Entscheidungsvorlage - FB 02/0156/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, weiterhin die Aktivitäten im Rheinischen Revier zu verfolgen, Anknüpfungspunkte zu identifizieren und aktiv an dem Prozess teilzunehmen.


 

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Erläuterungen

Aktueller Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Rheinischen Revier
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier eröffnet der zukünftigen Entwicklung in der Stadt Aachen zahlreiche Chancen, nachhaltige wirtschaftliche Impulse aufzugreifen und umzusetzen. Im Auftrag des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung verfolgt die Verwaltung die Aktivitäten im Rheinischen Revier, identifiziert Anknüpfungspunkte und nimmt aktiv am Strukturwandelprozess teil. Hierfür informiert die Verwaltung regelmäßig in einem aktuellen Sachstandsbericht zu Förderprogrammen, Formaten und weiteren Entwicklungen im Rheinischen Revier.

 

Gigawattpakt

Bereits im Reviervertrag zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens und der Region, vertreten durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, wurde der zügige Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Revier besiegelt. Die großen Herausforderungen vor dem Hintergrund von Klimawandel und Energiewende gewinnen im Rahmen der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen eine zusätzliche Bedeutung – besonders in Bezug auf die gesamtdeutsche Energiepolitik. Am 21.03.2022 haben das Land NRW, 50 Kommunen, Energie-Unternehmen sowie einige Projektträger sich daher zum Gigawattpakt für Erneuerbare Energie im Rheinischen Revier zusammengeschlossen. Auch die Stadt Aachen und die STAWAG Energie GmbH tragen diesen Pakt aktiv mit, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die Stromerzeugungskapazitäten aus Erneuerbaren Energien bis 2028 auf 5 Gigawatt mehr als zu verdoppeln und gleichzeitig den Ausbau der Erneuerbaren zur Wärmeerzeugung zu forcieren. Die Stadt hat sowohl ein eigenes Statement zum Gigawattpakt verfasst (siehe Anlage) als auch einen Beitrag zur eingereichten Maßnahmensammlung der StädteRegion geleistet. Die geplanten Maßnahmen der Stadt Aachen und der STAWAG Energie GmbH umfassen dabei Stromerzeugungskapazitäten von bis zu 305,9 Megawatt, von denen 127,9 Megawatt auf städtischer Fläche nachhaltig errichtet werden können. Zusätzlich unterstützt der Fachbereich durch Beratungsleistungen zu Förderprogrammen oder durch Veranstaltungen z. B. am 27.04.2022 in Aachen-Nord wirtschaftliche Akteure, um so den Einsatz regenerativer Energien in der Privatwirtschaft voranzutreiben und weitere Erzeugungskapazitäten zu heben. Besonders unter den aktuellen Entwicklungen hat die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten und somit auch die Erreichung der Ziele des Gigawatt-Paketes an Bedeutung gewonnen. Die Landesregierung wird ihren Beitrag beispielweise durch die Nutzung von Agri- und Floating-Photovoltaik sowie von Windenergieanlagen auf Schadholzflächen ermöglichen. Federführend für die Umsetzung des Gigawattpaktes ist die vom Land neu gegründete Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate. Als Nachfolgeorganisation der Energieagentur.NRW dient diese Gesellschaft, die auch einen Standort in der IHK Aachen betreibt, als Schnittstelle zwischen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und ist der zentrale Ansprechpartner für Energie und Klimaschutz in NRW.

 

Projektanträge des Fachbereichs: ‘Vision 2025+‘ und ‘Hybride Arbeitswelten‘

Zur Unterstützung von Projekten im Strukturwandel, wurde bereits im vergangenen Jahr das Förderprogramm Revier.Gestalten aufgelegt. Bereits im zweiten Förderaufruf dieses Programms, der durch den Schwerpunkt ‘nachhaltige Entwicklung von Wirtschaftsflächen im Rheinischen Revier‘ auch für die Stadt Aachen besonders interessant war, hat der Fachbereich das Projekt ‘Vision 2025+ Modellstandort für urbane Produktion Aachen Rothe Erde‘ eingereicht. Im Rahmen des Projekts wird das Gelände zu einem Modellstandort für urbane Produktion entwickelt, um auf diese Weise nicht nur eine Nachbeschäftigung für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter*innen der Fa. Continental sicherzustellen, sondern auch für Arbeitnehmer*innen mit gering bis mittlerer Qualifikation, die vom Strukturwandel unmittelbar betroffen sind, Perspektiven zu schaffen. Insgesamt wurde das Projektvorhaben auf Seiten der Fördermittelgeber, der Arbeitnehmervertreter*innen, dem Wirtschaftsministerium NRW und den Stakeholder*innen aus Immobilienwirtschaft, Fachverwaltung und Politik ausdrücklich begrüßt. Eine abschließende Bewertung wird im Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier Anfang Juni erwartet. Durch die kurzfristige Verfügbarkeit der Fläche ergreift die Stadt Aachen gezielt die Chance, frühzeitig eine zeitgemäße und innovative Revitalisierung eines ausgewiesenen Gewerbe und Industriesiedlungsbereichs (GIB) mit Strahlkraft in das Rheinische Revier zu realisieren und somit eine Führungsrolle hinsichtlich der Konversion der Kraftwerkstandorte im Rheinischen Revier einzunehmen.

Um Unternehmen bei der Auswahl und Anwendung eines hybriden Arbeitskonzeptes zu unterstützen, das gerade unter den pandemischen Rahmenbedingungen der letzten Jahre unerlässlich geworden ist, hat der Fachbereich sich ebenfalls an der Einreichung des Antrages „Hybride Arbeitswelten: Zukunftssichere Gestaltung von Arbeitsumgebungen im Rheinischen Revier“ beteiligt. Das Ziel des Projekts ist es, hybride Arbeitskonzepte so zu explorieren, zu bündeln und den Unternehmen im Rheinischen Revier zur Verfügung zu stellen, dass diese bestmöglich auf sie zugeschnittene hybride Arbeitskonzepte entwickeln und umsetzen können. Dadurch kann das Projekt im Revier Motor und Taktgeber in diesem entscheidenden Zukunftsfeld werden und von den Auswirkungen unmittelbar profitieren. Weitere Partner sind die RWTH Aachen, Ford Research & Advanced Engineering Europe, Mensch im Büro GmbH, Saint-Gobain Group R&D, FH Aachen und MoFleWo GbR. Auch hier wird eine Bewertung Anfang Juni erwartet.

 

Dritter Aufruf Revier.Gestalten

Im Februar 2022 wurde nun der dritte Aufruf Revier.Gestalten veröffentlicht. Die Einreichungsfrist endet am 29.07.2022. Nachdem wie oben beschrieben der Fokus des vergangenen Aufrufs auf der nachhaltigen Gestaltung von Wirtschaftsflächen lag, wurden nun die Fördergegenstände personalisierte Medizin, Stärkung der digitalen Medizin, Projektbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung, Luftverkehr der Zukunft und Sportstätten und bewegungsaktivierende Infrastruktur hinzugefügt und fokussiert.

Insgesamt sind damit folgende Fördergegenstände nach Themenfeldern definiert:

-          Zukunftsfeld Ressourcen und Agrobusiness

  • Ressourcen und nachhaltige Stoffströme
    • Circular Economy
    • Umweltwirtschaft: Enabler der Green Economy
    • Grüne Gründungen: Startups der Umweltwirtschaft
  • Wissensbasierte Bioökonomie
    • Modellregion Bioökonomie
    • Biotechnologie und Bioökonomie der Zukunft
    • Biologisierung der Produktion, industrielle Bioökonomie und zirkuläre Wertschöpfung
    • Bioökonomische Wertschöpfungsmodelle in der Land-/Ernährungswirtschaft
  • Nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft
    • Nachhaltige Land-/Ernährungswirtschaft – Klima, Resilienz, Innovation, Biodiversität

-          Zukunftsfeld Innovation und Bildung

  • Innovation und Digitalisierung
    • Digitale Geschäftsmodelle: Blockchain und Hardware der Zukunft
    • Digitale Zukunftstechnologien und Schlüsseltechnologien
    • Innovative Produktionstechnik – Gestaltung industrieller Transformationsprozesse
    • Materialien und Hightech für Nachhaltigkeit und industrielle Transformation
  • Life Science und Gesundheitswirtschaft
    • Personalisierte Medizin
    • Stärkung der digitalen Medizin
  • Innovative Bildung und Fachkräftesicherung
    • Beteiligungsorientierte Unternehmensentwicklung
    • Qualifizierung für technischen Fachlehrkräftenachwuchs
    • Fachkräfteentwicklung
    • Bildung für nachhaltige Ernährung
    • Graduiertencluster Nachhaltiges Revier
    • Projektbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung

-          Zukunftsfeld Raum und Infrastruktur

  • Nachhaltige Entwicklung von Wirtschaftsflächen
    • Nachhaltige Entwicklung von Wirtschaftsflächen im Rheinischen Revier
  • Stadtentwicklung für das Rheinische Revier
    • Es wird auf den Aufruf reviergewinnt verwiesen
  • Grün-blaue Infrastruktur und Klimaresilienz
    • Klimaanpassungsmaßnahmen
    • Vorhaben für Erhalt, Wiederherstellung, Aufwertung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Gewässern
    • Grüne Infrastruktur – Vorhaben für Erhalt, Wiederherstellung, Aufwertung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Flächen
  • Verstärkung der bestehenden Kulturförderung
    • Keine separate Einreichung möglich. Da es sich um ein geschlossenes Förderverfahren handelt, das vom BKM durchgeführt wird.
  • Innovative Mobilitätslösungen
    • Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge
    • Innovative Ansätze in der Stadtlogistik
    • Luftverkehr der Zukunft – Sichere und nachhaltige Nutzung und Weiterentwicklung des Luftverkehrs
  • Sportvorhaben
    • Sportstätten und bewegungsaktivierende Infrastruktur

 

Der Fachbereich prüft aktuell, in welchen Bereichen die Stadt Aachen diese Kulisse nutzen kann, um sowohl an den Entwicklungen im Rheinischen Revier zu partizipieren als auch die Expertise und Erfahrung des Oberzentrums in die Region zu tragen. Besonders der Fördergegenstand der Sportvorhaben bietet hier herausragende Anknüpfungspunkte (siehe Vorlage zum Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22). Durch die Entwicklung des innovativen Sportparks Soers kann ein potentieller Standort für Tourismus, Gesundheit und Fitness erschlossen werden und zukunftsorientierte Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig befördert das Projekt die Steigerung der Freizeit- und Lebensqualität für alle Bürger*innen in der Stadt Aachen und darüber hinaus.

 

Demgegenüber können Projektideen aus dem Zukunftsfeld Energie und Industrie aktuell nicht platziert werden. Die Resonanz des letzten Aufrufes war so groß, dass für den nun aktuellen dritten Förderaufruf dieses Regelförderprogramms hier keine Mittel zur Verfügung stehen. Ein vom Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa mit Kooperationspartnern in Aachen-Nord angedachtes Projekt zum Thema Energy Sharing kann somit in diesem Aufruf nicht platziert werden Es werden nun alternative Fördermöglichkeiten gesucht, um auch in Aachen alternative Energiemodelle so schnell als möglich zu erproben.

 

Die Liste aller bereits mit dem ersten Stern ausgezeichneten Projekte ist unter folgendem Link abrufbar:

211210_sterne_gesamtliste_regelprogramm.pdf (rheinisches-revier.de)

 

RevierLab als Schaufenster der Innovation

Als Schaufenster der Aktivitäten im Rheinischen Revier sowie als co-kreativer Gestaltungsraum für Bürger*innen, Tourist*innen und Unternehmen hat der Fachbereich zudem das Projekt „RevierLab – Co-kreativer Impulsgeber für die Zukunft des Rheinischen Reviers“ gemeinsam mit den Städten Düren und Mönchengladbach auf den Weg gebracht. Dabei dienen die drei entstehenden RevierLabs als gemeinsame Schaufenster der Innovation, um die gewaltigen und zukunftsgestaltenden Entwicklungen im Rheinischen Revier den Menschen anschaulich nahe zu bringen. Gleichzeitig entsteht ein entsprechend aktiver, co-kreativer Gestaltungsraum, der bisher der Region fehlt. Neben den Bürger*innen und Tourist*innen wird insbesondere die Wirtschaft angesprochen, um eine Vernetzung zwischen vorhandenen und zukünftigen Projekten, der regionalen Industrie sowie den zahlreichen Start-Ups mit ihren Ideen strukturiert herbeizuführen und potenzielle Lösungen schnell in die bürgerpartizipative Erprobung zu bringen. Das in der Förderkulisse Unternehmen.Revier platzierte Projekt hat als einziges von sieben eingereichten Projekten eine positive Rückmeldung erhalten. Bis Ende April wird nun eine detaillierte Projektskizze erstellt.

 

Taskforce Sonderplanungszone

Der Braunkohleausstieg, die ambitionierten Ziele der Klimaneutralität sowie die aktuellen Kriegshandlungen machen zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren unerlässlich. Im Rahmen des 10 Punkte-Plans zur Beschleunigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier kündigte die Landesregierung die Ausweisung einer Sonderplanungszone an. Hierzu wurde durch die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln die Task Force Sonderplanungszone eingerichtet. Ziel ist es, Wirtschaftsflächen zügiger auszuweisen, Unternehmen unbürokratisch anzusiedeln, erneuerbare Energien schneller auszubauen und Verkehrsinfrastrukturen noch in diesem Jahrzehnt in Dienst zu stellen. Die Task Force besteht aus der Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken, der Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Rademacher, den Regionalratsvorsitzenden von Köln und Düsseldorf, dem Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses, dem Geschäftsführer der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, der Leitung der Stabstelle, dem Bereich Entfesselung und der Landesplanung im NRW-Wirtschaftsministerium sowie nach Bedarf den Fachministerien. Am 31.01.2022 wurde die konstituierende Sitzung der Task Force begangen. Die zu erwartenden Vorschläge der Taskforce Sonderplanungszone bieten für die Stadt Aachen als Teil des Rheinischen Reviers die besondere Möglichkeit, langwierige Verfahren bei Unternehmensansiedlungen zu beschleunigen. Diese überfälligen Maßnahmen sind außerordentlich bedeutsam, um den Strukturwandel positiv zu gestalten und um den unternehmerischen Realisierungszeiträumen stärker gerecht zu werden, sodass die schnelle Entwicklung neuer Arbeitsplätze in der Stadt Aachen unterstützt wird.

 

Künftige Struktur der ZRR

Neben dem Umzug in den Brainergy Park Jülich gibt es in der Zukunftsagentur Rheinisches Revier auch organisatorische Veränderungen. Die seit 2019 in den sogenannten Revierknoten dezentral organisierten Themenfelder für das Rheinische Revier werden bis Ende August dieses Jahrs im Brainergy Park zusammengeführt. Die Eingliederung der Felder Energie und Industrie sowie Innovation und Bildung ist bereits erfolgt. Die Eingliederung der Themenfelder Agrobusiness und Ressourcen, Raum und Infrastruktur sowie die Internationale Bau und Technologieausstellung (IBTA) stehen noch aus. Durch diese Entwicklung wird der operative Fokus der Zukunftsagentur Rheinisches Revier in der internen Weiterentwicklung und der Zusammenführung sowie Neueinstellung der Mitarbeiter*innen liegen. Der Fachbereich wird diese Veränderungen weiterhin verfolgen. Der noch bestehende Revierknoten Raum im Rheinischen Revier hatte seit 2019 die räumliche Entwicklung der Region im Fokus und hat mit dem Dialogprozess ‘Raumstrategie Rheinisches Revier 2038+‘ auf Basis bestehender regionaler Konzepte und Analysen eine gesamtregionale Entwicklungsstrategie erarbeitet, welche die Herausforderungen des Strukturwandels in der Region adressiert und Wege in die Zukunft aufzeigen möchte. Drei Planungsteams haben dabei unterschiedliche Varianten erarbeitet. Am 22.06. wird Frau Univ. Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Leiterin des Lehrstuhls und Instituts für Städtebau an der RWTH Aachen und Revierknotenvorsitzende über die Ergebnisse des Prozesses und deren möglichen Mehrwert im Ausschuss berichten.

Darüber hinaus hat die Zukunftsagentur das Format der Revier.Akademie eröffnet, in dem Vernetzungs- und Weiterbildungsveranstaltungen für die Strukturwandelmanager*innen der Anrainerkommunen und der Gebietskörperschaften gebündelt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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