Entscheidungsvorlage - AVV/0054/WP18
Grunddaten
- Betreff:
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Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV-Tarif)Aufnahme Beamtenanwärter für den gehobenen Dienst in Azubi-Ticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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19.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
stimmt der Aufnahme der Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes in den Bezugsberechtigtenkreis des AVV Azubi-ABO und AVV Azubi-Tickets sowie der daraus resultierenden Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zum 01.09.2022 – unter der Voraussetzung einer nachgelagerten Aufnahme des Personenkreises in die Förderungsrichtlinie – zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufnahme Beamtenanwärter für den gehobenen Dienst in Azubi-Ticket
Mit der Einführung des NRWupgradeAzubi-Tickets zum 01.08.2019 haben die nordrheinwestfälischen Verbundgesellschaften in ihren jeweiligen Tarifbestimmungen einen landesweit einheitlichen Personenkreis an Auszubildenden festgelegt, welcher zur Inanspruchnahme der regionalen Azubi-Tickets – und somit auch zum Bezug des NRWupgradeAzubi-Ergänzungstickets - berechtigt ist. Derzeit dürfen die verbundweit gültigen Azubi-Tickets lediglich von Beamtenanwärtern des einfachen und mittleren Dienstes erworben und genutzt werden. Für die Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes in NRW existiert diese Möglichkeit bislang nicht.
Die Thematik zur möglichen Aufnahme der Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes war zuletzt im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes aufgekommen. Vor diesem Hintergrund hatte das Verkehrsministerium NRW im Februar 2022 die nordrheinwestfälischen Verbundgesellschaften um eine Neubewertung des bestehenden Ausschlusses der Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes vom Bezug der regionalen Azubi-Tickets gebeten und sich erneut für eine Aufnahme dieser Personen in den Begünstigtenkreis zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September 2022 ausgesprochen.
Nach zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen zwischen den Tarifverantwortlichen in NRW und dem Verkehrsministerium NRW wird die Einbeziehung von Beamtenanwärtern des gehobenen Dienstes in den berechtigten Personenkreis der regionalen Azubi-Tickets zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres zum 01.09.2022 grundsätzlich befürwortet, insofern die Aufnahme des betreffenden Personenkreises in die Förderrichtlinie durch das Ministerium vollzogen wird.
Das Verkehrsministerium NRW bestätigte unterdes schriftlich, dass - im Falle einer tariflichen Einbeziehung der Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes in den Berechtigtenkreis der Azubitickets - eine entsprechende Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen wird. Eine Aufnahme der Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes in die Förderrichtlinie ist jedoch erst nach erfolgter Aufnahme dieses Personenkreises in die regionalen Tarifbestimmungen möglich, da ansonsten in der Zwischenzeit die Fördervoraussetzungen nicht gegeben wären und dies für die Verkehrsunternehmen förderschädigende Auswirkungen zur Konsequenz hätte.
Die sich für die Tarifbestimmungen ergebenden Anpassungen sind dem Top 1.3 Anlage 5 zu entnehmen.