Entscheidungsvorlage - FB 62/0015/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Mobilitätsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, den in der beigefügten Satzung näher erläuterten Wirtschaftsweg im Bereich Aachen-Kornelimünster, Breiniger Straße aufzuheben.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Rat der Stadt Aachen, den in der beigefügten Satzung näher erläuterten Wirtschaftsweg im Bereich Aachen-Kornelimünster, Breiniger Straße aufzuheben.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung sowie auf Empfehlung des Mobilitätsausschusses und der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt der Rat der Stadt Aachen die Satzung zur Aufhebung des Wirtschaftsweges im Bereich Aachen-Kornelimünster, Breiniger Straße. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die Erweiterung des Abbaubereiches der Firma BSR Schotterwerke GmbH Aachen wird der bisherige Wirtschaftsweg Gemarkung Kornelimünster, Flur 32, Flurstück 20 in Teilen überplant. Dieser ist im Flurbereinigungsverfahren "Venwegen V. 39" unter der Ord. Nr. 8 b als solcher festgesetzt worden. Planerisch ist die Fläche im neuen Flächennutzungsplan wie auch im Regionalplan als "Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen" bzw. "Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze" ausgewiesen.

 

Auf Antrag des BSR Schotterwerke GmbH soll daher die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche des o.g. bisherigen Weges als Wirtschaftsweg nach § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz aufgehoben werden.

 

Von den Eigentümern, die von dieser Maßnahme unmittelbar betroffen sind, hat der Antragsteller eine umfassende Einverständniserklärung beigebracht, sodass diese Maßnahme keine Erschließungsprobleme für anliegende Grundstücke auslöst.

 

Die Landwirtschaftskammer Düren und das Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung der Bezirksregierung Köln als zu beteiligende Stellen haben der Maßnahme zugestimmt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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