Entscheidungsvorlage - FB 36/0156/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem im Einwohner*innenantrag „Aachen klimaneutral 2030“ formulierten Ziel zu. Er würdigt ausdrücklich das zivilgesellschaftliche Engagement im Rahmen des Klimaschutzes. Er verweist hierzu auch ausdrücklich auf die bereits vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen ambitionierten Ziele und Maßnahmen sowie auf die zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes bereits zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel in Höhe von 83,9 Mio. Euro für den Zeitraum 2022-2025.

 

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung das Ziel des  Einwohner*innenantrages sowie die bereits getroffenen klimarelvanten Entscheidungen des Rates in die Überarbeitung des IKSK im Jahr 2023 einzuarbeiten und die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema klimaneutrale Stadt weiter zu intensivieren. 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I.

Der Einwohner*innenantrag mit folgendem Wortlaut wurde dem Rat am 30.3.2022 übergeben.

 

  1. Die Stadt Aachen erstellt ein konkretes und verbindliches Klimaschutzkonzept(A) für eine echte Klimaneutralität(B) bis 2030.

Dieses Konzept

  • kann neu erstellt werden oder auf dem bestehenden integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) basieren,
  • wird alle direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten der Stadt zur Emissionsminderung umfassen,
  • wird innerhalb von 18 Monaten nach Annahme des Einwohner:innenantrags fertiggestellt sein und
  • wird direkt im Anschluss allen Bürger:innen barrierefrei zur Verfügung gestellt und unmittelbar danach umgesetzt.
  1. Die Stadt Aachen
  • überprüft und dokumentiert die Umsetzung,
  • informiert weiterhin jährlich die Öffentlichkeit über die Umsetzung und die erreichten Emissionsreduktionen und
  • verdeutlicht in der Beschlussvorlage zukünftiger Ausschuss- und Ratsbeschlüsse die Auswirkung auf die Erreichung des Ziels.

 

Zur Beurteilung des Antrages ist zu berücksichtigen, dass der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Verwaltung bereits am 24.8.2021 beauftragt hat, das IKSK, welches am 26.8.2020 vom Rat verabschiedet wurde,  fortzuschreiben, um es auf das vom Rat am 22.2.2020 beschlossene Klimaschutzziel auszurichten. Da dieses Klimaschutzziel sich am global zulässigen Restbudget orientiert und eine Klimaneutralität (im Sinne einer Netto-Null-CO2-Emission auf Basis wissenschafltich zulässiger Bilanzierungsmethoden) ab 2030 bedeutet, sind sämtliche emissionsrelevanten Aspekte zu analysieren und gegenüber dem IKSK neu zu bewerten.

 

Die Verwaltung hat somit damit begonnen, die kommunalen Handlungsfelder hinsichtlich der Herausforderung auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030 zu sondieren. Eine erste Beschreibung möglicher Konsequenzen in zentralen Bereichen wie der Energie- und Wärmewende inklusive Gebäudeoptimierung, dem Mobilitätssektor oder der Wirtschaft ist in Arbeit. Dabei werden Potenziale zur CO2-Minderung aktualisiert und Zielkorridore für die einzelnen Bereiche formuliert. Trotz eines

ambionierten Willens sind jedoch auch die Grenzen des kommunalen Handeln aufzuzeigen. Es ist derzeit geplant, diese erste Sondierung in einer Grobskizze darzustellen und der Politik im Sommer vorzulegen. In den darauffolgenden rund eineinhalb Jahren sind eine Schärfung sämtlicher Potenziale, die Entwicklung einer integrierten Gesamtstrategie und eines Maßnahmenplans (unter Anwendung von Kriterien zur Ressourcen- und Wirksamkeitseffizienz und Angabe notwendiger Ressourcen) vorgesehen.

 

Die Stadt Aachen befindet sich in einer guten Ausgangslage, den Weg Richtung Klimaneutralität – auch im Sinne des Einwoher*innenantrages - zu beschreiten:

  1. Das IKSK wurde in einer Rekordzeit in die Umsetzung gebracht. Finanzielle und personelle Aufstockungen stellen den Rahmen für eine – gemessen an der bisherigen Entwicklung - plankonforme Realisierung dar.
  2. Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe ist im öffentlichen Bewusstsein angekommen. Aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen, ob Jugend, Wissenschaft oder Unternehmen werden Verständnis und Handlungsbereitschaft signalisiert. Diese Bereiche wurden übrigens auch schon in den o.g. Sondierungsprozess eingebunden.
  3. Die Stadtverwaltung beurteilt bei allen Maßnahmen, ob diese eine Relevanz für den Klimaschutz haben und stellt dies in Ausschussvorlagen dar.
  4. Die Verwaltung bereitet eine Kommunikationsstrategie zur Intensivierung der Information und Motivation sowie Einbindung unterschiedlichster Bereiche der Stadtgesellschaft, von Initiativen bis zu Unternehmen, vor.

 

II.

Die Ausführungen, die in der Begründung zum Einwohner*innenantrag erfolgen, werden im Wesentlichen von der Verwaltung auch so mitgetragen.

 

Der Einwohner*innenantrag ist in der Sitzung des Rates zu beraten. Anschließend ist über den Gegenstand zu entscheiden.

 

III.

Es wird darauf hingewiesen, dass der auf der Internetseite klimaentscheid-aachen.de/ „Klimastadtplan für Aachen“ nicht Gegenstand des Einwohner*innenantrages ist.

 

Fazit

Die Verwaltung schätzt die Umsetzung des Einwohner*innenantrages als realistisch ein.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Detaillierte Ausführungen dazu befinden sich im Erläuterungstext.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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