Kenntnisnahme - FB 61/0382/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Häusergruppe Verlautenheidener Straße 220 – 224 durch Versetzen der Ortstafel mit in die geschlossene Ortslage Verlautenheide einbezogen wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den Verwaltungsvorschriften zu den Zeichen 310 und 311 der Straßenverkehrsordnung (Beginn / Ende der geschlossen Ortschaft) ist die Ortstafel dort aufzustellen, wo die geschlossene Bebauung ortseinwärts auf einer der beiden Straßenseiten beginnt. Diesen Anforderungen entspricht der heutige Standort der Ortstafel, weil sie den im Rohbau befindlichen Häuserblock genauso mit abdeckt wie das früher an der gleichen Stelle stehende Gehöft. Bezüglich der Erschließung der aktuellen Neubauten ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass bei der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 955 der Landesbetrieb Straßenbau als für die Verlautenheidener Straße ab Ortstafel zuständiger Straßenbaulastträger eine Anbindung der Häuser unmittelbar an die Verlautenheidener Straße abgelehnt hat. Die Wohnhäuser erhalten somit keinen Ausgang zur L 23, sondern die Anwohner müssen durch die Innenlage des Neubaugebietes aus Richtung Kelmesbergweg zu ihren Wohnungen gehen.

 

Die Verkehrslärmbelastung der Anwohnerschaft im beschriebenen Teil der Verlautenheidener Straße (L23) ist allerdings außergewöhnlich hoch. Dies kommt nicht zuletzt auch durch den Einfluss der nahegelegenen sich in Hochlage befindenden Autobahn zustande, welche zwar durch Lärmschutzwände ein wenig abgeschirmt wird, dennoch starken Einfluss auf die Gesamtlärmsituation nimmt. Die Lärmkartierung nach EU Umgebungslärm-richtlinie weist entsprechende Pegel aus.

Die Verlautenheidener Straße und die A44 wurden als Lärmschwerpunkt im aktuellen Lärmaktionsplan berücksichtigt. Ziel ist es, im Rahmen der Lärmaktionsplanung als Pflichtaufgabe der Kommunen, die Hauptbelastungsschwerpunkte durch Umgebungslärm in unserer Stadt zu entschärfen; ein Recht des Bürgers auf Umsetzung dieser Maßnahmen besteht allerdings nicht. Bei der Maßnahmenfindung steht in erster Linie der Kosten/Nutzen Faktor im Vordergrund. Außerdem ist ausschlaggebend bei der Vielzahl von Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet, dass möglichst dort vordringlich Maßnahmen ergriffen werden, wo viele Menschen mit sehr hohen Pegeln belastet werden. Niedrige Höchstgeschwindigkeiten und stetiger Verkehrsfluss sind dabei die Schlüsselmaßnahmen zur verträglicheren Abwicklung des Kfz-Verkehrs, denn für kostspielige Lärmschutzwände fehlt in der Regel das Geld und der räumliche Platz im innerstädtischen Bereich und sie sind natürlich städtebaulich nicht gewünscht.

 

Aus dieser besonderen Lage des Wohngebietes zwischen Autobahn und Verlautenheidener Straße heraus und der naheliegenden verdichteten Bebauung hat der Landesbetrieb strassen.nrw als dortiger Straßenbaulastträger einem Vorziehen der Ortstafel unmittelbar vor das Haus Verlautenheidener Straße 224 ausnahmsweise zugestimmt. Die Verwaltung wird dies unmittelbar nach Behandlung des Antrages in der Bezirksvertretung vornehmen lassen.


 

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Anlagen

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