Entscheidungsvorlage - FB 61/0395/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Klimaschutz, Förderprojekt #AachenMooVe!1: Umgestaltung der Krefelder Straße zwischen Soerser Weg und Bastei (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
04.05.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
19.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Umgestaltung der Krefelder Straße gemäß Variante 2 (Radfahrstreifen und PBL) zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung der Krefelder Straße gemäß Variante 2 (Radfahrstreifen und PBL).
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Das Förderprojekt #AachenMooVe! beinhaltet infrastrukturelle Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr, insbesondere auch zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit im Hauptverkehrsstraßennetz. Die Umgestaltung der Krefelder Straße zwischen Soerser Weg und Bastei ist eine Maßnahme im Projekt. Die Kosten werden zu 80% aus Mitteln des Landes NRW und der EU finanziert. Die Umsetzung muss dafür bis Ende 2022 erfolgen.
Grundlage für die Auswahl des betrachteten Straßenraums ist zum einen das Aachener Konzept der Rad-Vorrang-Routen. Die Krefelder Straße ist im Abschnitt vom Soerser Weg bis zum Knoten Bastei Teil der Rad-Vorrang-Route Berensberg. Der Knoten Bastei ist ebenfalls Teil dieser Rad-Vorrang-Route und wird ebenfalls im Rahmen des Förderprojekts überplant (vgl. Vorlage FB61/0157/WP18). Zum anderen verfügt die Krefelder Straße im genannten Abschnitt über keine Radverkehrsanlagen, sodass durch die geplante Umgestaltung eine erhebliche Verbesserung für die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erzielt würde.
- Die vorgestellte Planung im Kontext anderer Maßnahmen
Das Planungsgebiet für die Radverkehrsachse erstreckt sich zwischen der Einmündung Soerser Weg und dem Knoten Bastei. Betrachtet wird in dieser Vorlage nur die stadteinwärtige Fahrtrichtung.
Obwohl auch in stadtauswärtiger Fahrtrichtung (Rolandstraße und Krefelder Straße) Handlungsbedarf in Bezug auf die Radverkehrsinfrastruktur besteht und konkrete Ideen vorliegen, wird diese Planung aufgrund einer anstehenden Regionetz-Maßnahme zurückgestellt. Hier wird in 2023 / 2024 eine Wassertransportleitung von der Elsa-Brändström-Straße aus kommend durch die Rolandstraße zum Knoten Bastei (siehe Anlage 3) gelegt.
Die aktuelle Planung schlägt eine kurzfristig realisierbare Markierung auf der Fahrbahn vor, da diese zeitlich mit den anderen Baumaßnahmen koordiniert werden kann. Die notwendige Organisation der Umleitungsverkehre während der Umbauarbeiten am Knoten Bastei und der Regionetzmaßnahme zur Verlegung der Wassertransportleitung schließt einen zeitaufwendigeren Umbau im Bereich der Nebenanlage der Krefelder Straße stadteinwärts momentan aus.
Durch die Leitungsneulegung wird auch die Umgestaltung des Knotens Bastei beeinflusst: Der Umbau der Ecke Monheimsallee/Rolandstraße kann erst nach Abschluss der Regionetzmaßnahme erfolgen.
Weitere Verkehrsprojekte in diesem Gebiet sind der Umbau der Ludwigsallee und die Errichtung einer Protected Bike Lane auf der Monheimsallee in Fahrtrichtung Bastei. Die Projekte sollen Mitte 2022 bzw. Ende 2022 abgeschlossen sein.
- Verkehrliche Rahmenbedingungen
Motorisierter Individualverkehr (fließend)
Die Krefelder Straße (B57) bindet auf städteregionaler Ebene Würselen und Alsdorf an das Aachener Zentrum an. Zudem befindet sich an der Krefelder Straße die Anschlussstelle „Aachen Zentrum“ der Autobahn 4. Sowohl aus Richtung Köln als auch aus Richtung Düsseldorf sowie aus den Niederlanden kommend wird der Kfz-Verkehr durch die Autobahn-Wegweisung über die Krefelder Straße in die Aachener Innenstadt geleitet. Im Jahr 2014 wurde in Fahrtrichtung Aachen eine Verkehrsbelastung von circa 10.800 Kraftfahrzeugen im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr gezählt. Der Schwerverkehrsanteil betrug etwa 2 Prozent. Aufgrund der dargestellten Bedeutung für den Kfz-Verkehr wird eine zweistreifige Pkw-Befahrbarkeit als Rahmenbedingung für die Planung verstanden. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die heute bestehenden, eigenständigen Fahrstreifen in der Form erhalten bleiben müssen. Wichtig ist vielmehr, dass zwei Pkw weiterhin im Regelfall nebeneinander fahren können.
Motorisierter Individualverkehr (ruhend)
Im betrachteten Abschnitt weist die Krefelder Straße circa elf Parkstände in Mittellage auf. Das Planungsgebiet ist Bestandteil der Bewohnerparkzone „E“.
ÖPNV
Die Krefelder Straße wird im Abschnitt Soerser Weg – Bastei von der ASEAG-Linie 54 im Halbstundentakt (morgens auf einen Viertelstundentakt verdichtet) befahren. Hinzu kommen Gelegenheitsfahrten der Linie 30. Eine Haltestelle befindet sich hier nicht. Die Linie 54 bindet Berensberg und Herzogenrath an die Aachener Innenstadt an. Werktäglich werden ca. 1.000 Fahrgäste mit der Linie (einschließlich Verstärkerfahrten) befördert.
Radverkehr
Die Krefelder Straße verfügt im Abschnitt Soerser Weg bis Bastei (Fahrtrichtung Aachener Innenstadt) über keine bauliche oder markierte Radverkehrsanlage. Der Radverkehr wird hier bei hohen Kfz-Belastungen (siehe oben) im Mischverkehr geführt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um ein Teilstück der Rad-Vorrang-Route Berensberg handelt, ist dies kein akzeptabler Zustand. Im Juli 2021 wurde die radentscheidkonforme Umgestaltung des Knotens Bastei beschlossen. Der in dieser Vorlage betrachtete Abschnitt der Krefelder Straße knüpft direkt an diese Planung an.
Fußverkehr
Die Bedingungen für den Fußverkehr sind insgesamt als gut zu bewerten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des starken Schüler*innenverkehrs (GGS Am Lousberg, 4. Gesamtschule und Gymnasium St. Ursula) entscheidend. Vom Soerser Weg kommend wird der Gehweg in Richtung Bastei kontinuierlich breiter; von 2,25 m an der Elsa-Brändström Straße bis hin zu etwa 5,00 m an der Kreuzung Bastei. Das Regelmaß von 2,50 m wird damit nur zu Beginn geringfügig unterschritten und an den meisten Stellen deutlich übertroffen. Im Rahmen des Konzepts der Premiumfußwege ist vorgesehen, die Achse zwischen Lousberg und Stadtpark zu stärken. Auf Höhe der Elsa-Brändström-Straße soll auf der Krefelder Straße eine zusätzliche signalgestützte Querung eingerichtet werden. Für diese Maßnahme sind jedoch ein baulicher Eingriff und damit noch weitere Planungsschritte nötig. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Rad- und die Fußverkehrsmaßnahme voneinander zu entkoppeln und die Markierung der Radverkehrsanlage zeitlich vorzuziehen.
- Planung
Für die Umgestaltung der Krefelder Straße wurden zwei Varianten ausgearbeitet (siehe Anlagen 1 und 2). Diese unterscheiden sich jedoch nur zwischen dem Soerser Weg und der Kardinalstraße. Im Zulauf auf den Knoten Soerser Weg und zwischen Kardinalstraße und Knoten Bastei sind beide Varianten identisch.
Zulauf auf den Knoten Soerser Weg (Variante 1 und Variante 2)
Im Zulauf des Knotens Krefelder Straße / Soerser Weg werden die zwei Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs in einen 5,60 m überbreiten Fahrstreifen neben einem 2,30 m breitem Radfahrstreifen überführt. Zwischen der Radverkehrsanlage und dem fließenden Verkehr ist ein 0,50 m breiter Pufferstreifen vorgesehen. Auf dem überbreiten Fahrstreifen können sich ein Großfahrzeug und ein Pkw nebeneinander aufstellen.
Soerser Weg – Kardinalstraße (Variante 1)
In Variante 1 wird der Radfahrstreifen in einen 2,00 m breiten Schutzstreifen überführt. Die danebenliegende Kernfahrbahn für den Kfz-Verkehr ist 5,50 – 5,60 m breit und erlaubt damit eine durchgängige Befahrbarkeit mit zwei Pkw nebeneinander, ohne den Schutzstreifen in Anspruch zu nehmen. Der Schutzstreifen wird den Radentscheid-Vorgaben entsprechend auf voller Länge rot eingefärbt.
Soerser Weg – Kardinalstraße (Variante 2)
In Variante 2 wird der vor der Einmündung Soerser Weg 2,30 m breite Radfahrstreifen hinter der Einmündung auf eine Breite von 2,00 m reduziert. Die neben dem Radfahrstreifen liegende Kfz-Fahrbahn ist wie auch in Variante 1 zwischen 5,50 und 5,60 m breit und erlaubt damit das Nebeneinanderfahren zweier Pkw. Auch der Radfahrstreifen wird vollflächig rot eingefärbt.
Kardinalstraße – Knoten Bastei (Variante 1 und Variante 2)
Ab der Einmündung Kardinalstraße geht der Schutzstreifen bzw. der Radfahrstreifen in einen – weiterhin rot eingefärbten – geschützten Radfahrstreifen von mindestens 2,30 m Breite über. Hierdurch stehen im Zulauf zum Knoten Bastei nur noch drei statt vier Fahrstreifen zur Verfügung. Im Planungsbeschluss zum Knoten Bastei wurde diese Reduzierung für den Aufstellbereich bereits festgelegt. Bei der Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen der Umgestaltung des Knotens wurde bereits mit der nun geplanten Straßenraumaufteilung kalkuliert. Als bauliche Trennelemente sollen hier – wie auf der Monheimsallee – FLEX-Poller zum Einsatz kommen.
Auf Höhe der Hausnummern 11 bis 15 wird eine Liefer- und Ladezone eingerichtet. Dazu kann der Radfahrstreifen überfahren werden, um auf die Ladezone zu gelangen. Da das Halten neben einem (geschützten) Radfahrstreifen nach StVO unzulässig ist, gäbe es ansonsten keine legale Möglichkeit, Fahrzeuge zu be- und entladen. Diese Ladezone kann sowohl durch den Kiosk in Hausnummer 3 als auch für Lieferverkehre für (und durch) Privatpersonen genutzt werden. Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung der Ladezonen wird behördlich überwacht. Darüber hinaus könnte in der Kardinalstraße eine weitere Liefer- und Ladezone eingerichtet werden.
Mit der geplanten Radverkehrsanlage wird sowohl in Variante 1 als auch in Variante 2 ca. 140 m radentscheidkonforme Infrastruktur errichtet.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung von Variante 2, bei der zwischen Soerser Weg und Kardinalstraße ein 2,00 m breiter Radfahrstreifen und zwischen Kardinalstraße und Bastei ein 2,30 m breiter geschützter Radfahrstreifen markiert wird. Mit der Markierung als Radfahrstreifen wird auf der ganzen Länge eine Mitnutzung durch den Kfz-Verkehr verkehrsrechtlich ausgeschlossen.
- Bürger*inneninformation
Die Verwaltung wurde am 17. Februar 2022 vom Mobilitätsausschuss mit der Durchführung einer Bürger*inneninformation zur Umgestaltung der Krefelder Straße auf Basis von Variante 1 (Schutzstreifen und geschützter Radfahrstreifen) beauftragt. Im Zeitraum vom 9. bis zum 23. März 2022 fand die Bürger*inneninformation zur geplanten Umgestaltung der Krefelder Straße statt. Auf der Homepage www.aachen.de/krefelderstrasse standen eine vertonte und eine textkommentierte Präsentation des Vorhabens zum Download bereit. Zudem waren die Unterlagen im Verwaltungsgebäude „Am Marschiertor“ einsehbar.
Das Informationsverfahren wurde wie für vergleichbare Beteiligungsveranstaltungen per Handzettel, Pressemitteilung und über die Webseite der Stadt Aachen beworben. Die Webseite wurde im Informationszeitraum von rund 260 Personen besucht. Während des Beteiligungszeitraums sind lediglich fünf Eingaben eingegangen.
Mehrere Eingaben thematisieren den in Variante 1 geplanten Schutzstreifen zwischen dem Soerser Weg und der Kardinalstraße. In den Stellungnahmen der Bürger*innen wurde die Aufwertung zu einem Radfahrstreifen angeregt. Vor diesem Hintergrund ist Variante 2 (Radfahrstreifen und PBL) entstanden, die nun zur Umsetzung durch die Verwaltung empfohlen wird.
Die eingegangenen Fragen und Anregungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung liegen dieser Vorlage als Bericht zur Bürger*inneninformation (Anlage 4) bei.
- Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Umgestaltung der Krefelder Straße werden mit 120.000 € kalkuliert. Es stehen ausreichende Mittel im PSP-Element 5-120102-900-09700-300-1/4-120102-985-8 Radverkehrsanlagen (KKS) bereit. Im Rahmen des Projekts #AachenMooVe! werden die Kosten mit bis zu 80 Prozent durch das Land NRW und die Europäische Union bezuschusst.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
PSP-Element 5-120102-900-09700-300-1 Radverkehrsanlagen (KKS) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 750.804,50 | 750.804,50 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 750.804,50 | 750.804,50 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120201-969-9 Euregionales Interreg-Projekt | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022* | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 39.000 | 39.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 39.000 | 39.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Die Umgestaltung der Krefelder Straße im Abschnitt Soerser Weg bis Knoten Bastei dient der Radverkehrsförderung. Sie ist Bestandteil des Klimaschutzprojekts #AachenMooVe! und der Realisierung des Aachener Rad-Vorrang-Netzes. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, einen Teil der heute stattfindenden Pkw-Fahrten in Zukunft auf das Fahrrad zu verlagern. Langfristig ist also mit einem positiven Effekt auf den Klimaschutz zu rechnen.
Im Zuge der Maßnahme werden keine Flächen ver- oder entsiegelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
479,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
476,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|