Kenntnisnahme - FB 36/0149/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der Fraktion Die Linke gilt hiermit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Zielsetzung Entwicklungen Baumschutzsatzung hat die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen am 01.03.2022 um Bericht der Verwaltung gebeten:

Die Verwaltung möge berichten, welche Entwicklungen es seit der letzten Änderung der Baumschutzsatzung gab und welche Neubewertungen es aufgrund des sich verschärfenden Klimawandels gibt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen stellt ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument zum Schutz des innerstädtischen Baumbestandes dar. Hierbei werden neben der Sicherstellung von Lebensstätten urbaner Arten oder der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbilds auch die Verbesserung des Stadtklimas verfolgt.

 

Seit Inkrafttreten der durch den Rat der Stadt Aachen am 14. November 2018 beschlossenen Novellierung der Baumschutzsatzung ist mehr Rechtssicherheit entstanden. Neben einer Anpassung an geänderte Rechtsgrundlagen, insbesondere des nordrhein-westfälischen Landesnaturschutz-gesetztes (LNatSchG)sst sich u.a. die Einschränkung des behördlichen Entscheidungsspielraums bei der Festsetzung von Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen durch die Änderung der ursprünglichen Kann-Vorschrift“ in eine „Muss-Vorschrift“ anführen (vgl. § 6 Absatz 1). Vor diesem Hintergrundhrte auch die Anpassung des Stammumfanges der Ersatzbäume an die Systematik der Baumschulkataloge (hier: 18-20cm anstatt 18cm, gemessen in 1m über dem Erdboden) zu einer praxistauglicheren und rechtssicheren Anwendung der Aachener Baumschutzsatzung.

 

Im Kontext des sich verschärfenden Klimawandels und gestiegener Anforderungen an den urbanen Baumschutz und deren Wohlfahrtswirkungen für die Stadtgesellschaft hat die Verwaltung den Bedarf einer Neubewertung der Aachener Baumschutzsatzung unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erkannt. Stellvertretend lassen sich Anpassungen im örtlichen und sachlichen Geltungsbereich der Satzung oder in Bezug auf Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen nennen. Hierzu erfolgen derzeit noch verwaltungsinterne Abstimmungen und rechtliche Prüfungen. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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