Entscheidungsvorlage - FB 02/0146/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung weitere Schritte im Hinblick auf Lieferlösungen bzw. Abholmöglichkeiten zu verfolgen und den Ausschuss regelmäßig hierüber zu unterrichten.
 

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Erläuterungen

Sachstandbericht ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ (CDU-Ratsantrag 060/18 vom 03.02.2021)

Wegen der begrenzten Personalressourcen hat die Verwaltung Unterstützungsmaßnahmen, wie den Einzelhandelsfonds, das Gutscheinsystem und das Programm „Ladenliebe“ im letzten Jahr priorisieren müssen. Dennoch wurden auch erste Maßnahmen zu weiteren Ratanträgen eingeleitet. Bezugnehmend auf den Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 03. Februar 2021 wurde zur Konkretisierung der Ideen – neben weiteren Recherche-Maßnahmen im Hinblick auf Umsetzungsansätze und -lösungen anderer Städte – am 18. August 2021 ein Workshop mit acht Einzelhändler*innen zum Thema ‘Lieferlösungen‘ durchgeführt. Mit ausgewählten Städten (Augsburg, Würzburg) wurde ein Austausch organisiert, um Erfahrungswerte und Referenzen einzuholen, die in das Aachener Konzept einfließen können. In den geführten Gesprächen bestätigte sich der Bedarf eines lokalen Lieferangebotes. Da es in Aachen bereits Lieferdienste, wie den Dienstleister City Logistik Aachen (CLAC), gibt, welcher taggleiche Lieferungen zu individuellen Konditionen anbietet und bereits Kooperationen mit einigen Einzelhändler*innen hat, erscheint der Aufbau eines neuen und ggf. konkurrierenden Konzeptes bzw. eines neuen Lieferdienstes aus städtischer Hand heraus als nicht sinnvoll und zweckdienlich. Es ist zu klären, ob und inwiefern vorhandene Lieferdienste flankiert und ggf. ausgeweitet werden können.

 

Um den Prozess der Lieferung nach Hause in Aachen zu verbessern, z. B. wenn Produkte stationär gekauft und nach Hause geschickt werden sollen oder wenn Produkte online im Aachener Einzelhandel erworben werden, beabsichtigt FB 02 bestehende Aachener Lieferlösungen transparenter zu machen. Hierzu soll eine Übersicht lokaler Lieferdienste erstellt und den Geschäften sowie Gastronomiebetrieben zur Verfügung gestellt werden, sodass dadurch die Kommunikation bestehender Konzepte verbessert und die Kooperation und Koordination erleichtert werden kann. Diese Übersicht kann bspw. an die Plattform „Smart Shopping Aachen“ angedockt werden. Diese stellt mit den neuen Funktionen der Bezahl- und Liefermöglichkeiten bereits ein gutes Instrument für die Lieferung nach Hause dar, welches weiter forciert und ausgebaut werden sollte. Der Aufbau eines Liefer-Matching-Tools hingegen wurde diskutiert, der Mehrwert für Unternehmen und Kund*innen aber als zu gering eingestuft, um diese Idee weiter zu verfolgen.

 

Da die Innenstädte zukünftig nicht mehr mono-thematisch auf den Konsum ausgerichtet sein werden, sondern ein multifunktionales Angebot erforderlich sein wird, spielen nicht nur Lösungen für die Gewerbetreibenden, sondern auch der Service- und Komfortgedanke für die Kund*innen eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund wurden innerstädtische Abholschränke in die Überlegungen eingebunden. Hierzu fanden bereits verwaltungsinterne Austausche statt und es wurde eine Übersicht der verschiedenen Varianten von Lieferung nach Hause in Kombination mit Abholschränken erarbeitet. So könnten die Abholschränke…

  • von lokalen Einzelhändlern befüllt und anschließend von Logistikdienstleistern entleert und zu den Kund*innen gebracht werden,
  • von einem Logistikdienstleister, wie z. B. CLAC, beladen und von den Kund*innen entleert werden,
  • von Kund*innen während des Einkaufs befüllt und am gleichen Tag von Logistikdienstleistern entleert und zu den Kund*innen nach Hause geliefert werden,
  • als Schließfach von den Kund*innen genutzt werden,
  • mit Zusatzmehrwerten versehen werden (z. B. Verknüpfung mit Sitzmöglichkeiten und Ladestationen für Smartphones und E-Bikes), um so die Aufenthaltsqualität zu verbessern und gleichzeitig auf den Mobilitätsaspekt einzuzahlen.

 

Aus Gesprächen mit ausgewählten Einzelhandelsvertretern hat sich sowohl Interesse an der Idee als auch der ausdrückliche Wunsch nach einer flächendeckenden Implementierung an verschiedenen Stellen in der Innenstadt nach einer Reallaborphase herausgestellt. Vereinzelt sind bereits eigene Lösungen im Einsatz, die sich während der Pandemie bewährt haben. Zudem sollte die Lösung idealerweise digital gestützt (z. B. Nutzung per App) und kontinuierlich beworben werden. Die Abholschränke könnten bspw. auch auf einer Karte über die Plattform Smart Shopping Aachen dargestellt werden, um auf das Angebot aufmerksam zu machen und den Zugang zu erleichtern. Zu klären ist, welcher Anbietender und welche Flächen für diese Lösung in Betracht kommen. Ein Austausch mit der APAG zu potenziellen Standorten für die Abholschränke in oder an Parkhäusern ist in Planung.

Entscheidend ist bei der Auswahl zudem, dass die Abholschränke möglichst gut vor Vandalismus und Diebstahl geschützt, gepflegt sind und den öffentlichen Raum optisch nicht negativ beeinflussen. Das Konzept bedarf folglich einer weiteren Ausarbeitung, die neben den zuvor genannten Punkten auch die Finanzierung, die personelle Betreuung und Instandhaltung sowie die Bewerbung des Angebots detaillierter beleuchtet. Im Ausschuss wird zu gegebener Zeit über den Fortschritt berichtet.

 

Das im FB 61 behandelte Thema der ‘Micro-Hubs‘ für KEP (Kurier-Express-Paket)-Dienstleister ergibt nach Rücksprache mit dem Fachbereich weder Überschneidungen noch Konkurrenzen zu den in Betracht gezogenen Liefermöglichkeiten für Kund*innen, da es sich hierbei um Lösungen für den Bereich der Geschäftskund*innen handelt. 

 

Ziel ist es, die oben genannten Maßnahmen weiter zu festigen und folglich die Planung der Lieferung nach Hause bzw. der Abholschränke möglichst schnell voran zu bringen. Hierdurch kann nicht nur das Verweilen in der Stadt verbessert, sondern auch das Einkaufen für Bürger*innen erleichtert und ein weiterer Schritt in Richtung Klimaschutz gegangen werden. Über den Fortgang dieses Projektes wird die Verwaltung regelmäßig unterrichten.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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