Entscheidungsvorlage - AVV/0053/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV-Tarif)Ausweitung School&Fun-Ticket / SchokoTicket
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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19.05.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausweitung School&Fun-Ticket / SchokoTicket
Mit dem Ziel die verbundraumüberschreitende Mobilität für Schülerinnen und Schüler massiv zu vereinfachen und damit attraktiver zu gestalten, stand die Verbundgesellschaft bereits seit Anfang 2020 im intensiven Austausch mit den Kollegen des VRR-Nachbarverbunds. Basierend auf der bereits seit Jahren existierenden Regelung zur räumlichen Ausweitung des School&Fun-Tickets auf angrenzende Nachbarkommunen des VRS-Gebietes galt es eine äquivalente Lösung ebenso zwischen AVV und VRR auszuarbeiten. Dies sollte insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung des School&Fun-Tickets an den Schulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg zum 01.08.2022 zeitgleich erfolgen.
In mehreren Verhandlungen zwischen den beiden Verbundgesellschaften AVV und VRR sowie den beteiligten Verkehrsunternehmen wurde unter Koordination und Leitung der AVV GmbH die Situation beleuchtet und mögliche Szenarien zur tariflichen Regelung erarbeitet. Im Ergebnis wurde sich auf die nachfolgend aufgeführten Lösungsansätze verständigt.
- Ausweitung aller School&Fun-Tickets und SchokoTickets um die Kommunen des Kragenbereichs
- Alle AVV-School&Fun-Tickets gelten zusätzlich zur Gültigkeit im AVV, auch im VRR-seitigen Bereich des Tarifkragens AVV/VRR (Mönchengladbach, Schwalmtal / Niederkrüchten, Nettetal / Brüggen).
- Alle VRR-SchokoTickets gelten zusätzlich zur Gültigkeit im VRR, auch im AVV-seitigen Bereich des Tarifkragens AVV/VRR (Wegberg, Erkelenz, Wassenberg, Hückelhoven, Linnich).
Diese Regelung kommt allen Inhaberinnen und Inhabern eines School&Fun-Tickets (Stadt und StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg) zu Gute. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, deren Schul- und Wohnorte in verschiedenen Verbundräumen liegen, wird das verbundraumüberschreitende Fahren deutlich vereinfacht.
- Ergänzende Zukaufmöglichkeit
Zudem soll allen Inhabern eines SchokoTickets oder School&Fun-Tickets ab dem 01.08.2022 die Möglichkeit eingeräumt werden, dass jeweils andere Schülerticket als Ergänzung zu erwerben. Die Ausgabe des Ergänzungstickets soll bequem über das Vertragsverkehrsunternehmen laufen, welches bereits das Basisticket ausgestellt hat.
Das erweiterte Geltungsgebiet und die Möglichkeit zum Zukauf eines Ergänzungstickets stellt eine deutliche Attraktivierung des School&Fun-Tickets dar und trägt damit aus tarifstrategischer Sicht zur Kundenbindung und Kundengewinnung bei.
Die beschriebenen Regelungen sind in einem zwischen den Verbünden und den betroffenen Verkehrsunternehmen abgestimmten Vertrag festgehalten. Die Verbundgesellschaften werden den Vertrag nach erfolgter Beschlussfassung im AVV und VRR mit ausreichender Vorlaufzeit vor Schuljahresbeginn 2022/2023 unterzeichnen. Ferne würden die Anpassungen der AVV-Tarifbestimmungen, wie in TOP 1.3 Anlage 3 dargestellt, erfolgen.