Anhörung - FB 61/0381/WP18-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier: - Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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|
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04.05.2022
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
|
|
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05.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden aus der ersten und der erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -
hier: Ergänzender Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (erste öffentliche Auslegung vom 08.02.-09.03.2021)
- Anlass der Ergänzungsvorlage
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 999 A –Antoniusstraße- wurde am 02.12.2021 vom Planungsausschuss nach Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte am 24.11.2021 beschlossen (FB 61/0261/WP18).
Gleichzeitig wurde der Beschluss, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen, fälschlicherweise vom Planungsausschuss gefasst statt als Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst zu werden. Gleiches gilt für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die ebenfalls einen Empfehlungsbeschluss an den Rat hätte fassen müssen.
Beide Beschlüsse sollen mit dieser Ergänzungsvorlage korrigiert werden.
Auf die Erläuterungen und Anlagen der Vorlage FB 61/0261/WP18 wird verwiesen.
- Ergänzender Beschluss über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus der ersten öffentlichen Auslegung (08.02.-09.03.2021)
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus der ersten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
|
| X |
| |||||||
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| X |
| nicht bekannt |