Entscheidungsvorlage - FB 02/0151/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag AT94/21 der SPD-Fraktion gilt damit als behandelt.
 

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Erläuterungen

Einrichtung einer städtischen Ausbildungsplatzbörse

Hintergrund

Die Corona-Pandemie ist mit ihren vielfältigen wirtschaftlichen Folgen auch eine große Herausforderung für die duale Berufsausbildung. Schon vor der Pandemie war die Zahl von Ausbildungsplatz-Angeboten und -Nachfragen von Azubis rückläufig. Besonders die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern hat in Pandemiezeiten große Einschränkungen erfahren müssen und konnte nicht im gewohnten Maße stattfinden, sodass die Zahl der Ausbildungsinteressierten gerade zu Beginn der Krise gesunken ist. Für Branchen bzw. Berufsgruppen, die bereits vor der Pandemie vom Fachkräftemangel betroffen waren, wurde die Suche nach neuen Auszubildenden mit dem Wegfall der direkten Kontakte in die Schule merklich erschwert.

Auch die Anzahl der Lehrstellen hat bundesweit einen Rückgang erfahren. Für den regionalen Ausbildungsmarkt hat sich diese nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit Aachen / Düren nicht außergewöhnlich geändert, sodass prinzipiell genug Ausbildungsplätze in der Region vorhanden sind. Auch die IHK kommt zu einer ähnlichen Einschätzung. Statistiken zu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen deutschlandweit zeigen, dass bereits im Juni 2021 eine Verbesserung um 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erkennbar war. Ob sich dieser positive Trend weiter abzeichnet, wird das Ausbildungsjahr 2022 zeigen. Fest steht, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis die Zahlen ein Niveau wie vor der Corona-Krise erreichen. 

 

Mit Ratsantrag vom 29. Juni 2021 der SPD-Fraktion wird beantragt, dass die Stadt eine Ausbildungsplatzbörse veranstaltet, um jungen Menschen einen Zugang zu Ausbildungsplätzen zu ermöglichen und mit regionalen Arbeitgebern in Kontakt zu kommen. Hier sollen neben den eigenen Ausbildungsangeboten auch lokale Unternehmen und Betriebe einbezogen werden. Hierdurch sollen etwa nach dem Beginn eines Ausbildungsjahres noch freie Plätze vermittelt bzw. schon Angebote für das nächste Ausbildungsjahr veröffentlicht werden.

Im weiteren Verlauf soll daher ein Überblick über den aktuellen Angebotsstand bzw. Unterstützungsmaßnahmen für Ausbildungsinteressierte gegeben und eine Einschätzung über die Notwendigkeit einer städtischen Ausbildungsplatzbörse getroffen werden. Die Einschätzung erfolgt unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Bundesagentur für Arbeit Aachen / Düren sowie der beiden Kammern.  

 

 

Unterstützungsmaßnahmen für Ausbildungsinteressierte

Für Ausbildungsinteressierte gab und gibt es laut der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren und den Kammern bereits ein vielfältiges Angebot an Unterstützungsmaßnahmen, sowohl in Form von klassischen Stellenbörsen, als auch im Bereich der Nachvermittlung.

Hier zu nennen sind bspw. die stetig aktualisierte digitale Lehrstellenbörse und der Lehrstellenatlas der HWK sowie der IHK. Bei den digitalen Lehrstellenbörsen der Kammern werden die aktuell freien Lehrstellen aufgeführt. Sollten nach Ausbildungsbeginn im August noch Stellen unbesetzt sein, werden diese weiterhin auf der Lehrstellenbörse aufgeführt. So wird eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Unternehmen weiterhin gewährleistet. Der Ausbildungsbeginn ist prinzipiell das ganze Jahr möglich, jedoch wird eine Koordination mit der entsprechenden Berufsschule nach dem offiziellen Ausbildungsbeginn erschwert.

Beim Lehrstellenatlas werden die Betriebe aufgeführt, die in der Vergangenheit bereits ausgebildet haben, aber aktuell nicht als Ausbildungsbetrieb gelistet sind. Über den Lehrstellenatlas werden so mögliche Praktika an Schülerinnen und Schüler vermittelt. 

Zudem bietet die IHK zusammen mit der Agentur für Arbeit Aachen-Düren bereits seit einigen Jahren ein Azubi-Speeddating kurz nach den Zwischenzeugnissen an. Wer einen Ausbildungsplatz sucht, kann auf diesem Weg schnell und direkt Ausbildungsbetriebe aus der Region kennenlernen und sich potenziellen Arbeitgebern präsentieren.

Mit der ‘Vocatium‘ findet bereits jährlich eine Fachmesse für Ausbildung und Studium auf dem Gelände der 100,5-Arena in Aachen mit ca. 35 Ausstellern statt. Weiterhin ist die IHK Aachen bei der Organisation / Bewerbung des Ausbildungstages der DIHK involviert.

Die Bundesagentur für Arbeit ist mit Berufsberatern in den Schulen vertreten und bietet spezielle Beratungsstellen/ -Hotlines für Ausbildungsinteressierte an, die durch Orientierungstage für Schulklassen im Berufsinformationszentrum (BIZ) ergänzt werden. Im Rahmen dieser Angebote und Maßnahmen wird laut Agentur für Arbeit auch auf passende Angebote / Initiativen in der Region, wie z.B. ‘switch – verkürzte Berufsausbildung‘, hingewiesen. Die Angebote konnten während der Pandemie z.T. nicht weiter umgesetzt werden, sollen aber mit Lockerung der Coronamaßnahmen weitergeführt werden.

Auch im Bereich der Nachvermittlung existieren bereits verschiedene Formate, um Jugendliche gezielter an eine passende Ausbildungsstelle zu vermitteln. Für junge Menschen, die bis August keine Lehrstelle haben, wurde im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung die Plattform ‘AKIS.NRW‘ (AusbildungsKonsensInformationsSystem) ins Leben gerufen. Das Format ermöglicht den arbeitsmarkrelevanten Akteuren (z.B. Kammern und Arbeitsagentur) eine Systematisierung des Nachvermittlungsprozesses, indem eine Transparenz bei der Vermittlung der Jugendlichen hergestellt wird. So können noch nicht vermittelte Ausbildungsinteressierte gezielt durch Unterstützungsangebote angesprochen werden. Mit den Jobcentern vor Ort (z.B. Düren) lädt die HWK bspw. bereits Jugendliche zu Nachvermittlungsterminen ein. Gleiches gilt für den ‘Lehrstellenendspurt‘, der jedes Jahr mit der IHK und der Bundesagentur für Arbeit stattfindet. Schulabgänger, die eine Ausbildung beginnen wollen, aber bis August noch keine passende Stelle gefunden haben, werden hier individueller mit Unternehmen zusammengebracht und intensiver beraten. Nach dem Lehrstellenendspurt greift ferner die Initiative ‘5. Quartal‘. Diese richtet sich explizit an Ausbildungsinteressierte, die selbst im Rahmen von Nachvermittlungen noch keinen Ausbildungsplatz finden konnten und die eine sehr enge Betreuung bzw. Qualifizierung benötigen.  

Die QualiTec bietet zudem seit Oktober 2021 mit dem Programm ‘Übergangshelfer‘ ein weiteres Beratungsinstrument für den Übergang Schule und Beruf an.

 

Notwendigkeit einer städtischen Ausbildungsbörse

Es gibt bereits zahlreiche Formate für die Vermittlung von Jugendlichen in Lehrstellen, sowohl für den regulären Ausbildungsbeginn als auch im Rahmen von Nachvermittlungsaktivitäten. Vielmehr ist laut HWK eher ein Informationsmangel auf Seiten der Jugendlichen erkennbar. Größtenteils ist nicht bekannt, dass diese Vielzahl an Angeboten bereits vorhanden ist. Dies ist sicherlich dadurch begründet, dass Berufsorientierung aufgrund der Coronabeschränkungen nicht in gewohnter Form stattfinden konnte und zudem Praktikumsstellen weggefallen sind. Junge Erwachsene müssen wieder verstärkt über die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen ‘Übergang Schule und Beruf‘ informiert werden. An dieser Stelle muss wieder eine persönliche Betreuung sichergestellt werden, die an Vor-Corona-Zeiten anknüpft, und nicht ein zusätzliches (virtuelles) Format angeboten werden.

Der Bedarf an Nachvermittlungen in der Region ist laut der Bundesagentur für Arbeit zudem so gering, dass eine Nachvermittlungsbörse ihre Wirkung verfehlen würde. Die Nachvermittlung von Ausbildungsstellen erfordert zudem eine enge individuelle Betreuung, die sich nicht durch eine Börse umsetzen lässt. 

Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Angebotes, bspw. in Form einer städtischen Ausbildungsbörse, wird aktuell, auch unter Berücksichtigung der Rückmeldungen durch die Kammern und der Bundesagentur für Arbeit, nicht gesehen.

Jedoch wird im Rahmen bereits bestehender Initiativen im Ausbildungskontext, wie etwa ‘switch‘, die Bedarfslage in Abstimmung mit den Projektpartnern (IHK und HWK) in regelmäßigen Abständen, auch unter Berücksichtigung des aktuellen Beratungsangebotes, neu bewertet. Sollte sich die Lage in diesem Zusammenhang signifikant ändern, wird FB 02 eine Neubewertung vornehmen. Zudem werden über die bereits vorhandenen Social-Media-Kanäle des Projektes noch einmal explizit passende Angebote und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang beworben.   
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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