Entscheidungsvorlage - 0007/ FB 01/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bei der Wahl der Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. § 50 Abs. 3 Satz 3  GO NRW findet entsprechende Anwendung. Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Oberbürgermeister zu ziehende Los.

 

Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

 

 

 

 

 

 

Dr. Linden

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