Entscheidungsvorlage - FB 36/0147/WP18
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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27.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei Projekten zur Umgestaltung des öffentlichen Raums in Brand (Straßen, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze) Wasserinstallationen in der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen.
Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 9.6.20 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie im öffentlichen Raum mehr Wasserflächen installiert werden können. Mehrere Bereiche, insbesondere Straßen- und Platzräume, sind für die Umsetzung solcher Maßnahmen im Antrag beispielhaft genannt.
Wasseranlagen und Stadtklima
Im Aachener Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels wurde der 'Vorsorgebereich Stadtklima' definiert. In den zugehörigen Bereichen, die insbesondere die Innenstadt und die östlich angrenzenden Quartiere umfassen, gibt es stadtklimatische Mehrfachbelastungen und die Tendenz zur Ausbildung von Hitzeinseln. Hier ist es eine zentrale Notwendigkeit, das Lokal- und Bioklima durch bauliche, gestalterische und technische Maßnahmen zu verbessern. Dazu zählen – mit eher kleinräumiger Wirksamkeit – auch Wasserflächen oder -Installationen (Brunnen, Fontänen, Rinnen etc.), mit denen jeweils im unmittelbaren Umfeld ein gewisser Kühleffekt erreicht werden kann.
Vor diesem Hintergrund ist Wasser im öffentlichen Raum ein Thema, mit dem sich die Aachener Stadtentwicklung und die Freiraumplanung in Zeiten des Klimawandels und der Klimaanpassung neben einer Erhöhung des Grünanteils stetig auseinandersetzt. In den letzten Jahren haben sich diese Themen und Bedarfe verdichtet und sie sind in allen neuen städtischen Vorhaben zu berücksichtigen und im Hinblick auf das Aufwand-Nutzen-Verhältnis zu prüfen.
Rahmenbedingungen einer Realisierung
Wasser-Installationen im öffentlichen Raum und auch Wasserspiel-Anlagen auf Spielplätzen sind mit sehr hohen Kosten verbunden. Dies betrifft sowohl die Investitionen, insbesondere für die Leitungs-, Pumpen- und Filtertechnik, als auch die kontinuierlichen Unterhaltungskosten für Reinigung, Reparatur, Sicherung im Herbst, Inbetriebnahme im Frühjahr etc. Für eine neue Brunnenanlage inklusive der unterirdischen Pumpenkammer und Wassertechnik, z.B. in Größenordnung des Wassertisches auf dem Marktplatz Brand, entstehen Baukosten von ca. 100.000 €. Die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten (Personal, Material, Wasser, Strom) betragen für die Anlage auf dem Marktplatz etwa 4.000 € (in 2021, für den Zeitraum des Betriebs von Mitte April bis Oktober).
Bei Spielplätzen sind zusätzliche DIN-Normen und Hygiene-Vorschriften zu beachten, die dazu führen, dass für das Einspeisen bei Wasserspiel-Anlagen nur Trinkwasser verwendet werden kann, mit entsprechend hohen Kosten für den Wasserverbrauch. Aufgrund des hohen finanziellen Aufwands sind Wasserspiel-Anlagen im gesamten Stadtgebiet nur selten vorhanden. Dennoch werden bei Um- und Neuplanungen, je nach den Bedarfen und bautechnischen Möglichkeiten vor Ort, auch Spielangebote mit Wasser geprüft.
Planungen und Projekte
Bei dem im Antrag genannten Projekt des Pocketparks an der Rombachstraße wurde das Thema Wasser im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eingebracht und somit im weiteren Planungsprozess nicht weiter berücksichtigt. Mit der Einrichtung einer Rad- und Raststation im Kontext eines Haltepunktes an der Vennbahntrasse und dem Angebot von Spieleinrichtungen für alle Generationen ist die Anlage sowohl räumlich als auch finanziell bereits 'ausgelastet'. Die Investitions- und Folgekosten für ein Wasserspiel oder eine Wasser-Installation sind im Projektbudget nicht enthalten. Es handelt sich hierbei um das letzte Projekt, welches im Rahmen der Städtebauförderkulisse 'Rahmenplanung Brand' umgesetzt wird. Die Beantragung ist bereits erfolgt.
Von der Parkanlage 'Eschenallee' aus ist der attraktive und multifunktionale 'Wassertisch' auf dem angrenzenden Marktplatz gut erreichbar. Der Umbau des Marktplatzes und der angrenzenden Parkanlage wurde 2017 mit Mitteln der Städtebauförderung abgeschlossen. Im Kontext der Rahmenplanung wurde damals eine Umplanung des Dreiecksplatzes an der Trierer Straße / Freunder Landstraße geprüft, die von den Anliegern abgelehnt wurde. Somit konnte diese Planung, die im Wettbewerbsergebnis noch dargestellt wurde, nicht umgesetzt werden.
In den letzten Jahren wurden große Investitionen in Brand getätigt, neben der Umsetzung der Rahmenplanung Brand mit dem Marktplatz und seinem Umfeld (inklusive eines Brunnens) auch der Umbau der Trierer Straße als Impulsprojekt. Derzeit stehen weder ein separates Budget noch Kapazitäten für Wasserinstallationen zur Verfügung. Bei künftigen Maßnahmen im öffentlichen Raum (Um- oder Neuplanungen von Straßenräumen, Plätzen, sowie Spiel- und Grünanlagen) werden die jeweiligen Bedarfe für Wasser im öffentlichen Raum mit einbezogen.
An dieser Stelle wird verwiesen auf die Beschlussvorlage zur Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum, in der ein Grundkonzept für die Installation und den Betrieb einen solchen Nutzungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger, auch in Aachen-Brand, dargestellt ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Mit der Beschlussvorlage sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
Die Mittel für Wasserinstallationen sind ggf. im Rahmen einer Umgestaltungsmaßnahme des jeweiligen öffentlichen Raums individuell einzuplanen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307,9 kB
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