Entscheidungsvorlage - 0007/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
13.10.2004
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei der Wahl der Stellvertreter des
Oberbürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang geheim abgestimmt. § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW findet entsprechende Anwendung. Erster Stellvertreter
des Oberbürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf
den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster
noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die
zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch
nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die
dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen
findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom
Oberbürgermeister zu ziehende Los.
Nimmt ein gewählter Bewerber die
Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags
steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag
mit der nächsten Höchstzahl.
Dr.
Linden