Entscheidungsvorlage - FB 61/0389/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1007 - Roermonder Straße / Henricistraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Roermonder Straße, Henricistraße und Jupp-Müller-Straßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 1007 - Roermonder Straße / Henricistraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Roermonder Straße, Henricistraße und Jupp-Müller-Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0260/WP18 Offenlagebeschluss
FB 61/0389/WP18 Empfehlung zum Satzungsbeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat am 06.02.2020 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss A 297 für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Roermonder Straße, Henricistraße und Jupp-Müller-Straße gefasst. Mit diesem Aufstellungsbeschluss sollten die Ziele der zwei bereits zuvor zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung gefassten Aufstellungsbeschlüsse an die aktuellen Entwicklungen im Plangebiet angepasst werden.
Anlass der Planung war die konkrete Absicht des im Plangebiet angesiedelten Lebensmitteldiscounters, die Verkaufsfläche von 783 m² auf 1.375 m² zu vergrößern, insbesondere aber auch die Umsetzung der Maßnahmen des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche bzw. zur Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung.
Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 1007 - Roermonder Straße / Henricistraße - wurde auf Grundlage des § 9 (2a) Baugesetzbuch (BauGB) als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Am 02.12.2021 beschloss der Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 1007 – Roermonder Straße/ Henricistraße – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 24.11.2021 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich 18.02.2022 statt. Parallel hierzu wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 05.05.2022 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 04.05.2022 beraten.
Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 1007 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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