Entscheidungsvorlage - FB 45/0223/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die in der Vorlage benannten Anforderungen an die IT-Hausmeister*innen als verbindlichen Teil des Aufgabenprofils.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sowie Kinder- und Jugendausschusses am 15.03.2022 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in Bezug auf die Vorlage „FB 45/0202/WP18 Umsetzung IT-Hausmeister*innen“ einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Austausch mit Vertretungen aus Verwaltung, Politik, Grundschulvertreter*innen und regio iT zu organisieren und die Erwartungen und Möglichkeiten zum weiteren Einsatz von IT-Hausmeister*innen zusammen zu tragen.

 

  1. Vorgehen der Verwaltung

Aufgrund der Beschlusslage wurde seitens der Verwaltung zu einem gemeinsamen Termin mit zwei Grundschulvertreter*innen sowie der Ausschussvorsitzenden als Vertreterin der Politik am 05.04.2022 eingeladen, um gemeinsam Anforderungen – insbesondere aus Sicht der Grundschulvertreter*innen – an den Einsatz von IT-Hausmeister*innen zu definieren.

 

Die unter Punkt 3 aufgeführten Ergebnisse wurden schließlich am 06.04.2022 der regio iT übermittelt. Seitens der regio iT wurde am 08.04.2022 zurückgemeldet, dass die Anforderungen durch die diese abbildbar seien. Vor einer etwaigen Beauftragung wird jedoch seitens der regio iT vorgeschlagen, den Leistungsumfang durch den Abschluss einer entsprechenden Leistungsvereinbarung (Service-Level-Agreement) genauer zu spezifizieren.

 

  1. Anforderungen an die IT-Hausmeister*innen

Grundsätzlich obliegt der First-Level-Support in Schulen dem Land NRW bzw. den Schulen selbst. In dem o. g. gemeinsamen Termin haben sich die Teilnehmer*innen daher auf die Empfehlung verständigt, dass der First-Level-Support in den Grundschulen künftig möglichst von zwei speziell geschulten Lehrkräften übernommen werden sollte, den sogenannten „Medienbeauftragten“. Bis dato verfügt jede Grundschule in der Regel über eine*n Medienbeauftragte*n. Zu den Aufgaben zählen insbesondere alle Probleme bei der täglichen Anwendung der Medientechnik, die kurzfristig vor Ort selbst gelöst werden können.

 

Nachfolgend beschriebene Anforderungen an die IT-Hausmeister*innen wurden bei dem o. g. Austausch definiert:

 

Organisatorische Anforderungen

  • Erstellen und zur Verfügung stellen einer Übersicht an die Grundschulen über
    • den/die zuständige*n IT-Hausmeister*in je Schule
    • die Kontaktdaten (Mailadressen)
    • die allgemeinen Leistungen, die durch die IT-Hausmeister*innen erbracht werden (insbesondere im Bereich des sog. „First-Level-Supports“)
  • den Schulen sollen feste IT-Hausmeister*innen zugeordnet werden, so dass ständig wechselnde Ansprechpartner*innen vermieden werden
  • es wird eine Funktionsmailadresse (bspw. „IT-Hausmeister“) eingerichtet, über die sowohl das Ticketsystem (sofern eine Verortung der IT-Hausmeister*innen bei der regio iT erfolgt) als auch direkt sämtliche IT-Hausmeister*innen erreicht werden
    • die Grundschulen sollen künftig sämtliche Anliegen/Fragen in Bezug auf den technischen Support an diese Funktionsmailadresse adressieren, so dass die Schule nicht im Vorfeld entscheiden muss, welche*r Ansprechpartner*in für welches Anliegen kontaktiert werden muss
  • die IT-Hausmeister*innen sollen jede Grundschule zu festen Terminen in einem Abstand von zwei Wochen für einen Zeitraum von 2-3 Stunden aktiv aufsuchen

 

Inhaltliche Anforderungen

Zu den Hauptanforderungen an die IT-Hausmeister*innen zählen insbesondere:

  • Beheben einfacherer Fehler vor Ort (genereller First-Level-Support)
  • Einweisung und Unterstützung der Medienbeauftragten
  • Aufstellung und Einrichtung der Geräte/Hardware
  • Verkabelung der Geräte/Hardware, die im Nachgang der Ersteinrichtung/Installation ggfs. erforderlich wird (bspw. AppleTV, Whiteboards)
  • das Unterstützen bei dem Einrichten der Hardware (bspw. iPads) in dem schulischen WLAN
  • die generelle (Erst-)Konfiguration von Endgeräten (u. a. Einweisen in den Prozess der Zuweisung von Apps)
  • Allgemeine und fortlaufende Einweisung in die Hardware/Endgeräte in technischer Hinsicht (nicht in Bezug auf Nutzungsmöglichkeit/Funktionsweisen konkreter Lernsoftware/-apps)
  • Unterstützen bei dem Zurücksetzen der iPads (Bedienung der Datensicherung und die Wiederherstellung von Systemkonfigurationen)
  • Fehlerbehebungen im Bereich des WLANs
  • Die Reparatur defekter Geräte bei dem Schulträger veranlassen
  • Direkte Weitergabe von vor Ort festgestellten Problemstellungen des Second-Level-Supports durch die IT-Hausmeister*innen an die zuständigen Mitarbeiter*innen der regio iT


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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