Kenntnisnahme - FB 61/0416/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Rad-Vorrang-Route (RVR) zwischen der Aachener Innenstadt und Haaren/Verlautenheide zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Rad-Vorrang-Route (RVR) zwischen der Aachener Innenstadt und Haaren/Verlautenheide zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die RVR Haaren verbindet die Aachener Innenstadt mit den Ortsteilen Haren und Verlautenheide. Die ca. 6 km lange Strecke verläuft in großen Abschnitten entlang der Wurm und größtenteils über bestehende Straßen und Wege. Weiter ist eine direkte Anbindung an den Bahntrassenradweg Aachen-Jülich vorgesehen.

Die Stadt Aachen hat Ende Dezember den Zuwendungsbescheid zum Förderantrag zur RVR Haaren erhalten. Die förderfähigen Gesamtausgaben für die Umsetzung des Vorhabens betragen 3,9 Mio. Euro, wovon rund 3,1 Mio. Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, bei einer Förderquote von 80 Prozent, finanziert werden. Die Fertigstellung des Projekts ist für Ende 2024 geplant. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist als Projektträger für das Förderprogramm "Innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland" Kontaktorganisation für die Stadt.

Der Streckenverlauf gemäß Förderbescheid ist in der Übersichtskarte Anlage 1 dargestellt. Die RVR folgt weitestgehend der bereits bestehenden Wegeverbindungen des derzeitigen Radverkehrsnetzes. Wesentliche neue Gestaltungselemente für einen sicheren und komfortablen Ausbau der RVR sind:

  • Herstellung neuer Fahrradstraßen gemäß dem Aachener Fahrradstraßen-Standard (ca. 2,5 km)
  • Ausbau, Asphaltierung und Verbreiterung von vorhandenen gemeinsamen, eigenständig geführten Geh- und Radwegen (ca. 2,8 km)
  • Neubau von gemeinsamen, eigenständig geführten Geh- und Radwegen (ca. 0,4)
  • Anlage von Radfahrstreifen (ca. 0,6 km)
  • Optimierung der Knotenpunkte für eine Bevorrechtigung und Beschleunigung des Radverkehrs.

Darüber hinaus werden die Anforderungen der zu Fuß Gehenden entlang der RVR besonders berücksichtigt. Das Premiumfußwegekonzept für die Innenstadt sieht vor, dass innerhalb von 20 Minuten aus der Innenstadt auf komfortablen, ansprechenden und barrierefreien Wegen zu Fuß ein umliegender Grünraum (hier die Wurm) erreicht werden kann. Für Haaren sollen weitere Premiumfußwege zur Förderung des Fußverkehrs entstehen.

Die RVR verfolgt das Ziel, Radfahrende sicher und komfortabel von den Außenbezirken in die Innenstadt zu führen.

 

2. Ziele

Damit soll eine fortschreitende Verlagerung von Alltagswegen aus dem Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr in der Stadt Aachen erreicht werden, die gemäß IKSK dazu beiträgt, die beschlossenen Klimaschutzzielen zu erreichen. Das Konzept der RVR basiert ursprünglich auf dem Luftreinehalteplan 2015 und war dort als Maßnahme MR 3 „Ausbau Radwegenetz“ aufgeführt.

Darüber hinaus leisten die RVR einen Beitrag, um das Ziel 1 „Herstellung von Radhauptverbindungen“ des Radentscheids zu erreichen.

Auch zu den Zielen des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) 2021wird beigetragen. Danach soll der Radverkehr so attraktiv werden soll, dass ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit der Wege erreicht wird.

  1. CO²-Einsparungspotential

Eine exakte Aussage zum CO²-Einsparpotential der RVR ist nicht möglich, da viele Faktoren existieren, die den Verkehrsmittelwechsel beeinflussen. Daher wurden für die weitere Betrachtung 3 Untersuchungsvarianten mit der möglichen Bandbreite des CO²-Einsparungspotentiales erstellt. Die zweite Variante orientiert sich an den Zielen des Luftreinhalteplanes mit einer Erhöhung des Radverkehrsanteil am Modal Split auf 20% und bildet einen mittleren Wert, der hier als mittleres Nutzenpotential anzusehen ist.

  • Reduktion der CO²-Emmisionen um 112 t/a bei einer Reduktion des MIV-Anteils um 10%
  • Reduktion der CO²-Emmisionen um 296 t/a bei einer Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 20% gemäß dem Luftreinhalteplan und gleichzeitigen Reduzierung des MIV-Anteils
  • Reduktion der CO²-Emmisionen um 461 t/a bei einer Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 25% nach dem FaNaG und gleichzeitigen Reduzierung des MIV-Anteils.

Nicht berücksichtigt wurden folgende Aspekte, welche zum Teil bedeutende weitere positive Perspektiven in der Vermeidung von CO²-Emmision bieten, wofür aber aktuell präzise Datengrundlagen fehlen, bzw. die Abhängigkeit von weiteren Projekten besteht, welche noch nicht oder erst teilweise umgesetzt sind:

  • erhöhter Verbrauch auf Kurzstrecken und im Stadtverkehr
  • weitere Entfernungen, welche mittels Pedelecs zurückgelegt werden könnten, und somit das Einzugsgebiet der RVR vergrößern
  • mögliche Einflussfaktoren auf die Verkehrsmittelwahl durch sich ändernde politische oder ökonomischen Rahmenbedingungen
  • den Ausbau des kompletten RVR-Netzes inkl. dem Grabenringverteiler, welcher das potentielle Einzugsgebiet der RVR Haaren /Verlautenheide ebenfalls bedeutend erweitert.
    1. Weitere Potentiale

Durch die Verlagerung der Fahrten vom MIV auf den Radverkehr entstehen weitere hier nicht näher bezifferte Vorteile, wie z.B.

  • Lärmreduktion
  • die Verminderung von weiteren Schad- und Feinstaubstoffen
  • die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger.

 

  1. volkswirtschaftlicher Nutzen

Der Umstieg vom MIV auf den Radverkehr bedeutet auch eine Gesundheitsförderung, welche sowohl für den einzelnen Verkehrsmittelumsteiger einen persönlichen Nutzen bildet und insgesamt auch einen großen volkswirtschaftlichem Nutzen darstellt.

 

3. Landschaftlicher Begleitplan inkl. Artenschutzvorprüfung und Biotopkartierung

Das Planungsgebiet der RVR Haaren liegt teilweise im Biotopverbund „Wurmtal im Bereich der Stadt Aachen“ (VB-K-5102-011). Dabei wird das Landschaftsschutzgebiet „LSG-Aachen“ (LSG-5102-0001) teilweise tangiert. Außerdem befinden sich hier vier schutzwürdiger Biotope, welche evtl. von der RVR-Planung berührt werden könnten:

  • Gut Kalkofen und Huettenbach (BK-5202-061)
  • Wurmbachabschnitt nördlich Gut Kalkofen (BK-5202-060)
  • Haarbachaue zwischen Aachen-Brand und Haaren (BK-5202-063)
  • Ehemaliger Steinbruch oberhalb der Kahlbrachter Muehle (BK-5202-048)

Ein geschütztes Biotop (BT-5202-020-8) grenzt ggf. an eine alternative Wegeführung im Bereich des Haarbaches.

Da größere Streckenbereiche der RVR innerhalb des aktuellen und in der Fortschreibung befindlichen Landschaftsplanes verläuft, wird vom FB 36 ein LBP und eine ASP gefordert ( siehe Anlage 4).

Daher wurde im Rahmen einer Angebotseinholung auf Basis der HOAI ein Büro zur Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) inkl. der Artenschutzvorprüfung (ASP I) und Biotopkartierung beauftragt.

Der Umfang der landschaftlichen Begleitplanung ist in der Anlage 2 grün dargestellt und umfasst ca. 30 Hektar inkl. der LB 90 (Feuchtgebiete Saurensgasse) und 133B (Haarbach). Die als besondere Leistung durchzuführende ASP I erstreckt sich im Bereich des LBP auf ca. 500 m beidseits der Trasse und ist in Anlage 3 dargestellt.

 

4. Weiteres Vorgehen:

In einer ersten Stufe wird vom beauftragten Büro die ASP I durchgeführt, um Rückschlüsse über eine mögliche Erfordernis der Artenschutzprüfung II (ASP II) zu erhalten. Bei Bedarf soll diese in Abhängigkeit der betroffenen Arten durchgeführt werden.

Weitere Ergebnisse zum LBP sind bis Ende des Jahres zu erwarten.

Des Weiteren wird der Baumbestand hinsichtlich des Erhalts im Bereich des Landschaftsplans sowie im Bereich des Parks Neuköllner Straße untersucht.

Im Rahmen der Planung des Premiumfußwegekonzeptes Haaren (Haaren clever mobil) sollen neue Baumpflanzungen (Straßenbäume) im Bereich der Radvorrangroute im Straßenraum eingeplant werden.

Aus verkehrsplanerischer Sicht ist zur Verbesserung des Fahrkomforts von Radfahrenden und damit zur Steigerung des Umsteigepotentials vom MIV auf das Fahrrad eine Asphaltierung sinnvoll.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Bei Bedarf entstehen zusätzliche Kosten für die Durchführung der ASP II.

Bei einer Umsetzung von Wegen aus wassergebundenen Schichten gemäß Hinweisen des Fachbereiches Klima und Umwelt (siehe Anlage 4) entstehen für den späteren Unterhalt und Betrieb der Wege wahrscheinlich höhere finanzielle und arbeitstechnische Aufwände für die Stadt Aachen. Auch würde voraussichtlich das Potential der RVR für Arbeitswege nicht vollständig ausgenutzt werden können.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

X

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

X 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Gemäß dem Abschnitt 2a) der Vorlage ergibt sich durch die Umsetzung der RVR Haaren aus der Potentialanalyse ein mittlerer Einspareffekt von 296 t/a CO².

Darüber hinaus besitzt die RVR Haaren in Zusammenwirkung mit weiteren Faktoren und Projekten des Rad-Vorrang-Routen-Netzes weiteres CO² Einsparpotential, was aktuell nicht beziffert ist bzw. werden kann.

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Anlagen

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