Kenntnisnahme - FB 45/0222/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde in seiner Sitzung am 26.08.2021 über die Maßnahme im Rahmen des Förderprogramms „Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ informiert. Auf die Vorlage FB 45/0118/WP18 wird verwiesen.

 

Im Bereich der Ausstattungsinvestitionen, die ein Gesamtvolumen von 512.154,38 € beinhalten, war zu dem Zeitpunkt der o.g. Ausschusssitzung ein großer Teil bereits beauftragt bzw. befand sich in Ausschreibungsverfahren. Die Baumaßnahme an der GGS Haarbach (Erneuerung der Fenster und Einbau einer Lüftungsanlage), die mit einem Betrag von 1.648.968,78 € zur Förderung beantragt wurde, war ebenfalls bereits weit fortgeschritten.

 

Anfang Oktober 2021 erhielt die Abteilung Schule die Information, dass aufgrund von akuten Lieferengpässen die Auslieferung der Ausstattungsgegenstände bis zum Ende des Jahres 2021 teilweise nicht gewährt werden könne. Hiervon betroffen waren ebenfalls Aufträge, über die bereits Auftragsbestätigungen mit verbindlichen Lieferterminen vor dem 31.12.2021 vorlagen. Da gemäß Förderrichtlinie die bewilligte Maßnahme bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden musste, wurden die laufenden Maßnahmen zunächst gestoppt.

 

Auch bei der Baumaßnahme an der GGS Am Haarbach kam es zu Verzögerungen und Lieferengpässen. Die Dachsanierung an dem Hauptdach des Schulgebäudes wurde im November abgeschlossen, die Lüftungsanlage konnte im Dezember in Betrieb genommen werden. Der Austausch der Fenster- und Türanlagen ist ebenfalls im vergangenen Jahr erfolgt, zugehörige Metallarbeiten, wie z.B. die Montage von Fensterbänken und Leibungen sowie diverse Arbeiten am Atrium und in den Innenräumen konnten im vergangenen Jahr nicht fertiggestellt werden.

 

Eine Verlängerung des Förderprogramms über den 31.12.2021 hinaus wurde von der Bezirksregierung zunächst nicht in Aussicht gestellt. In zahlreichen Gesprächen mit den Lieferfirmen und auch der Bezirksregierung wurde nach Lösungen gesucht, um ein förderunschädliches Umsetzen der Maßnahmen ermöglichen zu können. Parallel wurden Schadenersatzansprüche gegen Lieferfirmen wegen der Verschiebung verbindlicher Liefertermine geprüft.

 

Anfang Dezember teilte die Bezirksregierung mit, dass dem Bundestag eine Gesetzesänderung mit dem Inhalt vorlag, die Frist für das Förderprogramm um ein Jahr, auf den 31.12.2022, zu verschieben. Diese Änderung wurde am 17.12.2021 durch den Bundestag beschlossen.

 

Die bis zum Jahresende nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden im Januar 2022 im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

 

Insgesamt wurden für 32 Grundschulen Aufträge für Mobiliar und Hygienemaßnahmen in Höhe von rd. 392.650 € erteilt, u.a. für folgendes Mobiliar (in verschiedenen Größen und Ausführungen):

-          145 Schränke,

-          33 Regale,

-          92 Schultaschenschränke aus Stahl,

-          11 Schultaschenregale aus Holz,

-          192 Tische,

-          338 Stühle,

-          127 Hocker,

-          42 Sofas / Polsterecken,

-          komplette Verpflegungsküche, einschließlich aller notwendigen Anschlüsse,

-          diverse Trennwände, Matten, Sitzkissen, Spielpodeste, Bücherwagen, Whiteboards, Mülltrennsysteme und vieles mehr.

 

Hygienemaßnahmen:

-          37 Desinfektionsmittelspender,

-          36 Spuckschutz

 

Der größte Teil der Lieferungen ist bereits erfolgt, teilweise befinden sich diese noch in der Abrechnung.

Hiermit konnten zahlreiche Wünsche der Schulen zur Ausstattung von Betreuungsräumen, Speiseräumen, aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienebedingungen im Rahmen der Corona-Pandemie umgesetzt werden.

 

Weiterhin wurden für 14 Schulen für den Außenbereich Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rd. 87.150 € beauftragt. Hierbei handelt es sich z.B. um

-          3 Container für Spielgeräte,

-          6 Sitzgruppen,

-          unterschiedliche Spielgeräte (ggf. mit erforderlichem Fallschutz), vom Holzpferd bis zum großen Klettergerüst,

-          Sportgeräte, wie z.B. Fußballtore, Streetballanlage, Tischtennisplatte.

 

Auch hier wurde der größte Teil der Gegenstände bereits geliefert und eingebaut. Die Planung der zum Teil komplexen Maßnahmen wurde durch den Aachener Stadtbetrieb in kürzester Zeit erbracht.

 

Aktuell stehen im Bereich der Ausstattungsinvestitionen noch Mittel in Höhe von rund 32.000 € zur Verfügung. Einige von den Schulen gewünschte Maßnahmen waren im vergangenen Jahr in der Form nicht umsetzbar oder die ausgesuchten Spielgeräte waren nicht mehr erhältlich. In diesen Fällen finden derzeit Gespräche mit den betroffenen Schulen statt, um geeignete Alternativen zu finden.

Weiterhin befinden sich noch nicht realisierte Ausstattungswünsche der Schulen in Prüfung. Ein Umsetzen aller Maßnahmen ist bis zum Sommer 2022 vorgesehen, so dass bis dahin voraussichtlich alle bereitgestellten Mittel förderkonform verausgabt werden können.

 

Im Bereich der Baumaßnahme an der GGS Am Haarbach werden die restlichen Arbeiten größtenteils im laufenden Frühjahr erledigt. Mit der endgültigen Fertigstellung der Maßnahme (einschl. Fassadenreinigung und Mängelbeseitigung) wird Anfang August gerechnet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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