Entscheidungsvorlage - FB 36/0154/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung von drei neuen Mastleuchten im Westpark entlang des von der Lochnerstraße in Richtung Welkenrather Straße verlaufenden Hauptweges.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beantragt, die derzeit noch bestehenden Lücken der Beleuchtung des Wegenetzes im Westpark zu schließen.

 

Beleuchtungssituation

Eine Beleuchtung der Wege existiert im Westpark nur südlich des Weihers. Im nördlichen Bereich der Anlage sind keine Parkbeleuchtungen vorhanden (Abb. 01). Der Hauptquerungsweg durch die Parkanlage verläuft von Osten nach Westen, von der Lochnerstraße in Richtung Welkenrather Straße. Dieser Premiumfweg und ausgewiesene Radweg wird auch in den Abend- und Nachtstunden viel genutzt, wobei auf Höhe des Weihers ein großer Teilbereich nicht beleuchtet ist.

 


Abb. 01 Grundrissplan des Westparks. Gelb markiert, die bestehenden Leuchten, rot markiert die neuen Standorte

 

Natur- und Artenschutz

Der Westpark ist auf Grund seiner Ausprägung als innenstadtnah gelegener Park mit einem starken Baumbewuchs und dem Stillgewässer ein wichtiger Lebensraum für verschiedene Fledermaus- und Vogelarten. Die Installation von Beleuchtungsanlagen wirkt sich unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten negativ auf Insektenpopulationen aus. Die aufgrund einer Beleuchtung noch stärkere Inanspruchnahme der Parkanlage in den Nachtstunden bewirkt zusätzliche Störeffekte für die Tierwelt.

Angesichts der großen Anzahl von Altbäumen in einigen Teilbereichen und der starken Durchwurzelung des Untergrundes, ist das Verlegen der für eine umfassende Parkbeleuchtung erforderlichen Kabeltrasse in diesen Bereichen gar nicht bzw. nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Bäume umzusetzen.

Nutzungsdruck

Als wichtige innerstädtische Grünfläche mit einem Spielplatz, Tischtennisplatten, großen Liegewiesen, beschatteten waldartigen Beständen, einer Grillfläche und dem Weiher, wird die Parkanlage insbesondere in den Sommermonaten stark genutzt. Die noch stärkere Inanspruchnahme der Parkanlage durch die Installation eines umfangreichen Beleuchtungsnetzes, hätte zusätzliche Störeffekte in den Nachtstunden für die angrenzenden Wohnanlagen zur Folge.

 

Maßnahmenvorschlag

Aufgrund der hohen Sensibilität in den Bereichen Naturschutz und angesichts der zu erwartenden stärkeren Inanspruchnahme der Parkanlage, empfiehlt die Verwaltung als Kompromiss einen „Lückenschluss“ der vorhandenen Beleuchtung lediglich auf dem von östlicher in westliche Richtung verlaufenden Hauptquerungsweg durch die Parkanlage vorzunehmen. In den übrigen Wegebereichen (nördlicher Bereich) sollte auf ergänzende Beleuchtung verzichtet werden.

 

Kosten

Auf der Basis von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten können die für eine Beleuchtung anfallenden Kosten auf 18.000 € geschätzt werden. Die Kosten beziehen sich auf die Aufstellung dreier Mastleuchten inklusive Verlegung und Anschluss der Kabel an vorhandene Anschlussstellen.

Die Mittel für die Ergänzung der Beleuchtung im Westpark werden im aktuellen Haushalt nicht abgebildet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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