Kenntnisnahme - FB 02/0148/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts- Zeit- & Ressourcenplanung(Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- Dez. VI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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02.06.2022
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
- Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
- Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
Erläuterungen
Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts- Zeit- & Ressourcenplanung
(Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22)
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier läuft auf Hochtouren. In dem jüngst veröffentlichten dritten Projektaufruf REVIER.GESTALTEN wurde der Fördergegenstand ‘Sportstätten und bewegungsaktivierende Infrastruktur‘ in die Förderkulisse mit aufgenommen. Diese soll einen entscheidenden Beitrag zur Zielerfüllung der im Reviervertrag sowie Wirtschafts- und Strukturprogramm formulierten Transformation im Rheinischen Zukunftsrevier leisten.
Mit der Entwicklung eines offenen Sportparks in der Aachener Soers sollen nicht nur die Bedarfe der im Sportpark bereits verorteten Vereine berücksichtigt, sondern über eine breite Öffnung des Sportparks eine innovationsfördernde und lebenswerte Arbeitsumgebung mit Strahlkraft für die ganze Region geschaffen werden.
Mit dem Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22 ‘Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts- Zeit- & Ressourcenplanung‘ fordert die SPD-Fraktion die Verwaltung auf, die zeitlichen Anforderungen der zukünftigen Nutzer*innen in zeitlichen Kontext mit den derzeitigen Planungen der Stadt Aachen zu setzen und adäquat darzustellen.
Aktuell bereitet die Stadt Aachen die Ausschreibung eines ‘Masterplan Sportpark Soers‘ vor. Die Vergabe des Masterplans soll spätestens im dritten Quartal 2022 abgeschlossen sein. Diese Zeitschiene vorausgesetzt, ist eine Fertigstellung des Masterplans als Basis für die weiteren bauplanungsrechtlichen Schritte, einschließlich der hiermit verbundenen politischen Beratungen und einer abschließenden Beschlussfassung, gegebenenfalls bis Mitte 2023 denkbar.
Der eingangs genannte Förderaufruf REVIER.GESTALTEN setzt die Bewerbungsfrist auf den 29.07.2022 fest. Aktuell bereitet die Verwaltung eine entsprechende Bewerbung vor. In diesem Kontext wurde eine Studie zu der Ermittlung der regionalwirtschaftlichen Effekte des Sportparks bei der Deutschen Sporthochschule Köln in Auftrag gegeben.
Ergänzend zu den Fristen der Förderkulisse sind die im Kaufvertrag des alten Polizeipräsidiums in der Hubert-Wienen-Straße mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) festgehaltenen Fristen zur Erfüllung des kommunalen Zwecks maßgeblich. Dieser besagt, dass die Stadt Aachen innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss einen entsprechenden Förderantrag stellen muss. Sollte dies nicht erfolgen, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu. Der Kaufvertrag mit dem BLB wurde am 13.07.2021 beurkundet. Darüber hinaus wurden im Vertrag mit dem BLB 36 Monate für die Stellung zum Projekt gehörender Bauanträge und 72 Monate für die Baufertigstellung nach Wirksamkeit des Kaufvertrages verankert. Aufgrund der aufschiebenden Bedingung ist der Kaufvertrag derzeit schwebend unwirksam. Seit dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine im Februar 2022 befinden sich mehrere Millionen Ukrainer*innen auf der Flucht. Im Zuge der Aufnahme und möglichen Unterbringung von Geflüchteten im alten Polizeipräsidium steht die Stadt Aachen in Verhandlungen mit dem BLB. Dies schließt auch eine Neuverhandlung der vorgenannten Fristen mit ein.
Der Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV) plant aktuell mit einer offiziellen Inbetriebnahme der neuen Reitsporthalle im Juli 2026. Der Startschuss für den Testbetrieb soll im Juli 2025 fallen. Die vom ALRV genannte Bauzeit von 18 Monaten setzt somit einen Baubeginn im Januar 2024 voraus. Diese Planung ist näherungsweise auch für die angedachte Multifunktionssporthalle anzusetzen. Der Bedarf des PTSV beziehungsweise der Aachener Volleyballmannschaft Ladies in Black wird ebenfalls auf den Saisonbeginn im Juli 2026 datiert. Schlussendlich ist die Bewerbung Aachens mit dem Stadion Tivoli als Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen im Jahr 2027 zu nennen, welche die Schaffung zusätzlicher Rasenplätze voraussetzt.
Auf einer weiteren Ebene bedarf es der Zusammenführung der dargestellten Anforderungen der zukünftigen Nutzer*innen und der mit der Entwicklung verbundenen Fristen mit den zeitlichen Anforderungen des hieran geknüpften Bebauungsplanverfahrens und der Bauantragsprüfung. Basierend auf Erfahrungswerten des Fachbereichs Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) ist bei entsprechenden Bebauungsplanverfahren mit einer Bearbeitungsdauer von rund zweieinhalb Jahren zu rechnen. Hinsichtlich der Planungen seitens des ALRV ist von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszugehen. Da sich die derzeitigen Planungen sowohl mit den Anforderungen der angedachten Multifunktionssporthalle überschneiden als auch Flächen einbeziehen, die entweder zum alten Polizeipräsidium gehören oder bereits mit anderen Nutzungen[1] belegt sind, bedarf es vor der Aufstellung des Bebauungsplans eines klugen Gesamtkonzeptes für das Areal. Somit ist der Beschluss des im Masterplan zu entwickelnden Gesamtkonzeptes dem Bebauungsplanverfahren voranzustellen. Dies hat wiederum erhebliche Auswirkungen auf den von den Vereinen in den Blick genommenen Zeitplan.
Ergänzend zu den Anforderungen des Bebauungsplanverfahrens ist davon auszugehen, dass ebenfalls ein Änderungsverfahren für die in der Darstellung des jüngst erarbeiteten Flächennutzungsplans (FNP) als ‘weißer Fleck‘ verbliebenen Flächen des Sportparks angestoßen werden muss. Auch wenn diese ‘weißen Flecken‘ den im Sportpark angedachten Veränderungen nicht grundsätzlich im Wege stehen, setzt das entsprechende FNP-Änderungsverfahren eine weitere Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln voraus.
[1] Hierbei handelt es sich insbesondere um Flächen zur verkehrlichen Erschließung von PTSV und Hockeyclub, welche im Bebauungsplan Nummer 689 festgesetzt sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | Mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,1 kB
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2
|
(wie Dokument)
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66,4 kB
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3
|
(wie Dokument)
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553 kB
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