Kenntnisnahme - FB 36/0153/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag zur Tagesordnung gilt hiermit als behandelt.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Bezirk Mitte, im Ortsteil Driescher Hof, bestand seit längerer Zeit der Wunsch der dort lebenden Familien nach Aufwertung des Spiel- und Freiflächenangebotes.

Für den Spiel-Bolzplatz Stettiner Straße wurde ein Vorentwurf entwickelt und dieser am 19.08.2020 in der BV-Mitte und am 25.08.2020 im KJA vorgestellt.

 

Ursprünglich war die Ausschreibung des Spielbereiches Stettiner Straße für 2021 und die Umsetzung für 2021/2022 vorgesehen. Aufgrund von Corona kam es jedoch zu Verzögerungen. Dies ist u. a. auf terminliche Verschiebungen bei der Bearbeitung des fertigzustellenden Spielplatzkonzeptes für Aachen zurück zu führen.

 

Im Februar 2022 wurde der Entwurf für die Umgestaltung des Spiel-Bolzplatzes Stettiner Straße Vertretern der Bürger*innenschaft vorgestellt und zusätzlich mit Aushängen sowie auf der Seite der Stadt Aachen präsentiert. Aktuell erfolgt die Ausführungsplanung und parallel die Ausschreibung. Bedingt durch die Fristen des Ausschreibungsverfahrens und der Terminplanung mit der ausführenden Firma ist ab Ende Sommer/ Herbst 2022 mit Beginn der Umsetzung zu rechnen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 12 Wochen betragen.

 

 

 

 

 

Erläuterungen zum Entwurf Spiel-Bolzplatz Stettiner Straße:

 

Der in die Jahre gekommene Spielplatz wird komplett erneuert. Vorgesehen sind ein

Kleinkinderspielbereich mit neuem Sandspielbereich, einer neuen Kleinkinderkombination mit

Spielhaus und Sandbauwerk, weitere kleinkindgerechte und behindertengerechte Spielmöglichkeiten

sowie ein neuer Elternsitzbereich. Direkt gegenüber soll ein attraktives Angebot für ältere Kinder mit

Kletternetzkombination inklusive Rutsche, Drehspielgeräten, einer neuen Schaukelkombination und mit Trampolinen geschaffen werden. Eine Seilbahn rundet das Angebot ab. Der vorhandene Weg, der beide Spielbereiche unterteilt, soll als Platzfläche aufgeweitet werden.

Sitzpodeste, Picknicktische, Sitzmauern und neue Bänke sollen die Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen steigern. Des Weiteren sorgen neue Baumpflanzungen und Blühsträucher für mehr Vielfalt und Schatten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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