Entscheidungsvorlage - FB 61/0391/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgestellten Projektstände die Anmeldung zur Städtebauförderung vorzubereiten. 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 15.04.2021 hat der Planungsausschuss den Jahresbericht zur Städtebauförderung für das Jahr 2020 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Projektstände die Anmeldung zur Städtebauförderung vorzubereiten.

Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung den Bericht für das Jahr 2021 vor, in dem auch ein Ausblick auf die kommenden Jahre enthalten ist. Der Bericht gliedert sich in drei Teile:

  • Teil A behandelt die aktuellen Rahmenbedingungen.
  • Teil B widmet sich den einzelnen Projektständen innerhalb der jeweiligen Fördergebiete.
  • Teil C stellt weitergehende Förderaufrufe im Bereich Städtebauförderung in 2021/22 dar.
  • Teil D bietet einen Ausblick auf die kommenden Jahre.

Ziel ist es, ein abgestimmtes Programm vorzulegen, anhand dessen die Verwaltung ihre Arbeitsplanung und Prioritäten ausrichtet.

 

 

A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Aktuelle Entwicklung der Rahmenbedingungen

 

Mit dem Jahresbericht 2020 wurde ein umfassender Überblick über die inhaltliche Neuordnung der Städtebauförderung gegeben. Im Programmjahr 2020 wurden die bis dahin bestehenden Förderprogramme auf drei Programmteile konzentriert:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten und
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Seit 2021 sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

(Quelle: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung)

„Mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen, bestehend aus den drei neuen Regelprogrammen („Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“) und dem Investitionspakt „Sportstätten“ für das Jahr 2021 werden insgesamt 294 Projekte mit rund 368 Millionen Euro gefördert. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf knapp 512 Millionen Euro. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf rund 143 Millionen Euro.

Von den 368 Millionen Euro Fördermitteln tragen

  •                   das Land Nordrhein-Westfalen rund 195 Millionen Euro,
  •                   der Bund rund 171 Millionen Euro und
  •                   die Europäische Union rund zwei Millionen Euro.“

(Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, „Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021“, unter dem Link siehe oben)

Die Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes (STEP) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) findet üblicherweise in der ersten Jahreshälfte eines jeden Programmjahres statt und informiert den Mittelempfänger (die jeweilige Kommune) mit Angabe des Fördervolumens über die geförderten Projekte. Erst in der 2. Jahreshälfte des jeweiligen Programmjahres ist dann mit den Förderbescheiden der Bezirksregierung zu rechnen.

 

Eine Übersicht der derzeitigen Programmgebiete der Stadt Aachen befindet sich in Anlage 1.

 

Auf Aachen entfielen im Programmjahr 2021 Fördermittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro für das Programmgebiet Innenstadt (näheres im Folgenden unter B). Die bewilligten Fördermittel belaufen sich auf 80% der förderfähigen Kosten. Die Stadt Aachen konnte den Bewilligungsbescheid bereits im August 2021 entgegennehmen.

 

Nachdem die Stadt Aachen im Programmjahr 2020 mit einer Förderung von rund 5,36 Mio. Euro ein höheres Fördervolumen – über die letzten 10 Jahre betrachtet – einwerben konnte, lagen die bewilligten Fördermittel im Programmjahr 2021 mit 1,9 Mio. Euro (s. Anlage 2) deutlich unter dem durchschnittlichen Förderbudget. Die vergleichsweise niedrige Summe erklärt sich dadurch, dass derzeit eine Vielzahl von Planungen beantragt wurden, die weniger hohe Investitionssummen auslösen. Die beantragten Maßnahmen wie die Erarbeitung des Parkpflegewerks für den Burtscheider Kurgarten bzw. die Vergabe für eine Mehrfachbeauftragung für die städtebauliche Qualifizierung des Kur- und Rehastandortes Burtscheid bilden die Grundlage und werden in den kommenden Jahren investive Maßnahmen auslösen.

 

Von Seiten der Stadt Aachen wurden für das Programmjahr 2022 Förderanträge mit einem Investitionsvolumen von rund 1,78 Mio. Euro und mit einer Fördererwartung in Höhe von 80-90% von rund 1,51 Mio. Euro eingereicht (s. Tabelle Anlage 3). Die Förderanträge verteilen sich auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Innenstadtkonzept 2022“ (Umsetzungskosten: ca. 0,89 Mio. Euro, beantragte Förderung: ca. 0,71 Mio. Euro), das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zenten in Nordrhein-Westfalen – 3. Aufruf (Umsetzungskosten: ca. 0,39 Mio. Euro, beantragte Förderung: ca. 0,36 Mio. Euro) und den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (Umsetzungskosten: ca. 0,50 Mio. Euro, beantragte Förderung: ca. 0,45 Mio. Euro).

Der Antrag zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zenten in Nordrhein-Westfalen – 3. Aufruf (eingereicht im November 2021) wurde zwischenzeitlich bereits bewilligt.

 

Für die Stadtentwicklung Aachens ist die Städtebauförderung eine verlässliche Größe. Regelmäßig sind die Landesprogramme überzeichnet, so dass Aachen in Konkurrenz zu anderen Kommunen treten muss. Die hohe Qualität der Aachener Anträge spielt daher eine wichtige Rolle bei der Einwerbung von Fördermitteln.

 

Von Seiten der Stadt Aachen wurde im Mai 2021 ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln geführt. Anknüpfend an die Gespräche aus dem Jahr 2020 über auslaufende und neu zu erschließende Programmgebiete (hierzu mehr unter Teil C) wurde ein erhöhter Förderbedarf für die kommenden beiden Jahre auf Grund der großen investiven Maßnahme „Theaterplatz“ für das Innen­stadtkonzept 2022 dargestellt.

Die frühzeitige und laufende Abstimmung mit den Fördergeld-Stellen über die Gesamtschau der Fördergebiete in Aachen bildet den Rahmen für die weitere Beantragung von Städtebaufördermitteln.

 

Die einzelnen Projektstände werden im Folgenden gebietsweise unter Punkt B erläutert.

 

 

B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick 2021 und Ausblick auf die folgenden Jahre

 

1. Innenstadtkonzept 2022 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Im Rahmen der 7. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022 wurde im Programmjahr 2021 mit einem Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro für die folgenden Projekte bewilligt:

-          Kur- und Rehastandort Burtscheid – Städtebauliche Qualifizierung – Mehrfachbeauftragung

-          Erarbeitung Parkpflegewerk Burtscheider Kurgarten

-          Städtebauliche Machbarkeitsstudie Hauptbahnhof – Südausgang

-          Umsetzung Maßnahmen Parkpflegewerk Stadtpark – Konzertplatz und Minigolfanlage

-          Umsetzung Maßnahmen Parkpflegewerk – Neuordnung Bereich Neues Kurhaus

-          Verflechtungsbereich Harscampstraße, „Schildplatz“ und Schildstraße

-          Verbesserung der Freibereiche von Schulen, hier: Gemeinschaftsgrundschule Gerlachstraße.

 

Mit dem Antrag vom 30.09.2021 für die 8. Förderstufe im Programmjahr 2022 wurden folgende Projekte mit einem Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten und einer erhofften Zuwendung in Höhe von insgesamt 0,71 Mio. Euro beantragt:

-          Umsetzung Maßnahmen Parkpflegewerk Kurpark Monheimsallee – Spielplatz Monheimsallee

-          Verbesserung des Wohnumfeldes durch Begrünung – 4. BA
Pflanzung von 33 Stadtbäumen in folgenden Straßen: Achterstraße, Beeckstraße, Wespienstraße, Gottfriedstraße, Kármánstraße, Martinstraße, Templergraben, Weberstraße.

 

 

Der Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung Köln für das Städtebauförderprogramm NRW 2022 (Stand: 10.11.2021) berücksichtigt diese Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 0,71 Mio. Euro. Ein Entwurf des Städtebauförderprogramms NRW 2022 (STEP 2022) liegt noch nicht vor.

 

Im Jahr 2021 hat die Stadtverwaltung mit dem kooperativen Werkstattverfahren für den Kur- und Rehastandort einen intensiven Beteiligungs- und Planungsprozess durchgeführt, auf dessen Basis ein Perspektivplan entwickelt werden soll.

Die Machbarkeitsstudie „Wasser in Burtscheid“ wurde im Jahr 2021 erarbeitet und ist in die Über­legungen zum Kur- und Rehastandort Burtscheid eingeflossen.

 

Der Planungswettbewerb Theaterplatz mit Kapuzinergraben und Theaterstraße bis Borngasse wurde erfolgreich durchgeführt. Der Gewinnerentwurf bildet nun die Basis für die weiteren Planungsschritte und die Beantragung von Städtebaufördermitteln in 2022 und 2023.

 

Die Politik beschloss den Bau eines weiteren Teils des Premiumfußwegenetzes: Die Umgestaltung der Pontstraße zwischen Grabenring und Kreuzherrenstraße. Der Bauarbeiten sollen in 2022 beginnen. Fertig gestellt wurde das Teilstück der Harscampstraße zwischen Theaterstraße und Lothringer Straße. Die Jakobstraße zwischen Judengasse und Grabenring wird als Premiumfußweg seit 2022 nun nach umfangreichen Arbeiten der Regionetz auch in den Oberflächen erneuert.

 

Die Freiraumgestaltung rund um das Welterbe Aachener Dom und im Anschluss an die Maßnahme der Umgestaltung des Hofs in den letzten Jahren wird in diesem Jahr mit dem Start der Arbeiten in der Krämerstraße fortgesetzt.

 

Die Martin-Luther-Straße mit Teilbereichen der Gottfriedstraße und Richardstraße befindet sich derzeit im Umbau.

 

Der Spielplatz Lindenplatz wird zurzeit ausgeschrieben und diese Jahr umgesetzt. Der Spielplatz Augustinerstrasse befindet sich in Planung und Abstimmung und wird 2023 umgesetzt. 

 

Auch strategische Maßnahmen wie die Modernisierungsberatung durch altbau plus e.V. oder die Umsetzung des Citymanagements laufen in der Innenstadt bereits erfolgreich. Zuletzt wurde durch das Citymanagement mit der Taskforce Innenstadt das Augenmerk auf die Großkölnstraße gelegt und ein Dialogprozess vor Ort angestoßen. Der noch größer angelegte Dialogprozess „Innenstadtmorgen“ befindet sich in der Vorbereitung. Das Citymanagement, mittlerweile zentral im FB 01 verortet, ist dabei federführend.

 

Im Rahmen des Innenstadtkonzeptes 2022 und auch bezogen auf das jährliche Gesamtförder­volumen der Stadt Aachen wird der Umbau des Theaterplatzes in den Antragsjahren 2022 (STEP 2023) und 2023 (STEP 2024) den Schwerpunkt bilden.

 

Nach gemeinsamen Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) in 2020 und 2021 wird das Innenstadtkonzept 2022 perspektivisch in den nächsten Jahren auslaufen. Geplant ist eine Überführung des bestehenden Innenstadtkonzeptes 2022 in eine Fokussierung und inhaltliche Neuausrichtung auf die östliche Innenstadt. 

 

 

2. ISEK Beverau (Initiative ergreifen, Aktive Zentren)

 

Mit politischem Beschluss vom 14.11.2019 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für Beverau (ISEK Beverau) zusammen mit dem Antrag zur 1. Förderstufe in 2019 im Rahmen des Programmes „Aktive Zentren“ zur Beantragung von Städtebaufördermitteln eingereicht. Mit Beschluss vom 11.12.2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Beverau beschlossen.

 

Leitprojekt des ISEK Beverau ist der Umbau des ehemaligen Reiterhofes „Gut Branderhof“ zum Nachbarschafts- und Begegnungszentrum. Für diese Maßnahme wurde eine Förderung durch das Landesprogramm „Initiative ergreifen“ angestrebt, welches Projekte unterstützt, die bürgerschaftliches Engagement und Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen. Voraussetzung für die Förderbewilligung des Leitprojektes war die Einbettung der Maßnahme in ein politisch beschlossenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept, welches dem Ministerium für das Programmjahr 2020 mit der 1. Förderstufe vorgelegt wurde.

 

Der Gesamtantrag enthält bei einem zugesprochenen Fördersatz von 70% der förderfähigen Kosten ein Fördervolumen von insgesamt 4,92 Mio. Euro.

Die 1. Förderstufe mit Gesamtkosten von 3,71 Mio. Euro beinhaltete neben anderen Maßnahmen das Leitprojekt „Gut Branderhof“ mit 3,33 Mio. Euro. Durch das „NRW-Programm I: Investitionspaket Kommunen“ zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie mit einer 100% - Förderung umfasst die Förderzusage für Beverau in der 1. Förderstufe eine Höhe von 3,69 Mio. Euro für das Programmjahr 2020.

 

Das ISEK wurde für drei Förderstufen für die Programmjahre 2020, 2023 und 2024 angemeldet.

 

Durch Änderungen in der Projektstruktur und insbesondere den Wechsel der Bauherrenschaft im Projekt Gut Branderhof sowie coronabedingte Verzögerungen waren die Maßnahmen der 2. Förder­stufe im Programmjahr 2022 noch nicht umsetzungsfähig. Seit dem 01.01.2022 ist die Stelle der Projektleitung "nachbar.schafft beverau" besetzt. Über die Projektleitung werden die Maßnahmen des ISEK Beverau im Rahmen der jeweiligen Förderstufen gebündelt und in Absprache mit den zuständigen Fachbereichen miteinander abgestimmt und vorbereitet.

 

Die 2. Förderstufe befindet sich aktuell in der Vorbereitung und soll für das Progammjahr 2023 angemeldet werden. Im Fokus stehen mehrere punktuelle verkehrliche Maßnahmen. Die noch ausstehende Auswertung eines verkehrlichen Gutachtens soll Aufschluss darüber geben, welche konkreten verkehrlichen Maßnahmen im September 2022 zur 2. Förderstufe angemeldet werden. Weitere Projekte für das Programmjahr 2023 sind die aktive Beteiligung zu quartiersspezifischen Themen in der Beverau, die öffentlichen Freiraumflächen am Gut Branderhof sowie die altbau plus-Beratungskampagne zur energetischen Sanierung.

 

 

3.  Haaren (Stadtumbau West)

 

Zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Haaren wurden im Herbst 2015 auf Grundlage des einge­reichten Grundantrags zur Städtebauförderung zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 5,1 Mio. € durch die Bezirksregierung Köln anerkannt. Gleichzeitig wurde der Stadt eine Bewilligung der 1. Förderstufe erteilt. Diese umfasst zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von knapp 2,3 Mio. € (Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten).

Ausgehend von dem Integrierten Handlungskonzept Haaren standen in dem in 2017/18 durchgeführten kooperativen Werkstattverfahren zur Ortsmitte Haaren drei Teilbereiche im Fokus der erarbeiteten Planungs- und Entwicklungskonzepte: Die Alt-Haarener Straße mit dem angegliederten Haarener Markt, der öffentliche Raum rund um St. Germanus sowie der Wurm- und Haarbachaue.

 

Für die drei Kernprojekte der Städtebauförderung „Rund um St. Germanus“, „Park am alten Friedhof“ und Wurm- und Haarbachauen wurden im zurückliegenden Jahr 2021 die Planungen weiter ausge­arbeitet. So konnte beispielsweise als wichtiger Meilenstein der Ausführungsbeschluss für die Neu­planung des Kirchenumfeldes im 1. Quartal 2022 eingeholt werden. Ein Beginn der Umbauarbeiten ist für das 4. Quartal in diesem Jahr vorgesehen.

Für das Projekt „Rund um St. Germanus“ wurden im Rahmen der 3. Förderstufe 2019 Fördermittel in Höhe von ca. 2.170.000 € (Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten) bewilligt. Ebenfalls konnte die übergeordnete Maßnahme zur Fortführung des Beratungsangebotes von altbau plus e.V. (Energetisches- und Lärmsanierungsprogramms) mit einem Gesamtbudget von 85.000 € (Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten) in 2020-2022 beantragt werden. Durch das „NRW-Programm I: Investitionspaket Kommunen“ zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie ist mit einer Neufassung des Bewilligungsbescheides für beide Projekte der Fördersatz auf 100 % angehoben worden. Für den „Park am alten Friedhof“ sowie den angrenzenden Bachauenbereich stehen bereits bewilligte Fördermittel aus der 1. Förder­stufe zur Verfügung (förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mio. €, Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten). Für den ersten Abschnitt, die Neuge­staltung des Parks, wurde in 2021 der Ausführungsbeschluss gefasst und befindet sich in der Umsetzung. Zudem wird im 3. Quartal 2022 für die Planung des Rad- und Fußweges mit Aufent­haltsbereichen entlang der Wurm und des Haarener Ecks sowie für die Planung zweier Brücken der Planungsbeschluss gefasst.

Ein weiteres Projekt, dessen Förderung ebenfalls im Rahmen der 1. Förderstufe bereits bewilligt wurde, ist der Platz am Denkmal, der sich ebenfalls zur Zeit in Bau befindet. Insgesamt wurden für die Umgestaltung förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 225.000 € (Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten) bewilligt. Aufgrund der aktuellen Planung entstehen für den Denkmalplatz Minderkosten von ca. 65.000 € (Fördermittel: ca. 52.000 €). Diese Fördermittel sollen der Maßnahme „Park am alten Friedhof“ einschließlich der Bachauenbereiche zufließen, da hier aktuell mit einer erheblichen Kostensteigerung gerechnet wird.

 

Die Verwaltung hat im ersten Quartal 2021 damit begonnen, die Inhalte der weiteren zu bean­tragenden Maßnahmen in engem Austausch mit der Bezirksvertretung Haaren zu schärfen. Die Ergebnisse der Workshops, die auf Grund der Coronapandemie digital durchgeführt wurden, sind in Form eines Fortschrittsberichtes zum Integrierten Handlungskonzept Haaren zusammengefasst worden. Dieser Projektfahrplan wurde im August 2021 vom Planungsausschuss beschlossen und anschließend an die Bezirksregierung Köln übermittelt. Aktuell und in den kommenden Jahren werden die hier beschlossenen Projekte zur Förderung angemeldet und sukzessive umgesetzt. 

 

Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren

 

 

4. Aachen-Nord (Soziale Stadt)

 

Im Dezember 2021 endete das Förderprogramm „Soziale Stadt Aachen-Nord“. Der Abschluss des Förderprogramms konnte mit dem ganzen Stadtteil mit einem bunten Programm rund um das DEPOT und im LuFo-Park am 04.09.2021 unter dem Motto „Im Norden geht die Sonne auf“ gefeiert werden.

 

Der Durchführungszeitraum für die noch nicht abgeschlossenen Projekte endet im Dezember 2023. Insgesamt wird dann bis Ende 2023 ein Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro in zahlreiche Maßnahmen und Projekte investiert worden sein. Innerhalb des verbleibenden Durchführungs­zeit­raumes bis Ende 2023 ist noch die Umgestaltung des Europaplatzes, die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen in der Tal- und Scheibenstraße, die Aufwertung der Sport- und Freizeitflächen zwischen der Schule KGS Feldstraße und dem Abenteuerspielplatz „Zum Kirschbäumchen“ sowie die Umsetzung von geplanten geförderten Maßnahmen des Premiumfußwegs zur Wurm vorgesehen. Zum Europaplatz wurde im Januar 2021 ein Änderungs­antrag gestellt, da die Umgestaltung der Jülicher Straße aufgrund der geänderten Rahmenbedingung im Durchführungszeitraum bis Ende 2023 nicht umsetzbar ist. Mit Schreiben vom 17.02.2022 hat die Bezirksregierung dieser Zweckbestimmungsänderung zugestimmt.

 

In 2020 wurde vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln unter Beteiligung wichtiger Akteur*innen, der Lenkungsgruppe und der Politik das Förderprogramm evaluiert und ein Verstetigungskonzept verfasst: Ziel ist es, auch über 2021 hinaus dauerhaft tragfähige Strukturen zu erhalten und durch neues Engagement ausbauen zu können. Am 01.01.2022 wurde das Stadtteil­management in das städtische Quartiersmanagement in den Fachbereich FB 56 überführt und bleibt somit als zentrale Anlaufstelle für Bewohner*innen, Akteur*innen und Institutionen weiterhin im Quartier, in den ehemaligen Räumlichkeiten des Stadtteilbüros im Depot verortet. Auch das DEPOT wurde zu Beginn des Jahres vom Kulturbetrieb in den FB 56 überführt mit dem Ziel, das DEPOT in seiner Funktion als soziokulturelles Zentrum gemäß dem Konzept aus dem Förderantrag für die Zukunft weiter zu stärken.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass viele Maßnahmen zur Verstetigung in der Übergangs­zeit bereits angestoßen und umgesetzt wurden, so dass das bisher Erreichte nachhaltig gesichert und nahtlos fortgeführt werden kann und Strukturen dauerhaft verankert werden. Die Stadt Aachen wird auch im Anschluss an den Durchführungszeitraum mit unterschiedlichen Fachbereichen weiterhin schwerpunktmäßig in Aachen-Nord in den zuvor benannten Bereichen tätig bleiben.

 

Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord. Informationen des Stadtteilbüros auch mit aktuellen Informationen zu den Projekten unter www.facebook.com/aachennord

 

 

5. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Die Rahmenplanung Brand mit vier bewilligten Förderstufen gilt fördertechnisch als „ausbewilligt“. Es werden im Kontext der Rahmenplanung Brand und der Städtebauförderung keine weiteren Maßnahmen in Förderstufen angemeldet.

 

Das Impulsprojekt „Marktplatz Brand“ und flankierende Maßnahmen wie der Bau der neuen Turnhalle an der Marktschule und das Stadtbezirksmarketing Brand wurden bereits bis 2017 erfolgreich umgesetzt und am Tag der Städtebauförderung am 10.5.2017 präsentiert und mit den Bürger*innen gefeiert.

 

Bewilligt, aber noch nicht abgeschlossen sind folgende Maßnahmen:

-          Denkmalgerechter Umbau der alten Turnhalle zur Aula (derzeit noch in Umsetzung; geplante Fertigstellung: September 2022)

-          Pocketpark Brander Feld mit Teilen der Vennbahntrasse.(derzeit in Planung und verwaltungsinterner Abstimmung; Umsetzung ab 2023)

 

Sobald diese Projekte umgesetzt sind, wird das Fördergebiet Brand abgeschlossen werden.

 

Weitere Informationen unter www.aachen.de/brand

 

C. Weitergehende Förderaufrufe im Bereich Städtebauförderung in 2021:

 

Über die regulären Programme der Städtebauförderung hinaus wurden 2021 das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen – Dritter Programmaufruf 2021 sowie der Investitionspakt Sportstätten veröffentlicht (beide durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen / MHKBG NRW).

 

Aufbauend auf dem bereits 2020 aufgelegten landeseigenen Sofortprogramm zur Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstädte hat das Land Nordrhein-Westfalen im März 2021 weitere 30 Millionen Euro für den dritten Programmaufruf 2021 zur Verfügung gestellt. „Es geht um die ganzheitliche Betrachtung des Marktplatzes Innenstadt, der Innenstadt als Wirtschafts-, Wohn-, Kultur- und Stadt-lebensraum in Gegenwart und Zukunft: Der „Zukunftsraum Innenstadt“ benötigt ein abgestimmtes Handeln und ein gemeinsames Verständnis der Akteure der Verwaltung, der kommunalpolitisch Verantwortlichen, des Handels, der Kultur und der Wirtschaft.“

(Quelle: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen, hier: Sofortprogramm Innenstädte und Zentren: Dritter Programmaufruf 2021)

 

Die Stadt Aachen hat sich im November 2021 mit einem Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie sowie weiterer begleitender Gutachten zur Umnutzung der ehemaligen Einzelhandelsgroßimmobilie "Horten-Haus“ (Arbeitstitel: "Horten-Haus | Quellwerk" zum "Quellwerk der Bildung"), an dem dritten Programmaufruf 2021 beteiligt. Außerdem wurden Fördermittel für eine Zukunftsmanager*in für die bereits bewilligten Konzentrationsbereiche Altstadt und östliche Innenstadt beantragt. Bei förder­fähigen Gesamtkosten in Höhe von 300.000 Euro wurde mit einem Fördersatz von 90% eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 270.000 Euro beantragt. Die Stadt Aachen kann mit einer Förderzusage rechnen, die formale Bewilligung steht noch aus.

Im März 2022 wurde der dritte Programmaufruf 2021 vom MHKGB NRW erneuert und inhaltlich erweitert. Die Stadt Aachen hat einen Förderantrag für eine digitale Leerstandsmatching-Plattform zur Erfassung von Leerständen und Vermittlung von schwer vermittelbaren Objekten bzw. langfristigen Leerständen sowie für 15 Stadtbäume in mobilen Pflanzbehältern sowie flexible Möblierungselemente zur Erprobung und Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum des Konzentrationsbereichs Altstadt eingebracht. Bei förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 92.900 Euro wurde mit einem Fördersatz von 90% eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 83.610 Euro beantragt. Der Förderantrag ist seitens der Bezirksregierung in Prüfung, die Stadt Aachen ist aktuell aufgefordert weitergehende Unterlagen nachzureichen.

 

 

Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen mit dem zum Investitionspakt Sport ebenfalls schon 2020 das Investitionsprogramm zur Förderung von Sportstätten aufgelegt, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Erneuerung ihrer Infrastruktur zu bewahren und körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport in den Städten und Gemeinden zu fördern (Quelle: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen, hier: Veröffentlichung des Investitionspaktes Sport).

Die Stadt Aachen hat im Januar 2021 einen Förderantrag für den Investitionspakt Sport gestellt, konkrete Maßnahmen waren die Erneuerung/Sanierung der Kunstrasenplätze am Hockeyplatz Hubert-Wienen-Straße de sowie am Sportplatz Neuköllner Straße. Bei förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von ca. 500.000 Euro wurde mit einem Fördersatz von 90% eine Zuwendung in Höhe von insgesamt ca. 450.000 Euro beantragt. Im Ergebnis wurden der Stadt Aachen keine Fördermittel aus dem Investitionspakt Sport bewilligt.

 

 

D. Zusammenfassung und Ausblick

 

Die Städtebauförderprojekte in Aachen weisen weiterhin eine große Dynamik auf, da sich zur Zeit fünf Programmgebiete gleichzeitig in der Förderung befinden. Dies erfordert einen hohen Einsatz bei allen Beteiligten in der Politik, bei den Akteur*innen und in der Verwaltung. Die Stadtverwaltung schafft dabei insbesondere bei komplexen Projekten (derzeit vor allem in der Innenstadt – vgl. Altstadtquartier Büchel, Theaterplatz, Kurstandort Burtscheid) geeignete Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit mit privaten Investierenden und der Stadtgesellschaft. Die Städtebauförderung ist auch weiterhin die einzige Möglichkeit, umfangreiche städtebauliche Maßnahmen durch die Stadt in festgelegten Stadtteilen zu realisieren.

 

Die Stadt Aachen hat mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen sehr verlässlichen Partner, der Planungssicherheit für die Städtebauförderung so weit wie möglich gewährt und gute Lösungen für die komplexen Förderthemen ermöglicht. Aufbauend auf Abstimmungsgesprächen mit dem MHKBG und der Bezirksregierung in 2020 wurde im Mai 2021 ein Gespräch mit der Bezirksregierung geführt, um den weiteren Weg für erforderliche neue Schwerpunktsetzungen zu bereiten und abzustimmen.

Bei neu angemeldeten Städtebaufördergebiete soll künftig die Laufzeit von acht Jahren nicht überschritten werden. Gebiete wie Aachen-Nord, Beverau, Brand und Haaren sollen zügig zu einem Abschluss geführt werden, um mittelfristig durch Konzentration auf weniger Gebiete eine größere Wirkung erzielen zu können. Die Stadt strebt an, Brand in 2023, Aachen-Nord in 2023 ausfinanziert und abgeschlossen zu haben sowie Haaren im Jahr 2025 abzuschließen.

 

Entsprechend der politischen Beratung zum Jahresbericht Städtebauförderung 2020 (Vorlage-Nr.: FB 61/0085/WP18) sollen für die Bereiche

  • östliche Innenstadt sowie
  • Forst / Schönforst / Driescher Hof

neue Integrierte Stadtentwicklungskonzepte als Grundlage für die Anmeldung zur Städtebauförderung erarbeitet werden.

 

In der Innenstadt soll der Fokus auf die östliche Innenstadt gelegt werden. Der sich fortsetzende Strukturwandel in diesem Bereich erfordert eine Auseinandersetzung mit einem neuen Fokusbereich und einer Konzentration von Maßnahmen. Zu diesem Zweck wird angestrebt, das Innenstadtkonzept 2022 in den Jahren 2025 bis 2027 abzuschließen und in ein neues Konzept zu überführen, das auf die östliche Innenstadt fokussiert. Bis dahin wird die Gesamtmaßnahme Innenstadt weitergeführt. Diese Vorgehensweise wurde bereits in den Gesprächen mit der Bezirksregierung und dem Landesministerium besprochen. Das MHBKG unterstützt diesen Ansatz.

 

Für die östliche Innenstadt wurde am 04.11.2021 im Planungsausschuss der Beschluss zu Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB gefasst (Vorlagen-Nr.: FB 61/0248/WP18).

Die Inhalte für die Beauftragung einer externen Begleitung werden vorbereitet. Neben der rechtlichen Begleitung einer Vorbereitenden Untersuchung soll der Auftrag auch einen dialogorientierten Prozess umfassen (Konzeption der Formate, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Kommuni­kationsprozesses mit Beteiligung der Fachverwaltung, Politik und den verschiedenen öffentlichen/ externen Zielgruppen). Durch den aktiven Dialog mit der Stadtgesellschaft und die Einbindung wichtiger Stakeholder*innen und Schlüsselakteur*innen sollen in Vorbereitung auf den Gestaltungs- und Umbauprozess der kommenden Jahre Chancen und Ziele der Transformation der östlichen Innenstadt gemeinsam erarbeitet und vermittelt werden. Es gilt, die positiven Kräfte im Unter­suchungsbereich aktiv zu adressieren und zu aktivieren.

 

Die Vorbereitende Untersuchung soll einen Überblick und nähere Erkenntnisse über die Notwendig­keit der städtebaulichen Sanierung liefern. Ein Sanierungsverdacht entwickelt sich nicht ausschließlich aus objektiv „schlechten“ Zuständen, sondern auch im Abgleich des Vorgefundenen mit den Entwicklungszielen der Stadt.

Mit der Erarbeitung dieser Ziele beginnt die Stadt Aachen nicht bei null. Einige Ziele können bereits aus dem bestehenden Innenstadtkonzept 2022 abgeleitet werden. Andere Ziele haben sich neu entwickelt oder sind stärker in den Vordergrund getreten, z.B. durch reale Entwicklungen, vertiefte Ausarbeitung fachlicher Themen oder durch politische Beschlüsse.

Eine Sanierungsmaßnahme und ihre vorbereitenden Untersuchungen sind immer als umfassende, integrierte Gemeinschaftsaufgabe angelegt. Dazu zählt auch die Zusammenarbeit zwischen den Teilen der Verwaltung, die zu verschiedensten Themen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bereits an der fachlichen Erarbeitung von Zielen oder ihrer Umsetzung beteiligt sind.

Wesentliche Entwicklungsziele und Sanierungsverdachtsmomente bilden einen ersten inhaltlichen Orientierungsrahmen:

  • Handel und Gewerbe – eine lebendige Innenstadt erhalten und stärken
  • Umwelt und Klima – Klimaschutz und Klimawandelfolgen stärker berücksichtigen
  • Mobilität – die östliche Innenstadt als Stadteingang und Mobilitätsknoten neu justieren
  • Wohnen – den Wohnstandort Innenstadt qualifizieren und stärken
  • Soziales, Sicherheit und Ordnung – aus einer integrierten Betrachtung heraus ein gemeinschaftliches Vorgehen erarbeiten
  • Bildung, Ausbildung und Kultur – anstehende Veränderungen antizipieren
  • Öffentlicher Raum und Stadtgestalt – Aufwertungen fortsetzen, neue Impulse aufnehmen
  • Immobilien und Baubestand – nachhaltig in Haus und Quartier investieren

Weitere räumliche und thematische Schwerpunkte werden aus dem Innenstadtkonzept 2022 in die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.

 

 

Im Jahr 2021 wurde die Zusammenarbeit mit dem Citymanagement intensiviert und eine Verzahnung der unterschiedlichen Prozesse zur Innenstadtentwicklung weiter vorangebracht. Im Rahmen des Zukunftsprozesses „Innenstadtmorgen“ (Federführung bei FB 01, vgl. Sachstandsbericht Innen­stadtentwicklung – Vorlage-Nr.: FB 01/0161/WP18) wurden verwaltungsinterne Gremien etabliert (Steuerungskreis und Taskforce) und die Ausschreibung für eine externe Begleitung zur Initiierung und Umsetzung eines integrierten, dialogorientierten und aktivierenden Innenstadtprozess durch­geführt. Mit einer Beauftragung eines externen Büros ist im Mai/Juni 2022 zu rechnen, so dass der „Zukunftsprozess Innenstadtmorgen“ im Laufe des Jahres 2022 begonnen und in die Umsetzung gehen kann. Im Herbst soll in diesem Rahmen eine Zukunfts­konferenz stattfinden, die als Kommuni­kationsplattform für eine Vielzahl von Aktivitäten und Projekten in der Innenstadt dienen soll – so auch für die östliche Innenstadt.

 

Konkrete nächste Schritte im Bereich Innenstadt im Laufe des Jahres 2022 werden sein:

  • Überschlägige multiperspektivische Bestandsaufnahme (Städtebau, Soziales, Wohnen, Gewerbe, Öffentlicher Raum, Klima etc.)
  • Beauftragung und Einstieg in Vorbereitende Untersuchung nach §141 BauGB (mit externer Unterstützung) und flankierendem Dialogprozess.

 

 

Mit Beschluss des Planungsausschusses vom 15.04.2021 hat die Politik die Verwaltung beauftragt, die Anmeldung eines neuen Fördergebietes „Forst / Schönforst / Driescher Hof“ zur Städtebau­förderung vorzubereiten, da dort in der Gesamtschau der Stadt ein besonders hoher Handlungsbedarf besteht. Die Fachverwaltung erarbeitet aktuell erste Grundlagen und entwirft einen entsprechenden Planungs- und Beteiligungsprozess zur Erarbeitung eines ISEK für das Jahr 2022/23. Ziel ist, die Aufstellung des ISEK bis Herbst 2023 abzuschließen und auf dieser Grundlage den Gesamtantrag für die Aufnahme des neuen Städtebaufördergebietes in das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ ab dem Jahr 2024 einzureichen. Seit Frühjahr 2021 arbeitet die Fachverwaltung in interdisziplinären dezernats- und fachbereichsübergreifenden Workshops („Think Tank“) an der Vorbereitung des ISEK. Unter Beteiligung von FB 52, Dez. VI, FB 56, Dez. IV, FB 45, Dez. III und FB 61 werden die Ziel­setzung und das strategische Vorgehen vorbereitet. Zum Thema Wohnen wurde zur Vorbereitung einer abgestimmten Konzeptentwicklung ein Austausch mit den Wohnungsmarktakteuren gewoge und Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft angestoßen, der nun im weiteren Prozess verankert wird.

 

Im Ergebnis der Gespräche sowie auf Grundlage einer umfassenden Bestandsanalyse können somit bereits folgende Themen fokussiert werden:

 

  • Wohn- und Freiraumqualitäten (Sanierung | Modernisierung | Nachverdichtung | Aufwertung)
  • Fragen des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Infrastruktur
  • Rolle des öffentlichen Raums und der Nahversorgung
  • Alleinstellungsmerkmal der urbanen Durchgrünung
  • Quartiersrelevante Potenziale der Sport- und Vereinsaktivitäten
  • Stärkung von Angeboten für Kinder und Jugendliche
  • Nachhaltige und sozialverträgliche Erneuerung des Gebäudebestands.

 

Im Querschnitt werden insbesondere die Themen Mobilität, sozialräumliche Entwicklung sowie Gesundheit und Bildung im Quartier eine Rolle spielen. Dies gilt auch für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung. Im Rahmen der geplanten Gesamtmaßnahme sind auch Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel eine wichtige Fördervoraussetzung. Der Einbindung möglichst vieler Menschen vor Ort, v.a. auch von Kindern und Jugendlichen, kommt eine besondere Bedeutung zu. Es geht darum, gemeinsam mit den Menschen im Quartier ins Handeln zu kommen und Partner in der Wohnungswirtschaft zu finden, um in Kooperation und Koproduktion eine nachhaltige Quartierserneuerung zu initiieren. Leitgedanke ist stets, lebenswertere Räume zu schaffen, quartiers- und nachbarschaftsbezogene (auch selbstorganisierte) neue Nutzungen zu ermöglichen, soziale Kontaktmöglichkeiten und die Identifikation mit dem Stadtteil zu verbessern.

 

Der Stadtteil soll im Rahmen des bevorstehenden Prozesses zur integrierten Stadtentwicklung nicht „umgekrempelt“ werden, sondern in Potentiale und Stärken in den jeweiligen Teilräumen erkannt und nachhaltig gestärkt werden. Die genaue räumliche Abgrenzung und Fokussierung auf die jeweiligen Teilräume und einzelne Schwerpunkte in diesen Bereichen wird im weiteren Planungs- und Beteili­gungs­prozess konkretisiert. Dazu werden seit Anfang des Jahres 2022 zielgerichtet verwaltung­sinterne Gespräche durchgeführt, um Themenschwerpunkte und Handlungsbedarfe aus Sicht der unterschiedlichen Fachdisziplinen in den heterogenen Teilräumen des Gebietes zu identifizieren.

 

Zur Vorbereitung der Beauftragung und Erarbeitung des ISEK sind die bereits angestoßenen Prozesse im Laufe des Jahres 2022 fortzuführen und die Anforderungen an den Erarbeitungsprozess des ISEK zu konkretisieren:

  • Schlüsselakteur*innen identifizieren, in den Prozess einbinden und deren Perspektive(n) kennenlernen
  • Struktur für die erste Phase des Austauschs von internen und externen Akteur*innen schärfen
  • Vorbereitung der Beauftragung der Erarbeitung eines ISEK durch ein externes Büro mit einem  flankierenden Dialogprozess
  • mögliche Handlungsansätze zur inhaltlichen Vorbereitung konkretisieren und erste Beteiligungsformate in den einzelnen Teilräumen vorbereiten

 

 

Fazit

Mit den beiden neuen Fördergebieten „östliche Innenstadt“ und „Forst / Schönforst / Driescher Hof“ und den gleichzeitig zum Abschluss zu führenden fünf bestehenden Fördergebieten ist weiterhin eine große Kraft­anstrengung verbunden, es wird aber ein Grundstein für dringend erforderliche Prozesse der Stadterneuerung gelegt. Die Verwaltung empfiehlt daher, sich wie in der Vorlage beschrieben, auf den Weg zu begeben und die Ressourcen entsprechend einzusetzen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...