Entscheidungsvorlage - FB 11/0081/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Stelle der*des Beigeordneten für Bildung, Jugend und Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.05.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum Ende des Jahres 2022 wird die Beigeordnete für Bildung, Jugend und Kultur, Frau Susanne Schwier, in den Ruhestand treten. Die Beigeordnetenstelle soll unmittelbar im Anschluss ab dem 01.01.2023 nachbesetzt werden.
Die Stelle wird – wie bisher - nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO NRW ausgeschrieben.
Die Besoldung von kommunalen Wahlbeamten richtet sich nach den Vorschriften der
Eingruppierungsverordnung. Nach § 2 Abs. 3 sind Beigeordnete einer Gemeinde in der Größenklasse
von 150.0001 bis 250.000 Einwohner*innen der Besoldungsgruppe B 4/ B5 zuzuordnen. Nach § 2
Abs. 4 dieser Vorschrift dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit
und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch nehmen,
wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse
nach der Tabelle des Absatzes 3 überschritten hat oder die Wahlbeamtin oder Wahlbeamte in
dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat. Die Stadt
Aachen unterschreitet die Grenze von 250.000 Einwohnern nur geringfügig. Die Voraussetzungen zur
Nutzung der Höchsteingruppierung liegen somit vor, so dass diese Möglichkeit genutzt werden soll.
Der Geschäftskreis der Dezernate bleibt unverändert.
Der Ausschreibungstext für die Stelle einer*eines Beigeordneten zur Besetzung des Dezernates IV wird für die Beratung und Beschlussfassung des Rates als „Tischvorlage“ vorgelegt.
Es ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in folgenden Medien zu veröffentlichen:
- Karriereseite Stadt Aachen
- Internet-Job-Börsen
- Aachener Tageszeitungen (Erscheinungstag Samstag)
- Überregionale Zeitung Frankfurter Allgemeine oder Die Zeit
- Deutscher Städtetag
- Fachzeitschrift
Die Veröffentlichung in den Printmedien erfolgt aus Kostengründen in gekürzter Fassung mit Hinweis
auf den Volltext auf der Karriereseite Stadt Aachen. Es wird vorgeschlagen, eine Bewerbungsfrist von
sechs Wochen einzuräumen.
Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren durch eine externe Unternehmensberatung begleiten zu
lassen. Nach bisherigen Erfahrungen ist für diese Dienstleistung mit Gesamtkosten von etwa 30.000 €
zu rechnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich zu zahlenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO NRW. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt. Die finanziellen
Aufwendungen zur Durchführung der Stellenausschreibung und des Stellenbesetzungsverfahrens sind in den Erläuterungen dargestellt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,1 kB
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