Anhörung - FB 61/0375/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg -, vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg -, vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg -, vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen zu beschließen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 der Stadt Aachen - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen zwischen Vaalser Straße und der städtischen Sportanlage am Neuenhofer Weg

hier:

- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

- Empfehlung zum Änderungsbeschluss

 

 

Bisheriger Verlauf des Verfahrens:

Beschlusslage zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980

Beschlusslage zur Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030

 

 

Programmberatung (Vorlage-Nr. FB 61/1182/WP17)

 

(FNP 148)

Planungsausschuss

09.05.2019

 

Bezirksvertretung Laurensberg

25.09.2019

 

 

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

28.10. – 29.11.2019

(FNP 148)

Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange

28.10. – 29.11.2019

 

 

 

 

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss (Vorlage-Nr. FB 61/1476/WP17)

 

(FNP 148)

Bezirksvertretung Laurensberg

24.06.2020

 

AUK

18.08.2020

Umweltbericht

Planungsausschuss

20.08.2020

 

Öffentliche Auslegung

05.10.2020 – 06.11.2020

 

Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange

05.10.2020 – 06.11.2020

 

 

 

 

Änderungsbeschluss FNP Nr. 148 (Vorlage-Nr. FB 61/0005/WP18)

 

 

Bezirksvertretung Laurensberg

09.12.2020

 

Planungsausschuss

10.12.2020

 

Hauptausschuss (Delegation nach § 60 Abs. 2 GO NW)

16.12.2020

 

 

 

 

Versagung der Genehmigung durch Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom

 

29.03.2021

 

 

 

 

Wiederaufnahme als Änderung Nr. 1 FNP AACHEN*2030

 

 

Öffentliche Auslegung

14.02. – 15.03.2022

(Änd. Nr.1 FNP AC*2030)

Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange

14.02. – 15.03.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Programmberatung (Vorlage FB 61/1182/WP17)

Die Planung wurde im Rahmen der Programmberatung im Planungsausschuss am 09.05.2019 und in der Bezirksvertretung Laurensberg am 03.07.2019 vorgestellt. Der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung, für einen Teilbereich des Plangebietes den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend der Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu ändern. Er beschloss außerdem, für die Änderung und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand zwischen dem 28.10.2019 und 29.11.2019 statt. Die Anhörungsveranstaltung wurde am 29.10.2019 durchgeführt.

 

  1. Aufstellung – und Offenlagebeschluss (FNP Nr. 148) (Vorlage FB 61/1476/WP17)

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 24.06.2020 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung  Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 gemäß §3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen, und empfohlen, die Pläne in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Der Planungsausschuss hat sich am 20.08.2020 dieser Empfehlung angeschlossen und die öffentliche Auslegung der beiden Bauleitpläne (FNP 148, BPlan 998) beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 fand vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 statt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen von Seiten der Öffentlichkeit Eingaben ein, die sich inhaltlich und abwägungsrelevant ausschließlich auf den Bebauungsplan bezogen.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB

Die öffentliche Auslegung der Pläne zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 fand vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 im Raum 400 im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20 statt.

Neben den Originalunterlagen lagen alle erforderlichen Unterlagen und wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in diesem Zeitraum aus. Zusätzlich wurden die Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Stadt Aachen bereitgestellt, zur Einsicht und zum Herunterladen.

Es sind keine Eingaben zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 eingegangen.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §4 (2) BauGB

Parallel zur Öffentlichkeit wurden 23 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans 1980 beteiligt. Es sind sechs Eingaben eingegangen, in denen keine Bedenken zur Planung geäußert wurden.

 

  1. Empfehlung zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen (Vorlage FB 61/0005/WP18)

In der Sitzung vom 09.12.2020 hat die Bezirksvertretung Laurensberg das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt Aachen empfohlen, die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – zu beschließen.

Der Planungsausschuss schloss sich dieser Beschlussfassung in seiner Sitzung am 10.12.2020 ebenfalls einstimmig an und sprach die Empfehlung zum Beschluss der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – durch den Rat aus.

Mit der Delegation der Entscheidungsbefugnis des Rates der Stadt Aachen vom 14.12.2020 während der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Hauptausschuss mit Wirkung vom 16.12.2020 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 16.12.2020 die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 – Vaalser Straße/ Neuenhofer Weg- beschlossen.

 

  1. Genehmigungsversagung durch die Bezirksregierung Köln

Mit Schreiben vom 21.01.2021 wurden die Verfahrensunterlagen im Original mit dem dazugehörigen Verfahrensplan (Original und Kopie) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Schreiben vom 29.03.2021 sprach die Bezirksregierung Köln die Versagung der Genehmigung der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 aus.

Begründet wurde die Versagung damit, dass u.a. bestimmte Anforderungen bei der öffentlichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 (2) BauGB nicht zur Genüge berücksichtigt wurden und hierdurch u.a. eine hinreichende Anstoßwirkung hinsichtlich der Öffentlichkeit nicht gegeben sei. Zudem läge ein Verstoß gegen die rechtlichen Anforderungen u.a. bzgl. der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen vor. Auch der Umweltbericht verstoße gegen rechtliche Anforderungen an eine Umweltprüfung u.a. im Punkt des Umfangs des Detaillierungsgrades, der hinreichenden Bewertung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bzw. durch unzulässige Verweise auf das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren.

 

  1. Überführung der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 in die Änderung Nr.1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg -

In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde festgelegt, das Verfahren zur Änderung Nr. 148 an geeigneter Stelle wieder aufzugreifen und fort zu führen. Mit Fortgang des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 wurde vereinbart, dass die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 in die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 überführt wird.

Aufgrund der Versagung der Genehmigung wurde nach dem Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 diese Änderung in die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 überführt und die Offenlage wiederholt.

 

Die erneute öffentliche Bekanntmachung erfolgte unter Berücksichtigung der zuvor angeführten Gründe, die für die Versagung maßgeblich waren, in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln.

Der Entwurf der Begründung zur Änderung Nr.1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 wurde in Übereinstimmung der damaligen Darstellungen der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans1980 übernommen, in Passagen redaktionell geändert und ergänzt. Der Umweltbericht wurde den rechtlichen Anforderungen entsprechend überarbeitet und aktualisiert. Die redaktionellen Ergänzungen des Entwurfs der Begründung mit Umweltbericht wurde der Bezirksregierung zur Kenntnisnahme übermittelt und mit dieser im weiteren Fortgang abgestimmt.

Die darstellerischen und inhaltlichen Änderungen entsprechen den Zielaussagen der damaligen Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3(2) BauGB an der Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030, vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980

Die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 erfolgte im Zeitraum vom 14.02.2022 bis 15.03.2022. Neben den Originalunterlagen lagen alle erforderlichen Unterlagen und wesentlichen, zu dem Zeitpunkt  vorliegenden umweltrelevanten Informationen in diesem Zeitraum aus.

Zusätzlich wurden die Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Stadt Aachen bereitgestellt, zur Einsicht und zum Herunterladen.

 

Es ist eine Eingabe eingegangen, die vornehmlich die Schaffung zusätzlicher Parkplätze in Form der geplanten Parkpalette in Frage stellt. Weitere vier Eingaben befassen sich mit der Inanspruchnahme / Versiegelung der Fläche, dem Baumbestand, dem Klimaschutz, der Lärmbelastung sowie der Infragestellung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030.

Die Eingabe sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §4(2) BauGB an der Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030, vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980

Parallel zur Öffentlichkeit wurden 26 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 im Zeitraum vom 14.02.2022 bis 15.03.2022 beteiligt.

 

Es sind sieben Eingaben eingegangen, in denen eine darauf hinweist, dass „die Schaffung von zusätzlichem Parkraum die Attraktivität des im Rahmen einer Mobilitätswende angestrebten Umstiegs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel konterkariert“. Eine weitere Eingabe weist auf mögliche Kampfmittel/ Bodenblindgänger im Planbereich hin.

Im Allgemeinen werden grundsätzlich keine Bedenken zur Planung geäußert.

 

Die Eingaben sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

  1. Empfehlung zur Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030

Die Planung sieht vor, im Rahmen der Erweiterung des Firmengebäudes der Abiomed Europe GmbH auf der vorhandenen ebenerdige Stellplatzfläche der benachbarten Sportanlage am Neuenhofer Weg ein mehrgeschossiges Parkplatzgebäude mit je zwei Geschossen zu errichten (Unter- und Überbauung), mit jeweils getrennten Zufahrten für die Sport- und Betriebsnutzung. Das Parkhaus wird durch das Unternehmen geplant und errichtet und stellt die jeweils baurechtlich erforderlichen Stellplätze für das Unternehmen und für die Sportanlage zur Verfügung.

Im Änderungsbereich für den Flächennutzungsplan liegt derzeit eine Parkplatzanlage mit ca. 50 Parkplätzen, die dem nördlich angrenzenden städtischen Sportplatz zugeordnet ist. Östlich grenzt an den Parkplatz ein kleines Wäldchen an, das durch den Pariser Ring (L 260) begrenzt wird. Erschlossen wird die Parkplatzanlage von Westen über den Neuenhofer Weg. Südlich wird die Fläche durch die Vaalser Straße begrenzt. Die Erschließung der Sportanlage erfolgt vom Neuenhofer Weg aus über die Fläche des Änderungsbereiches.

Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 592 - Vaalser Straße / Gut Kullen - und teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 700 - Vaalser Straße -.

 

Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030

Für die städtebaulich geordnete Entwicklung und zur planungsrechtlichen Sicherung ist für dieses Vorhaben für den Teilbereich, der die Stellplätze betrifft, die Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans AACHEN*2030 erforderlich.

Für die etwa 0,77 ha große Fläche der geplanten Parkpalette im Osten des Plangebietes ist die derzeitige Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan AACHEN*2030 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung - Parkplätze und Parkbauten, innerhalb der Klimasignatur `Belüftungsbahn - Stadtklima`, in die Darstellung Gemischte Baufläche zu ändern. Die bestehende Klimasignatur bleibt weiterhin bestehen.

Der etwa 0,77 ha große Änderungsbereich ist heute auf etwa 36% der Fläche (0,28 ha) durch die derzeit bestehende Stellplatzanlage des Sportplatzes versiegelt. Durch die Planung werden zusätzliche 0,2 ha versiegelt, der Versiegelungsgrad beträgt dann ca. 62 %. Für die verbleibenden Freiflächen wird im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Grünplanungskonzept vorgelegt, die bestehenden Bäume außerhalb des Baufensters bleiben erhalten, zudem werden neue Bäume angepflanzt und die Flächen insgesamt eingegrünt.

 

Zusammenfassung / Empfehlung zum Änderungsbeschluss

Durch die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mehrgeschossige Parkpalette, auf der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche des städtischen Sportplatzes, geschaffen werden. Die derzeitige Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan AACHEN*2030 als Grünfläche wird in die Darstellung Gemischte Baufläche geändert. Die bestehende Klimasignatur hat weiterhin Bestand, entsprechende Maßnahmen für Planungen innerhalb dieser Klimasignatur gemäß Anlage 6 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 sind auf Ebenen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

 

Als Ergebnis der Offenlage zur Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Änderung Nr.1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

x

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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