Kenntnisnahme - FB 36/0149/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungen Baumschutzsatzung, Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Klima der Fraktion Die Linke vom 01.03.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Kenntnisnahme
|
|
|
03.05.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Zielsetzung „Entwicklungen Baumschutzsatzung“ hat die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen am 01.03.2022 um Bericht der Verwaltung gebeten:
„Die Verwaltung möge berichten, welche Entwicklungen es seit der letzten Änderung der Baumschutzsatzung gab und welche Neubewertungen es aufgrund des sich verschärfenden Klimawandels gibt.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen stellt ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument zum Schutz des innerstädtischen Baumbestandes dar. Hierbei werden neben der Sicherstellung von Lebensstätten urbaner Arten oder der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbilds auch die Verbesserung des Stadtklimas verfolgt.
Seit Inkrafttreten der durch den Rat der Stadt Aachen am 14. November 2018 beschlossenen Novellierung der Baumschutzsatzung ist mehr Rechtssicherheit entstanden. Neben einer Anpassung an geänderte Rechtsgrundlagen, insbesondere des nordrhein-westfälischen Landesnaturschutz-gesetztes (LNatSchG) lässt sich u.a. die Einschränkung des behördlichen Entscheidungsspielraums bei der Festsetzung von Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen durch die Änderung der ursprünglichen „Kann-Vorschrift“ in eine „Muss-Vorschrift“ anführen (vgl. § 6 Absatz 1). Vor diesem Hintergrund führte auch die Anpassung des Stammumfanges der Ersatzbäume an die Systematik der Baumschulkataloge (hier: 18-20cm anstatt 18cm, gemessen in 1m über dem Erdboden) zu einer praxistauglicheren und rechtssicheren Anwendung der Aachener Baumschutzsatzung.
Im Kontext des sich verschärfenden Klimawandels und gestiegener Anforderungen an den urbanen Baumschutz und deren Wohlfahrtswirkungen für die Stadtgesellschaft hat die Verwaltung den Bedarf einer Neubewertung der Aachener Baumschutzsatzung unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erkannt. Stellvertretend lassen sich Anpassungen im örtlichen und sachlichen Geltungsbereich der Satzung oder in Bezug auf Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen nennen. Hierzu erfolgen derzeit noch verwaltungsinterne Abstimmungen und rechtliche Prüfungen. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |