Entscheidungsvorlage - FB 61/0408/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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01.06.2022
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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02.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage
Die Programmberatung wurde am 05.09.2019 im Planungsausschuss beschlossen, die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat sich am 11.09.2019 dem Beschluss angeschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 17.02.2020 bis 18.03.2020 stattgefunden. Es waren 19 Bürger*innen zum Anhörungstermin erschienen.
Die Hauptthemen für die Anwesenden waren:
- Alternative Zufahrtsmöglichkeiten zur neuen Kleingartenanlage
- Mehrbelastung der Sonnenscheinstraße und Kostenbeteiligung der Anwohner
- Lage des ersten Bauabschnitts
- Lage des Parkplatzes bzw. der Gemeinschaftsfläche
- Zahl der erforderlichen Parkplätze
- Derzeitige Belästigung der Wohnbebauung durch die Kleingartenanlage insbesondere am Wochenende und in der Nacht
- Derzeitiges Parken und Parksuchverkehr in der Sonnenscheinstraße
- Förderung des Fahrradverkehrs zur Verminderung des PKW-Verkehrs
- Heutige Belästigung durch das Gewerbegebiet, insbesondere des Gewerbebetriebs Kohl im Nordosten
- Zufahrt für Baustellenverkehr
- Bedarf an Gewerbeflächen und fehlender Grund zur Verlagerung der vorhandenen Kleingartenanlage
Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger*innen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.
Die Planungen zur Zufahrt über die westlichen Sonnenscheinstraße wurden von der Verwaltung überprüft und andere Varianten untersucht. Durch die nun geplante Erschließung der alten und der neuen Anlage über die östliche Sonnenscheinstraße werden Verschlechterungen für die stark belastete westliche Sonnenscheinstraße vermieden bzw. Verbesserungen erreicht. Auch die Lage des Parkplatzes, der Zufahrt und der Gemeinschaftsfläche am östlichen Rand des Plangebietes wurde so geplant, dass die Beeinträchtigungen des vorhandenen Wohngebietes minimiert werden können. Das Lärmgutachten hat die Planung in Bezug auf das vorhandene Wohngebiet untersucht und im Ergebnis eine Verbesserung der Lärmsituation nachgewiesen.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Keine davon hat eine relevante Stellungnahme zur Planung abgegeben.
- Klimanotstand
Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Weiterhin ist gemäß Ratsbeschluss vom 26.08.2020 die Klimarelevanz darzustellen.
Die Klimacheckliste für Bebauungspläne ist der Vorlage als Anlage beigefügt. In deren Auswertung zeigt sich, dass Vorteile in der günstigen Lage außerhalb von Schutzsignaturen Schutzbereich Stadtklima und Belüftungsbahn Stadtklima liegen. Außerdem ist die Anbindung an Wohngebiete und Infrastruktur günstig. Die potentielle Nutzung der Sonnenenergie könnte eine Rolle bei der Stromerzeugung als Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Gartenlauben spielen; dies wäre Inhalt der weiteren Entwurfsplanung. Für das Vereinsheim wäre eine Vereinbarung mit dem Kleingartenverein denkbar, der sich zu Installation einer Photovoltaik-Anlage verpflichten könnte. Günstig sind weiterhin die geplante geringe Versiegelung und der hohe Grünflächenanteil und der Erhalt von Gehölzen in großem Umfang. Der Versiegelungsgrad ist mit ca. 29 % (einschließlich teilversiegelter Flächen) gering. Durch dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken ist keine Auswirkung auf die Folgen von Starkregenereignissen gegeben.
- Finanzielle Auswirkungen
Durch die spätere Umsetzung der Planung werden Kosten für den städtischen Haushalt ausgelöst. Kosten der Planung werden durch die Erstellung der Kleingartenanlage einschließlich Erschließung und Lärmschutz entstehen.
Die Kosten für die Herstellung der Kleingartenanlage betragen laut Kostenschätzung ca. 2.600.000 Euro. Die Kosten für die bauliche Anpassung der Sonnenscheinstraße für die neue Zufahrt belaufen sich auf ca. 72.000 Euro. Die naturschutz- bzw. bodenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, der Bau der Toilettenanlage und des Vereinshauses sowie die Neuanlage eines Mischwasserkanals sind bisher in den Kosten nicht enthalten.
Durch den Bebauungsplan Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - soll für die Errichtung einer Dauerkleingartenanlage Planungsrecht geschaffen werden. Durch die Festsetzungen zur Lage der Gemeinschaftseinrichtungen wie Vereinsheim, Zufahrt und Stellplatzanlage werden Störungen für das umgebende Wohngebiet an der Sonnenscheinstraße vermieden. Grünflächen, Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sorgen für eine Anreicherung der Landschaft und einen ökologischen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 den Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1001 beschlossen (FB 36/0148/WP 18).
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
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3
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
332 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
13,5 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
446 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|