Entscheidungsvorlage - AVV/0055/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

stimmt der Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zu den jeweiligen Zeitpunkten im beschriebenen Umfang zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anpassung der AVV-Tarifbestimmungen

 

Anpassungen zum 01.06.2022

  1. easyConnect

In der vergangenen Sitzung des regionalen Beirats wurden bereits die Ausführungen zum easyConnect-Projekt zur Kenntnis genommen und der Sondertarifierung im Rahmen der ersten Pilotphase zugestimmt. Die Verbundgesellschaft hat hierzu entsprechende Tarifbestimmungen ausgearbeitet.

 

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.06.2022 angepasst werden.

 

  1. Fahrtenbezogener Preisdeckel eezy avv (City-Tarife)

Die beschlossene Anpassung des fahrtenbezogenen Preisdeckels in den AVV-Tarifbestimmungen bedarf nach Abstimmung mit den Vertretern der Verkehrsunternehmen einer Ergänzung um die City-Tarife.

 

In den AVV-Tarifbestimmungen würde der entsprechende Abschnitt, wie in Anlage 2 dargestellt, zum 01.06.2022 hinsichtlich der Ergänzung angepasst werden.

 

Anpassungen zum 01.08.2022

  1. Ausweitung School&Fun-Ticket

Gemeinsam mit den Vertretern des VRR, NVR, WestVerkehr und NEW wurde eine vertragliche Vereinbarung zur Ausweitung der Geltungsbereiche sowie für die Möglichkeit des gegenseitigen Verkaufs erstellt (s. Top 1.1).

 

In den AVV-Tarifbestimmungen würde der entsprechende Abschnitt, wie in Anlage 3 dargestellt, zum 01.08.2022 hinsichtlich der Ergänzungen angepasst werden.

 

  1. Ergänzungs-Ticket AVV (für Inhaber eines VRS-Job- bzw. -GroßkundenTickets und für Inhaber eines VRR-FirmenTickets bzw. eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell im VRR;

Ergänzungs-Ticket Kragenbereich AVV (Pilot) (für Inhaber eines VRR-FirmenTickets bzw. eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell oder Großkundenvorteilsprogramm im VRR)

Die Verbundgesellschaft wurde von den Partnerunternehmen damit beauftragt, die geltenden Mitnahmeregelungen zu den Ergänzungs-Tickets AVV für VRS- und VRR-Job-Ticket Kunden zu konkretisieren und in den AVV-Tarifbestimmungen aufzunehmen. Gemeinsam mit den Vertretern des VRS wurde sich im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Austauschs auf die in der Anlage 4 aufgeführte Definition der Mitnahmeregelung verständigt. 

 

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 4 dargestellt, zum 01.08.2022 Zeitpunkt hinsichtlich der Mitnahmemöglichkeit umgesetzt werden.

 

Anpassungen zum 01.09.2022

  1. Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes im Azubi-Ticket

Der Personenkreis der Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes soll mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres zum 01.09.2022 landesweit in den Bezugsberechtigtenkreis der regionalen Azubitickets aufgenommen werden (s. Top 1.2).

 

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 5 dargestellt, zum 01.09.2022 angepasst werden.

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