Entscheidungsvorlage - FB 45/0181/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2023ff mit einzubringen.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2023ff mit einzubringen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Vorlage-Nr.: FB 45/0181/WP18 hat die Verwaltung zu dem Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand auf Erweiterung der Nutzung des Foyers der Gemeinschaftsgrundschule Brander Feld für nichtkommerzielle Veranstaltungen für bis zu 300 Personen Stellung genommen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bieten das Pädagogische Zentrum der Gesamtschule Brand und zukünftig die alte Turnhalle an der Marktschule Brand ausreichend Möglichkeiten für die Durchführung von nichtkommerziellen Veranstaltungen im Bezirk. Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der GGS Brander Feld, die Räumlichkeiten des JuB für private Veranstaltungen zu mieten.

 

In der Bezirksvertretung Aachen-Brand und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) werden jeweils der Bedarf für eine weitere Nutzungsmöglichkeit gesehen. Der ASW hat in seiner Sitzung am 20.01.2022 beschlossen, dem Betriebsausschuss des Gebäudemanagements zu empfehlen, die Aula der GGS Brander Feld als Veranstaltungsstätte zu ertüchtigen und die dafür notwendigen Mittel in dem Wirtschaftsplan bereitzustellen.

 

Gemäß  der „Dienstanweisung zur Abgrenzung der finanziellen Zuständigkeit der Fachbereiche der Stadt Aachen und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung“ sind Mittel für investive Maßnahmen in dem Haushalt der Stadt bereitzustellen, wenn durch diese Maßnahme eine funktionale Änderung durch die Stadt Aachen veranlasst wird (Ziffer 3.3). Weiterhin sind bauliche Maßnahmen, die durch beabsichtigte Nutzungsänderungen von der Stadt veranlasst werden und über die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes und der dem Erhalt der Funktionsfähigkeit hinausgeht, in dem Haushalt der Stadt zu veranschlagen (Ziffer 4.1).

 

Der durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung gefasste Beschluss läuft somit der vorgenannten Dienstanweisung zuwider. Gleichwohl bleibt die inhaltliche Entscheidung des Bezirks sowie des ASW, die Aula der GGS Brander Feld als Veranstaltungsstätte zu ertüchtigen, davon unberührt. Eine Bereitstellung der erforderlichen Mittel müsste daher folglich in dem Haushaltsplan erfolgen.

 

Zur Ermittlung der Kosten auf Kostenberechnungsniveau als Voraussetzung für die Anmeldung von Haushaltsmitteln sind externe Planungsleistungen i.H.v. ca. 15.000 € erforderlich.

 

Zunächst ist durch einen externen Brandschutzsachverständigen die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes vorzunehmen und hiernach ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen. Einkauf der „Planungsleistung Brandschutz“ und Fertigung des Nutzungsänderungsantrages sowie die Bescheidung des Antrages werden voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2022 in Anspruch nehmen und mit einem Kostenberechnungsansatz enden. Die Umsetzung der Maßnahme wäre dann vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel in den Sommerferien 2023 möglich.

 

Das Gebäudemanagement weist an dieser Stelle darauf hin, dass die abschließende bauaufsichtliche Prüfung und Genehmigung des Vorhabens weitergehende, kostenrelevante Anforderungen auslösen kann.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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