Entscheidungsvorlage - FB 45/0225/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Er beschließt, dem Antrag des Jugend- und Begegnungszentrums „jub-das Netz“ auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 9.400 Euro zur Anschaffung einer neuen Küche stattzugeben.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Seit dem Jahr 2000 ist der Verein Jugend- und Begegnungshaus „jub-das Netz“ im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit tätig.

Mit offenen Angeboten, diversen Kursen, Projektarbeiten, Inklusionsprojekten und Beratungsangeboten ist die Einrichtung im Aachener Süden eine feste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Jugendeinrichtung und die Grundschule Brander Feld sind im selben Gebäude untergebracht.

Bislang wurden Räumlichkeiten der Offenen Tür für die OGS der Grundschule zur Verfügung gestellt, was aufgrund der Enge und der unterschiedlichen Bedarfe von Schule und Jugendeinrichtung eine große Herausforderung darstellte.

 

Um hier Abhilfe zu schaffen und in der Grundschule eine gesicherte Mittagsbetreuung anbieten zu können, wird derzeit auf dem Grundstück vor der Offenen Tür ein Erweiterungsbau errichtet, der zusätzliche Räumlichkeiten für die Grundschule, sowie einen neuen Café-Raum mit Küche für die Jugendeinrichtung bereithalten wird.

 

Die bisherige Küche und das Café wurden für die Schule zur Verpflegungsküche und zum Speiseraum für die Schüler umgebaut. So können die Schüler hausintern die Kantine besuchen und müssen nicht in das andere Gebäude wechseln.

Eine gemeinsame Nutzung der Küche durch Schule und Jugendeinrichtung ist nicht möglich, da zum einen Großküchengeräte in der Schulküche vorgehalten werden, die einer besonderen Bedienung bedürfen und zum anderen sehr strenge Hygienevorschriften einzuhalten sind. Beides ist in einer Jugendeinrichtung nicht umsetzbar und zudem nicht gestattet. 

 

Da Küche und Café der zentrale Treffpunkt des Jugendzentrums sind und zudem die Räumlichkeiten vermietet - und so für den Trägerverein Einnahmen erzielt werden, ist die Einrichtung einer eigenen Küche und eines Cafés unabdingbar.

 

  1. Antragstellung

Da der Neubau fast fertig ist, beantragt das Jugend- und Begegnungshaus gemäß Position 40 Stadtjugendplan Fördermittel in Höhe von 9.400 Euro zur Anschaffung einer neuen Küche.

Die alte Küche wurde eingelagert. Nach eingehender Betrachtung weisen die Möbelstücke jedoch starke Gebrauchsspuren auf, sodass ein erneuter Aufbau nicht mehr möglich ist. Funktionstüchtige elektrische Geräte, wie Kühl- und Gefrierschränke werden weiter genutzt werden. Das gleiche gilt für das Kücheninventar.

 

In der Arbeit des Jugendzentrums ist Inklusion ein wichtiges Anliegen. Dies soll auch im Aufbau der neuen Küche berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass Menschen mit Einschränkungen die neue Küche selbstbestimmt nutzen können. Dazu soll der Platz um die Kücheninsel großzügig angelegt werden. Eine absenkbare Arbeitsfläche sowie die nutzerfreundliche Anordnung von Herd, Ofen und Kühlschrank sind in der Planung berücksichtigt worden.

 

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Das Jugend- und Begegnungshaus erfreut sich großer Beliebtheit sowohl bei Kindern als auch bei Jugendlichen.

Seit Bestehen verfügt das jub über Café und Küche. In den Räumlichkeiten finden diverse Angebote und Veranstaltungen für- und mit den Besucher*innen statt. Aktuell wird wöchentlich ein inklusives Kochangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Einschränkung durchgeführt. Ein offener Nachmittagstisch für Kinder und Jugendliche und Kinonachmittage gehören ebenso dazu, wie auch Abendveranstaltungen, die von den ehrenamtlichen Jugendlichen unterstützt und zu einem großen Teil auch geplant werden. Mit diesen Vermietungen werden Einnahmen erzielt, die wiederum der Arbeit der Einrichtung zu Gute kommen.

Zusätzlich werden Café und Küche zur Mittagsverpflegung in den Ferienspielen, sowie für Workshop-Angebote genutzt. Nicht zuletzt besteht für die Besucher*innen immer die Möglichkeit, dort eine Kleinigkeit zu kochen oder zu wärmen.

Die Anschaffung einer neuen Küche, sowie die Einrichtung eines Cafés als zentraler Treffpunkt der Einrichtung, wird seitens der Fachverwaltung befürwortet.

 

  1. Förderung durch den Stadtjugendplan

Im Zuge der Planung wurden durch den Träger zwei Kostenvoranschläge für die Anschaffung der Küche eingeholt.

Der Kostenvoranschlag der Firma XXXLutz liegt bei 9.400 Euro und damit unter dem der Firma Kochs.

Hinzu kommen weitere Kosten auf den Trägerverein für die Einrichtung des Cafés in Höhe von 10.000 Euro zu. Diese werden zum Teil durch bezirkliche Mittel, Spenden und Eigenleistung gestemmt.

Aus diesem Grund ist es dem Trägerverein nicht möglich, einen Anteil an den Anschaffungskosten für die Küche zu tragen und so beantragt er eine Förderung in Höhe der gesamten Anschaffungskosten von 9.400 Euro.

Der Stadtjugendplan sieht in Position 40 eine 50%ige Beteiligung des Antragstellers an den Anschaffungskosten vor, gibt jedoch die Möglichkeit, dass der Kinder- und Jugendausschuss davon abweichend über die tatsächliche Fördersumme entscheiden kann.

Da das Projekt als Gesamtheit zu sehen ist, erfolgt die Eigenleistung des Trägers durch den Aufbau und die Einrichtung des Cafés.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Jugend- und Begegnungshauses „jub – das Netz“ auf Gewährung eines Förderbetrages in Höhe von 9.400 Euro zu entsprechen und von einer zusätzlichen Beteiligung des Trägervereins abzusehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-060201-800-00-00200-900-1, 78180000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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