Entscheidungsvorlage - FB 36/0154/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
„Lückenschluss“ der vorhandenen Beleuchtung des Wegenetzes im Westpark, Antrag der der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 27.10.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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04.05.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beantragt, die derzeit noch bestehenden Lücken der Beleuchtung des Wegenetzes im Westpark zu schließen.
Beleuchtungssituation
Eine Beleuchtung der Wege existiert im Westpark nur südlich des Weihers. Im nördlichen Bereich der Anlage sind keine Parkbeleuchtungen vorhanden (Abb. 01). Der Hauptquerungsweg durch die Parkanlage verläuft von Osten nach Westen, von der Lochnerstraße in Richtung Welkenrather Straße. Dieser Premiumfußweg und ausgewiesene Radweg wird auch in den Abend- und Nachtstunden viel genutzt, wobei auf Höhe des Weihers ein großer Teilbereich nicht beleuchtet ist.
Abb. 01 Grundrissplan des Westparks. Gelb markiert, die bestehenden Leuchten, rot markiert die neuen Standorte
Natur- und Artenschutz
Der Westpark ist auf Grund seiner Ausprägung als innenstadtnah gelegener Park mit einem starken Baumbewuchs und dem Stillgewässer ein wichtiger Lebensraum für verschiedene Fledermaus- und Vogelarten. Die Installation von Beleuchtungsanlagen wirkt sich unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten negativ auf Insektenpopulationen aus. Die aufgrund einer Beleuchtung noch stärkere Inanspruchnahme der Parkanlage in den Nachtstunden bewirkt zusätzliche Störeffekte für die Tierwelt.
Angesichts der großen Anzahl von Altbäumen in einigen Teilbereichen und der starken Durchwurzelung des Untergrundes, ist das Verlegen der für eine umfassende Parkbeleuchtung erforderlichen Kabeltrasse in diesen Bereichen gar nicht bzw. nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Bäume umzusetzen.
Nutzungsdruck
Als wichtige innerstädtische Grünfläche mit einem Spielplatz, Tischtennisplatten, großen Liegewiesen, beschatteten waldartigen Beständen, einer Grillfläche und dem Weiher, wird die Parkanlage insbesondere in den Sommermonaten stark genutzt. Die noch stärkere Inanspruchnahme der Parkanlage durch die Installation eines umfangreichen Beleuchtungsnetzes, hätte zusätzliche Störeffekte in den Nachtstunden für die angrenzenden Wohnanlagen zur Folge.
Maßnahmenvorschlag
Aufgrund der hohen Sensibilität in den Bereichen Naturschutz und angesichts der zu erwartenden stärkeren Inanspruchnahme der Parkanlage, empfiehlt die Verwaltung als Kompromiss einen „Lückenschluss“ der vorhandenen Beleuchtung lediglich auf dem von östlicher in westliche Richtung verlaufenden Hauptquerungsweg durch die Parkanlage vorzunehmen. In den übrigen Wegebereichen (nördlicher Bereich) sollte auf ergänzende Beleuchtung verzichtet werden.
Kosten
Auf der Basis von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten können die für eine Beleuchtung anfallenden Kosten auf 18.000 € geschätzt werden. Die Kosten beziehen sich auf die Aufstellung dreier Mastleuchten inklusive Verlegung und Anschluss der Kabel an vorhandene Anschlussstellen.
Die Mittel für die Ergänzung der Beleuchtung im Westpark werden im aktuellen Haushalt nicht abgebildet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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409,9 kB
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