Kenntnisnahme - FB 45/0212/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bedeutung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Euregionalen Medienzentrums ist im dynamischen Umfeld der Digitalisierung von Bildungseinrichtungen unbestritten, hierbei wird insbesondere auch die Schnittstelle von Medientechnik und Medienpädagogik gestaltet. Insofern teilt die Verwaltung die im Ratsantrag der SPD zum Ausdruck kommende Wertschätzung für die Arbeit des Euregionalen Medienzentrums.

 

Die folgenden Ausführungen wurden in Kooperation von FB 11 und FB 45 erstellt.

 

Stellenplanentwicklung im Kontext der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (bis 31.12.2021):

 

Das Team „Euregionales Medienzentrum“ im FB 45 wird auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als gemeinsame Einrichtung der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens geführt.

 

In der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung (örV) wurde im § 4 die personelle Ausstattung des Medienzentrums konkretisiert. Insgesamt standen dem Medienzentrum demnach 4,5 Stellen (VZÄ) zur Verfügung, wovon eine Stelle für den Bereich „Medientechnik“ vorgesehen war.

Aufgrund des stetig steigenden Bedarfes an medientechnischer Beratung im Kontext der verschiedenen Förderprogramme zur Ausstattung der Schulen hat die Stadt Aachen im Jahr 2018 eine Stellenbedarfsbemessung für diesen Bereich durchgeführt. Im Ergebnis wurde im städtischen Stellenplan 2019 eine zusätzliche Stelle für eine/n Medientechniker*in eingerichtet. Der entsprechende Bedarf basierte dabei insbesondere auf der notwendigen Begleitung der Ausstattungsprojekte im Kontext des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ und der sich zum damaligen Zeitpunkt bereits abzeichnenden weiteren Förderprogramme. Hier sollte der/die Stelleninhaber*in bei der Planung, den Begehungen und den medientechnischen Fragestellungen unterstützen – ein Aufgabenfeld, das bis zu diesem Zeitpunkt nur einen kleinen Anteil der wahrzunehmenden Aufgaben umfasste, durch die zufließenden Fördermittel jedoch stark zunahm. Für den Bereich der regulären Begleitung, der Schulung und Fortbildungen sowie der Beratung im Zusammenhang mit der Ausleihe von Geräten konnte bestätigt werden, dass das bereits vorhandene Stellenkontingent im Umfang eines Vollzeitäquivalentes auskömmlich war.

Eine Ansiedlung der neuen Stelle im Medienzentrum kam nach Abstimmung mit der StädteRegion zunächst nicht in Betracht, da der Bedarf für die neue Funktion rein auf städtischen Projekten basierte und das Medienzentrum eine gemeinsame Einrichtung sei. Es wurde jedoch vereinbart, dass die StädteRegion die Aufstockung der Stellenressource im Medienzentrum für den Bereich Medientechnik auch für die städteregionalen Schulen thematisieren und ggf. notwendige Mittel hierfür in den nächsten Haushalt einbringen würde.

Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung wurde die neue Stelle für den Bereich Medientechnik zunächst dem Team „Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten“ zugewiesen und sollte sich ausschließlich um die Begleitung städtischer Projekte kümmern. Der Arbeitsplatz der durch die Stadt beschäftigten Medientechnikerin wurde aus Synergiegründen (fachlicher Austausch und enge Verzahnung der Aufgabengebiete) im Medienzentrum eingerichtet.

 

Somit ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen frühzeitig eine Ressource ‚Medientechnik für die Ausstattung der städtischen Schulen‘ eingerichtet hatte. Die ursprüngliche Planung sah vor, dass nach der nachholenden haushalterischen Absicherung einer weiteren Medientechnikstelle im Haushalt und für die Schulen der StädteRegion dann beide Stellen auch offiziell im EMZ verortet worden wären.

 

 

Stellenplanentwicklung im Kontext der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ab 01.01.2022):

 

Die öRV wurde seitens der StädteRegion zum 31. Dezember 2021 gekündigt, so dass der Abschluss einer neuen Vereinbarung erforderlich wurde. Diese ist nach umfangreichen Verhandlungen unter Einbeziehung der schulpolitischen Sprecher*innen von Stadt und StädteRegion, der relevanten Gremien von Stadt und StädteRegion (Ausschüsse für Schule, Rat, StädteRegionstag) und Genehmigung der Bezirksregierung zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten und sieht eine angepasste Aufgabenstellung des Medienzentrums vor.

 

Eine wesentliche Veränderung im Vergleich zur vorherigen örV besteht darin, dass die medientechnische Beratung der Ausstattung in den Schulen (d. h. das Rollout der Förderprogramme am Ort der Schule) nicht mehr Teil des Aufgabenspektrums des EMZ ist, sondern von den Schulträgern direkt wahrgenommen werden soll. Im medientechnischen Bereich konzentriert sich das EMZ im Depot Talstraße somit auf die technische Marktanalyse (hier vor allem: Präsentationstechnik), die Testung neuer Geräte und die technische Anleitung der Pädagog*innen zu den verschiedenen Optionen im Feld der Präsentationstechnik.

 

Dies hatte zur Folge, dass die von der Stadt Aachen bereits zur Verfügung gestellte Medientechnikerin für die Aufgabe der medientechnischen Ausstattung in den Schulen dauerhaft in das Team „Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten“ der Abteilung Schule des FB 45 eingegliedert wurde. Zwischenzeitlich hatte auch die Städteregion Mittel für eine solche Stelle im Haushalt eingeworben. Da das EMZ jedoch sein Aufgabenportfolio im oben beschriebenen Sinne verändert hatte, können diese Mittel nun auch eine an die veränderte Zielstellung des EMZ angepasste Verwendung finden.

 

Weiteres Vorgehen im Bereich Medientechnik

 

Die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung enthält hinsichtlich der personellen Ausstattung keine konkrete Festlegung mehr. Vielmehr soll der Bedarf stetig im Blick gehalten und Veränderungen diesbezüglich durch das Aufsichtsgremium des EMZ angestoßen werden:

 

 

 

Auszug neue örV:

§ 4

[…]7. Die Stellenübersicht ist Anlage zum Budgetplan des Euregionalen Medienzentrums. Eine Stellenanpassung wird entsprechend sich ergebender Bedarfe durch das Aufsichtsgremium geprüft und beschlossen. Über die Finanzierung einer ggf. erforderlichen Stellenanpassung verständigt sich das Aufsichtsgremium. Eine

Stelleneinrichtung erfolgt unterjährig auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses sowie nach

Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen.

[…]

 

Im Rahmen des Stelleneinrichtungsverfahrens für den Stellenplan 2023 wurde nun seitens FB 45 beantragt, die Auskömmlichkeit der Stellenressource für den Bereich Medientechnik im EMZ noch einmal zu überprüfen. Dieser Auftrag basiert auf einer seitens des Aufsichtsgremiums des Medienzentrums gefassten Beschlusses in der Sitzung am 14. Dezember 2021.

 

Auszug:

Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses und der geänderten Aufgabenstellung soll nun der Bedarf erneut eruiert und das Ergebnis in die Stellenplanberatung 2023 einfließen. Im Kern geht es darum, ein ‚backup‘ bei Abwesenheit der vorhandenen Fachkraft Medientechnik im EMZ zu gewährleisten. Für die in der örV beschriebenen Aufgaben eines Medientechnikers/einer Medientechnikerin erschien auf Basis der von FB 11 vorgenommenen Stellenbemessung im Jahr 2018 die Bereitstellung von 1,0 VZÄ als auskömmlich. Der erhöhte Bedarf an medientechnischer Beratung und Qualifizierung über das ‚backup‘ hinaus ist im weiteren Verlauf des Stelleneinrichtungsverfahrens zu quantifizieren. Die Kosten des zusätzlichen Personals werden gemäß der örV hälftig zwischen Stadt und StädteRegion Aachen aufgeteilt; die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens zahlt einen Fixbeitrag. Das weitere Vorgehen und die Form der Bedarfserhebung ist im Aufsichtsgremium des Euregionalen Medienzentrums abzustimmen. Damit wird auch dem Beschluss des Städteregionsausschuss vom 24.03.2022 (vgl. Anhang) zu einem gleichlautenden Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion Rechnung getragen, mit dem die dortige Verwaltung mit einem „Klärungsgespräch mit der Stadt Aachen“ beauftragt wird.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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