Entscheidungsvorlage - FB 11/0081/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin beschließt der Rat der Stadt, dem Text der Ausschreibung der Stelle der*des Beigeordneten für Bildung, Jugend und Kultur zuzustimmen (Anlage).


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Ende des Jahres 2022 wird die Beigeordnete für Bildung, Jugend und Kultur, Frau Susanne Schwier, in den Ruhestand treten. Die Beigeordnetenstelle soll unmittelbar im Anschluss ab dem 01.01.2023 nachbesetzt werden.

 

Die Stelle wird – wie bisher - nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO NRW ausgeschrieben.

 

Die Besoldung von kommunalen Wahlbeamten richtet sich nach den Vorschriften der

Eingruppierungsverordnung. Nach § 2 Abs. 3 sind Beigeordnete einer Gemeinde in der Größenklasse

von 150.0001 bis 250.000 Einwohner*innen der Besoldungsgruppe B 4/ B5 zuzuordnen. Nach § 2

Abs. 4 dieser Vorschrift dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit

und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch nehmen,

wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse

nach der Tabelle des Absatzes 3 überschritten hat oder die Wahlbeamtin oder Wahlbeamte in

dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat. Die Stadt

Aachen unterschreitet die Grenze von 250.000 Einwohnern nur geringfügig. Die Voraussetzungen zur

Nutzung der Höchsteingruppierung liegen somit vor, so dass diese Möglichkeit genutzt werden soll.

 

Der Geschäftskreis der Dezernate bleibt unverändert.

 

Der Ausschreibungstext für die Stelle einer*eines Beigeordneten zur Besetzung des Dezernates IV wird für die Beratung und Beschlussfassung des Rates als „Tischvorlage“ vorgelegt.

 

Es ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in folgenden Medien zu veröffentlichen:

  • Karriereseite Stadt Aachen
  • Internet-Job-Börsen
  • Aachener Tageszeitungen (Erscheinungstag Samstag)
  • Überregionale Zeitung Frankfurter Allgemeine oder Die Zeit
  • Deutscher Städtetag
  • Fachzeitschrift

 

Die Veröffentlichung in den Printmedien erfolgt aus Kostengründen in gekürzter Fassung mit Hinweis

auf den Volltext auf der Karriereseite Stadt Aachen. Es wird vorgeschlagen, eine Bewerbungsfrist von

sechs Wochen einzuräumen.

 

Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren durch eine externe Unternehmensberatung begleiten zu

lassen. Nach bisherigen Erfahrungen ist für diese Dienstleistung mit Gesamtkosten von etwa 30.000 €

zu rechnen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich zu zahlenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO NRW. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt. Die finanziellen

Aufwendungen zur Durchführung der Stellenausschreibung und des Stellenbesetzungsverfahrens sind in den Erläuterungen dargestellt.

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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