieses Vorhaben jedoch für das Schuljahr 2022/2023 angekündigt.

Vor dem Hintergrund, dass bereits in 2021 das Antragsvolumen der acht Schulen knapp 70.000 € betrug und für das kommende Schuljahr mit mindestens 15 Anträgen zu rechnen ist, ist davon auszugehen, dass das jährliche Budget von 50.000 € nicht auskömmlich sein wird, um alle Projekte vollumfänglich finanzieren zu können.

 

Für das Schuljahr 2022/2023 stehen derzeit noch 31.300 € zur Verfügung. In der Planung der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass die Schulen die bereits bewilligten Fördermittel in voller Höhe abrufen werden. Ob dies aufgrund der begrenzten Projektmöglichkeiten wegen der aktuellen Corona-Situation geschieht, bleibt abzuwarten.

 

Um die verbleibenden Mittel fair und begründet verteilen zu können, hat die Verwaltung mögliche Kriterien entwickelt, welche dem Ausschuss im Weiteren zur erforderlichen Zustimmung vorgestellt werden. Zudem soll das grundsätzliche weitere Vorgehen der Verwaltung thematisiert werden.

 

  1. Vorgeschlagenes Vorgehen der Verwaltung

 

Die Grundschulen sollen im Frühjahr über das Antragsverfahren informiert werden und können anschließend entsprechende Anträge stellen. Eine Information soll nach Festlegung der Kriterien im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 28.04.2022 erfolgen, damit den Schulen ebenfalls die Voraussetzungen der Antragsstellung mitgeteilt werden können.

 

Die Mittel sollen dann in einer Zahlung für das gesamte Schuljahr 2022/2023 ausgeschüttet werden.

Das Prozedere der Ausschüttung der Mittel soll dann als Geschäft der laufenden Verwaltung durch die Abteilung Schule erfolgen.

 

Hierfür schlägt die Abteilung Schule vor, einmalig folgende Kriterien durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließen zu lassen:

 

  1. Jede antragsstellende Schule legt ein Konzept vor, aus dem hervorgeht, inwiefern die Schüler und Schülerinnen musikalisch gefördert werden und wie viele Schüler und Schülerinnen partizipieren können
  2. Das Antragsvolumen pro Schule wird bei 10.000 € gedeckelt, sodass mit dem im Haushalt eingestellten Budget möglichst viele Schulen unterstützt werden können
  3. Eine Eigenbeteiligung der Schule in Höhe von 25% der Gesamtkosten des Projektes (Schulbudget, Spendengelder, Förderverein) soll sicherstellen, dass die Schulen finanziell realisierbare Projekte planen

 

Sofern das Antragsvolumen das städtische Budget übersteigt, ist eine prozentuale Aufteilung der Fördermittel gemessen an dem jeweiligen Projektvolumen unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien erforderlich.

 

 

  1. Fazit

 

Die Verwaltung schlägt vor, die genannten Kriterien in der Ausschusssitzung am 28.04.2022 einmalig beschließen zu lassen.

Im Anschluss soll eine Information an alle Grundschulen erfolgen, in welcher die festgelegten Kriterien als Voraussetzung zur Antragsstellung benannt werden.

Anschließend wird die Auszahlung der Fördermittel anhand der zu beschließenden Kriterien vorgenommen. Sollte das Antragsvolumen das städtische Budget übersteigen, müsste zudem seitens der Abteilung Schule eine prozentuale Aufteilung der Fördermittel erfolgen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

50.000

50.000

50.000

50.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-50.000

-50.000

-50.000

-50.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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