Entscheidungsvorlage - FB 45/0215/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt vorbehaltlich der Empfehlungen der Bezirksvertretungen

 

1. die nachfolgenden Einrichtungen für das Landesprogramm Familienzentren 2022/2023 zu melden:

  • Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a, 52068 Aachen (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Kindertagesstätte Tivolino, Krefelder Straße 199, 52074 Aachen (Lebenshilfe)

 

2. im Falle einer nachträglich möglichen Zuweisung eines weiteren Kontingents durch das Land NRW, dieses dem zertifizierten Verbund Philipp Neri Weg 6 und 11 sowie Reutershagweg 19 und Steppenbergallee 210 zuzuweisen

 

3. ab Haushaltsjahr 2022 folgende Kindertagesstätte in die kommunale Förderung von Elterncafés zu überführen:

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Auf Überhaaren 20, 52080 Aachen (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stapperstraße 32, 52080 (Stadt Aachen)

 

 

Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss:

 

1. die nachfolgenden Einrichtungen für das Landesprogramm Familienzentren 2022/2023 zu melden:

  • Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a, 52068 Aachen (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Kindertagesstätte Tivolino, Krefelder Straße 199, 52074 Aachen (Lebenshilfe)

 

2. im Falle einer nachträglich möglichen Zuweisung eines weiteren Kontingents durch das Land NRW, dieses dem zertifizierten Verbund Philipp Neri Weg 6 und 11 sowie Reutershagweg 19 und Steppenbergallee 210 zuzuweisen

 

3. Auf Grundlage der Vorlage „Förderung von Elterncafés in Kitas“ aus März 2016 wird dem Kinder- und Jugendausschuss empfohlen, bei Wegfall einer Kindertagesstätte aus kommunaler Förderung weitere Kindertagesstätten in die Förderung von Elterncafés zu überführen.

Dies ist bei der Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a, der Fall.

Es wird daher dem Kinder- und Jugendausschuss empfohlen, ab Haushaltsjahr 2022 folgende Kindertagesstätten in die Förderung von Elterncafés zu überführen:

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Auf Überhaaren 20, 52080 Aachen (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stapperstraße 32, 52080 (Stadt Aachen)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Landesförderung

 

Durch das Land NRW werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 zwei Kontingente bewilligt.

 

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Albert-Maas-Straße 32 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Alfons-Gerson-Straße 26a (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Alfonsstraße 22-24 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1 (Stadt Aachen) im Verbund mit der Einrichtung Am Kupferofen 17 (Evangelische Kirchengemeinde)
  • Kindertagesstätte Guter Freund An der Birk 8 (AWO)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder An der Rahemühle 6 im Verbund mit dem städtischen Montessori Kinderhaus Laurentiusstr. 90 (beide Stadt Aachen)
  • Kindertagesstätte St. Barbara Barbarastraße 6 (pro futura)
  • Städtische Tageseinrichtung Brunssumstraße 36 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16 (Stadt Aachen)
  • Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße 7 (Deutsches Rotes Kreuz)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Elsassstraße 64-72 (Stadt Aachen)
  • Katholische Tageseinrichtung für Kinder Feldstraße 49 im Verbund mit katholischer Tageseinrichtung für Kinder Germanusstraße 24 (beide pro futura)
  • Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Freunder Landstraße 60 (ev. Kinder- und Jugendhilfe Brand)
  • Kindertagesstätte Goerdeler Straße 10 (AWO)
  • Kindertagesstätte Großheidstraße  61 (AWO)
  • Kindertagesstätte Clara Fey Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Johanniter Straße 4a  (Stadt Aachen)
  • Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth Jülicher Straße 68 (pro futura) im Verbund mit der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 25 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Kirchberg 14 a 52076 Aachen (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsbergerstraße 100 Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lindenstraße 27 (Stadt Aachen)
  • Kindertagesstätte Waldmeister Lintertstraße 148 (Lebenshilfe)

 

 

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Philipp-Neri-Weg 6  im Verbund mit der städtischen Tageseinrichtung Philipp-Neri-Weg 11, der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg 19 und der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen)
  • Kindertagesstätte Anna Roles Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reimser Str. 69 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Richtericher Straße 120 im Verbund mit der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Grünenthaler Straße 90 (beide Stadt Aachen)
  • Kindertagesstätte RoKoKo Robert-Koch-Straße 1a (SkF)
  • Kindertagesstätte Schikita Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Kindertagesstätte Pusteblume Schillerstraße 10 (Studierendenwerk Aachen)
  • Kindertagesstätte Kunterbunt Sigmundstraße 8 (AWO)
  • Kindertagesstätte Abenteuerland, Sittarder Straße 56, 52078 Aachen (AWO)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Straße 16 (Stadt Aachen)
  • Kindertagesstätte Schatzinsel Süsterfeldstraße 99 (SKF)
  • Kindertagesstätte Talbotzwerge, Talbotstraße 16, 52068 Aachen (VKM)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße 10, 52068 Aachen (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8 (Stadt Aachen)

 

Die folgenden Tageseinrichtungen sind aktuell weiterhin in der kommunalen Förderung  

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Am Höfling 10 (Stadt Aachen) im Verbund mit Kindertagesstätte Branderhofer Weg 14 (Ev. Frauenverein Aachen)
  • Kindertagesstätte Holsteinstraße 5 (Caritas Lebenswelten)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)
  • Kindertagesstätte St. Monika Rollefstraße 2 im Verbund mit Kindertagesstätte Erlöserkirche Hermann-Löns-Str.6 (beide pro futura)
  • Kindertagesstätte St. Fonleichnam Schleswigstraße 3 (pro futura)

 

  1. Aktuelle Bewerbungssituation

 

Für das Kindergartenjahr 2022/ 2023 liegen drei Bewerbungen (ein Vorschlag der Caritas-Lebenswelten GmbH und zwei Vorschläge der Lebenshilfe) von freien Trägern für eine Zertifizierung zum Familienzentrum für die Landesförderung vor. In Rücksprache mit der Trägervertretung der Lebenshilfe wurde sich auf einen Vorschlag geeinigt, so dass folgende Tageseinrichtungen für Kinder vorgeschlagen werden:

  • Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a, 52068 Aachen (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Kindertagesstätte Tivolino, Krefelder Straße 199, 52074 Aachen (Lebenshilfe)

 

Die Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a befindet sich bereits seit längerem in der kommunalen Förderung und würde dadurch freie Kontingente für eine kommunale Förderung oder für zwei Elterncafés schaffen (näheres s. Punkt 5).

 

  1. Planung für das Kindergartenjahr 2022/2023

 

Laut Schreiben vom 17.03.2022 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2022/23 zwei weitere Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden können, die beide an einem Ort mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2022.

 

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

 

4.1 Auswahlkriterien

Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:

  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
  • hoher Arbeitslosigkeitsanteil
  • Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen  Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

 

Bei Zugrundelegung der Trägerpluralität besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung.

 

4.2  Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:

 

4.2.1 Kindertagestätte St. Josef, Holsteinstraße 5a (Caritas-Lebenswelten GmbH)

 

Die viergruppige inklusive Kindertagesstätte St. Josef betreut 60 Kinder mit und ohne Behinderung im Alter von 3 – 6 Jahren. Die Kita liegt im Ostviertel zentral in einem dicht besiedelten Wohnbereich.

Durch die geschützte Lage und das große Außengelände bildet sie eine „Oase“ für die Kinder und Familien im belebten Quartier. Die Kita ist schon heute ein Treffpunkt, da die Kinder und Familien überwiegend aus dem unmittelbaren Umfeld kommen und die Kita fußläufig erreichen können.

Durch die Vernetzung im Sozialraum mit verschiedenen Institutionen und Akteuren werden die Kinder und Familien bereits möglichst umfassend unterstützt mit dem Ziel zu mehr Chancengerechtigkeit. Konzeptionell greift die Kita durch die Beteiligung am Bundesprogramm Sprache und Integration und als Bewegungskita mit Schwerpunkt Ernährung bereits heute wesentliche Bedarfe der Kinder aus sozialbenachteiligten Lebensverhältnissen auf.

Mit der Entwicklung zum Familienzentrum sollen die Unterstützungsleistungen für die Familien weiter ausgebaut und deren Erreichbarkeit für die Familien im Sozialraum verbessert werden, um somit die Lebensqualität zu steigern. Hierzu zählen die Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien mit niederschwelligen Angeboten wie Erziehungs- und Familienberatung, Beratungs- und Therapie-möglichkeiten, Gesundheits- und Bewegungsförderung, Beratung im Bereich interkulturelle Öffnung /vorurteilsbewusste Erziehung und Diversität. Auch ein offenes Elterncafé sowie Familienbegleitung, Unterstützung beim Spracherwerb und der Integration sowie präventive Angebote aus dem Präventionsprogramm für Familien im Sozialraum sollen intensiviert und ausgebaut werden.

 

4.2.2 Kindertagestätte Tivolino, Krefelder Straße 199, 52074 Aachen (Lebenshilfe)

 

Die fünfgruppige inklusive Kindertagesstätte Tivolino betreut 66 Kinder mit und ohne Behinderung im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren. Die Kita liegt im Randbereich des Stadtteils Aachen Nord in der Mitte eines Neubaugebietes. Durch die zentrale Lage ist die Kita sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Im Einzugsgebiet leben hauptsächlich Familien mit Kindern. Viele der Eltern sind in Vollzeit berufstätig und benötigen dementsprechend Unterstützung, um Familie und Beruf miteinander verbinden zu können. Die Kita hat bereits zahlreiche Kontakte im Sozialraum aufgebaut und bietet seit einigen Jahren in Kooperation mit dem Helene Weber Haus ein Elterncafé an. Eine wichtige Partnerin ist auch die Kath. Kirchengemeinde St. Andreas oder die Sportschule der Alemannia.

In etwa 1, 5 km Entfernung gibt es zwar bereits ein Familienzentrum im Verbund (Jülicher Straße /Passstraße), die Lebenswelten im Einzugsgebiet dieses Familienzentrums unterscheiden sich jedoch wesentlich von dem Wohnviertel im Einzugsgebiet der KiTa Tivolino.

Hier steht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Familien deutlich im Vordergrund. Flexiblere und ggf. auch erweiterte Betreuungsangebote, die Anlegung eines Babysitter Pools, sowie Koopera-tionen mit Kindertagespflegepersonen sollen im Sozialraum geschaffen werden. Da es im Einzugsge-biet kaum Angebote für Kinder unter 3 Jahren gibt, sollen auch hier Angebote wie beispielsweise Eltern/Kind-Turnen, Pekip oder Babymassage in den Räumlichkeiten angeboten werden. Ein weiterer Schwerpunkt soll die Beratung von Eltern mit Kindern, die eine Behinderung oder Entwicklungsver-zögerung bei ihrem Kind vermuten, sein. Mit der Entwicklung zum Familienzentrum soll auch das Elterncafé entsprechend erweitert werden. Sicher ist es auch ein Ziel, bildungsfernen Familien und Familien mit Migrationshintergrund den Zugang zu Freizeitgestaltung und Bildung zu erleichtern.

 

Da diese Familien nicht im direkten Einzugsbereich der Kita, aber doch noch im angrenzenden Sozialraum wohnen, sollen niederschwellige Angebote im Bereich Bewegung für Eltern und Kinder, durch inklusive Spielgruppen und Beratung der Zugang zu Bildung erleichtert. Des Weiteren soll eine Sprechstunde eingerichtet werden, um Familien bei unterschiedlichsten Anträgen sowie Formularen und in der Vorbereitung von Amtsgängen zu unterstützen.

 

4.2.3 Kindertagesstätte Wespienstraße, Wespienstraße 6, 52062 Aachen (Lebenshilfe)

 

Die neue viergruppige Kindertagesstätte Wespienstraße wird ab Oktober 2022 die ersten Kinder aufnehmen. Die Kita ist zentral, mitten in Aachen, gelegen und sowohl zu Fuß als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Erste Gespräche zur Zusammenarbeit wurden bereits mit dem Martin-Luther-Haus, mit der evangelischen Familienbildungsstätte und dem Zentrum für Familien geführt, erste Kontakte zum Sozialdienst des Übergangswohnheims Peterstraße und zum Gemeinschaftsgarten Hirschgrün aufgenommen; die unmittelbare Nähe zur familiären Tagesbetreuung eröffnet zudem Möglichkeiten der niederschwelligen Zusammenarbeit.

Mit der Entwicklung zum Familienzentrum möchte die Kita in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner*innen Dreh- und Angelpunkt der Familienangebote in der Innenstadt werden. Geplant ist ein Elterncafé, das von dem gesamten Wohnviertel genutzt werden kann und ein niederschwelliges Angebot zur Elternbildung anbietet. Es soll Beratungsangebote für Familien geben, bei deren Kindern eine Behinderung oder Entwicklungsverzögerung anzunehmen ist; außerdem zur Unterstützung bei z.B. Ämtergängen und Anträgen und um sich insgesamt um kleinere und größere Sorgen der Familie zu kümmern. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, sind die Ausweitung von Betreuungsangeboten oder die Anlegung eines Babysitter Pools, sowie Kooperationen mit Kindertagespflegepersonen im Sozialraum geplant.

 

Da es sich um eine ganz neue Kita handelt, wurde sich mit dem Träger darauf verständigt, zunächst den Fokus auf die pädagogisch-konzeptionelle Arbeit zu richten. Einer späteren Bewerbung zur Zertifizierung zum Familienzentrum NRW steht nichts im Wege.

 

4.3   Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

 

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die

  • Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a, 52068 Aachen (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Kindertagesstätte Tivolino, Krefelder Straße 199, 52074 Aachen (Lebenshilfe)

für das Landesprogramm Familienzentren 2022/2023 mit der erhöhten Förderung zu melden. Da es sich bei der KiTa Wespienstraße um eine ganz neue Kita handelt, die erst im Oktober 2022 an den Start gehen wird, wurde sich mit dem Träger darauf verständigt, zunächst den Fokus auf die pädagogisch-konzeptionelle Arbeit zu richten. Einer späteren Bewerbung zur Zertifizierung zum Familienzentrum NRW steht nichts im Wege.

4.4   Nachträglichen Zuweisung eines weiteren Kontingents durch das Land NRW

 

In Rücksprache mit dem LVR können von anderen Kommunen nicht genutzte Kontingente nachträglich zusätzlich vergeben werden.

Der bereits zertifizierte Verbund Philipp Neri Weg 6 und 11 sowie Reutershagweg 19 und Steppenbergallee 210 könnte somit – im Falle eines durch andere Kommunen nicht genutzten Kontingents - ein weiteres Kontingent zugewiesen werden. Da dies erst im weiteren Verlauf der Vergabe der Kontingente kurzfristig bekannt wird, soll bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine vorbehaltliche Entscheidung eingeholt werden. Damit ist gewährleistet, dass nach Bekanntwerden zeitnah eine Zuweisung und entsprechende Förderung erfolgen kann. Dem Viererverbund könnten somit zahlreiche zusätzliche Angebote für die hohe Anzahl an Familien und Kindern ermöglicht werden und die Angebote der vier Einrichtungen besser koordiniert und verwaltet werden könnten.

 

5. Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung

 

Im Haushaltsjahr 2022 befinden sich weiterhin 5 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung:

  • Städtische Tageseinrichtung Am Höfling 10 (Stadt Aachen)  im Verbund mit Kindertagesstätte Branderhofer Weg 14 (Evangelischer Frauenverein Aachen)
  • Kindertagesstätte Holsteinstraße 5 (Caritas Lebenswelten)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)
  • Kindertagesstätte St. Monika Rollefstraße 2 im Verbund mit Kindertagesstätte Erlöserkirche Hermann-Löns-Straße 6 (pro futura)
  • Kindertagesstätte St. Fronleichnam Schleswigstraße 3 (pro futura)

 

Die vorgeschlagene Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a für die Landesförderung macht ein Kontingent frei. Gleichzeitig liegen zur Aufnahme in das Programm kommunale Familienzentren keine Bewerbungen vor.

Aus diesem Programm werden derzeit folgende Kindertagesstätten in der Durchführung von Elterncafés gefördert:

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Matarestraße (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stolberger Straße (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Johannstraße 15 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Gut-Knapp-Straße 1 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 25 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Auf Überhaaren (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Schagenstraße 61 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Kronenberg 132 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 123 (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Schurzelter Straße 21 (Stadt Aachen)
  • Kindertagesstätte St. Elisabeth, Jülicher Straße 68 (pro futura)
  • Kindertagesstätte St Germanus, Germanusstraße 24 (pro futura)
  • Kindertagesstätte Tivolino, Krefelder Straße 199 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Parkstr. 130 52072 Aachen (Stadt Aachen)

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Kindertageseinrichtungen laut der Prioritätenliste der oben erwähnten Vorlage zusätzlich für ein Elterncafé vorzusehen und ab Haushaltsjahr 2022 finanziell zu fördern:

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Auf Überhaaren 20, 52080 Aachen (Stadt Aachen)
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stapperstraße 32, 52080 (Stadt Aachen)


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

1)      5-060101-800-00600-900-1, SK 68120000

2)      5-060101-800-00600-900-1, SK 78350000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1) 40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Auszahlungen

2) 40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

1)      4-060101-804-2, SK 41420000

2)      4-060101-804-2, SK 41610001

3)      4-060101-804-2, SK 50190000

4)      4-060101-804-2, SK 52560000

5)      4-060101-804-2, SK 52790000

6)      4-060101-804-2, SK 52910000

7)      4-060101-804-2, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 695.000

2) 40.000

1) 695.000

2) 40.000

1) 2.220.100

2) 120.000

1) 2.220.100

2) 120.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3) 38.500

4) 40.000

5) 325.900

6) 35.000

7) 412.100

3) 38.500

4) 40.000

5) 325.900

6) 35.000

7) 412.100

3) 115.500

4) 120.000

5) 1.049.200

6) 105.000

7) 1.299.900

3) 115.500

4) 120.000

5) 1.049.200

6) 105.000

7) 1.299.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-116.500

-116.500

-349.500

-349.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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