Entscheidungsvorlage - FB 36/0148/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1001.

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Grün- und Freiflächenplan für die geplante Kleingartenanlage.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ziel der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den bisher als Mahd-Wiese genutzten Übergangsbereich zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wohngebiet an der Sonnenscheinstraße zur Deckung des Bedarfs an Ersatzkleingärten im Stadtgebiet. Die Standortsuche hat die Fläche an der Sonnenscheinstraße als geeigneten Standort ergeben, da es sich um eine städtische Fläche handelt, diese im Nahbereich einer vorhandenen Kleingartenanlage liegt und die neue Anlage mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand zu verwirklichen ist. Kurzfristig soll ein Ersatz für die Kleingärten am Eisenbahnweg geschaffen werde, welche für die dortige bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden.

Es sollen 37 Kleingartengrundstücke untergebracht werden. Das Areal wird im Bebauungsplan insgesamt als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage ausgewiesen. Es werden Teilflächen für Stellplätze, Gemeinschaftsflächen (Vereinsheim), Zufahrten, Flächen für Lärmschutz und eine private Grünfläche ausgewiesen. Der Gehölzzug entlang der westlichen Plangebietsgrenze wird als Fläche zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Bebauungsplan geschützt. Darüber hinaus werden 3 Einzelbäume im nördlichen Plangebiet als zu erhalten festgesetzt. Die Fläche ist derzeit weitestgehend unversiegelt und durch besonders schützenswerte Böden geprägt.

Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist von einem Versiegelungsgrad von maximal ca. 29% auszugehen, wobei ein Großteil hiervon auf teilversiegelte (Schotter-)Flächen (17%) entfällt.

 

 

Im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima, Wasser, Landschaft und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sind lediglich geringfügige Einwirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Durch die festgesetzten Grünflächen mit Anpflanzungen erfolgt eine teilweise Kompensation der Oberflächenversiegelung in stadtklimatischer und stadtökologischer Hinsicht.

Für das Schutzgut Boden sowie das Schutzgut Fläche ergeben sich bedingt erhebliche Auswirkungen, da ein Teil der schützenswerten Böden durch die Planung verloren geht. Hierfür ist ein externer Ausgleich zu leisten.

 

Insgesamt sind die Umwelteinwirkungen unter Berücksichtigung der o.g. Ausgleichsmaßnahmen vertretbar. Es ergeben sich durch die Planung keine erheblichen negativen Auswirkungen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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