Kenntnisnahme - E 18/0081/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 256/18 gilt hiermit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit dem Ratsantrag Nr. 256/18 der Fraktion der SPD wird der Aachener Stadtbetrieb beauftragt zu prüfen, mit welchem Aufwand barrierefreie Glascontainer im Stadtgebiet aufgestellt werden können. Ferner wird die Verwaltung beauftragt hierfür geeignete Standorte zu suchen.

 

Allgemeines:

Seit 1993 wird in Deutschland die Erfassung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen, worunter auch Verkaufsverpackungen aus Altglas fallen, über ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem geregelt. Hierzu betreiben zurzeit 11 Systembetreiber (Duale Systeme) die flächendeckende Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Das Erfassungssystem ist gemäß dem Verpackungsgesetz mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) – in Aachen mit dem Aachener Stadtbetrieb - abzustimmen. Die hieraus resultierende Abstimmungsvereinbarung ist Grundlage für die alle drei Jahre von den Dualen Systemen auszuschreibende Entsorgungsleistung. Die aktuelle Laufzeit geht noch bis zum 31.12.2022.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Gestellung von Glascontainern sowie deren Leerung. Die Aufgabe der örE ist es hierbei die Standorte der Glascontainer bereitzustellen sowie Sondernutzungsgenehmigungen einzuholen. Weiterhin ist der örE für die Reinigung dieser Standorte zuständig. Für diese Leistungen zahlen die Dualen Systeme Nebenentgelte an den örE. Zurzeit gibt es etwa 215 Glascontainerstandorte in der Stadt Aachen.

 

Barrierefrei Glascontainer:

Es gibt zurzeit zwei Arten von barrierefreien Glascontainern auf dem Markt.

Dies sind zum einen Unterflurbehälter, die eine niedrigere Einwurfhöhe aufweisen und daher von Rollstuhlfahrern genutzt werden können, zum anderen oberirdische Container mit zwei unterschiedlich hohen Einwurföffnungen.

 

Unterflurbehälter

Im Rahmen der Verhandlungen zur Ausgestaltung des Sammelsystems für Altglas für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 wurde seitens des Aachener Stadtbetriebes gegenüber dem gemeinsamen Vertreter der Dualen Systeme der Wunsch geäußert, an ausgewählten Standorten im Stadtgebiet Unterflurbehälter unter Kostenbeteiligung der Dualen Systeme zu errichten. Dies wurde von den Dualen Systemen mit Hinweis auf die dadurch entstehenden Zusatzkosten sowie mangelnder rechtlicher Verpflichtung rigoros abgelehnt.

Erfahrungen aus anderen Städten bestätigen dies und zeigen, dass die vollständige Übernahme der Kosten für die Errichtung und Unterhaltung der Unterflurbehälter durch die Städte selbst zu leisten wäre.

Vor diesem Hintergrund hat der Aachener Stadtbetrieb durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen, inwieweit es rechtlich zulässig ist, wenn der örE für ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem die kompletten Kosten für die Errichtung von Unterflurbehältern trägt.

Im Ergebnis stellt die Kanzlei fest, dass für Behälterglas keine Entsorgungspflicht des örE besteht, und es daher auch nicht gestattet ist, deren Sammlung und Entsorgung über den Abfallgebührenhaushalt zu finanzieren. Selbst eine Refinanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder aus Überschüssen des örE im gewerblichen Geschäft wäre problematisch, da das Gemeindewirtschaftsrecht in der Regel bestimmt, dass kommunales Vermögen – und darum handelt es sich bei Unterflurstandplätzen zweifellos – nicht kostenlos oder zu einem nicht kostendeckenden Preis privaten Dritten zur Verfügung gestellt werden darf. Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn die Standplätze auf öffentlichem Grund geschaffen werden sollen.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kommt zu der gleichen rechtlichen Einschätzung.

 

Container mit zwei Einwurfhöhen

Als weitere Möglichkeit zur barrierefreien Glassammlung gibt es Glascontainer, die über Einwurföffnungen auf zwei unterschiedlichen Ebenen verfügen. Die Nachfrage bei den Dualen Systemen, inwieweit eine Aufstellung derartiger Container an ausgewählten Standorten im Stadtgebiet erfolgen könnte, wurde ebenso rigoros abgelehnt. Die Systeme begründen ihre Ablehnung damit, dass derartige Container deutschlandweit nicht im Einsatz sind und aufgrund der innen liegenden Konstruktion, die Befüllung der Behälter nicht gleichmäßig möglich ist. Dies führt im Ergebnis zu höheren Systemkosten, da es bei diesem Behältertyp schneller zu Überfüllungen kommt und eine häufigere Entleerung erforderlich ist.

 

Fazit

Aus den vorgenannten Gründen ist es aktuell kurzfristig nicht möglich barrierefreie Glascontainer im Stadtgebiet aufzustellen. Der Aachener Stadtbetrieb wird jedoch die weitere Entwicklung bzgl. Unterflurbehältern sowie alternativen barrierefreien Glascontainern im Auge behalten und bei geänderten Rahmenbedingungen erneut versuchen, diese im Rahmen der Verhandlungen für die Stadt Aachen einzuführen.

 

 

 

 


 

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Anlagen

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