Entscheidungsvorlage - FB 61/0400/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2022 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die rechtskräftig verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2022 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die rechtskräftig verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energieaufwendungen und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt). Somit steigen die durch die Nennentgelte erzeugten Jahreskosten mit jeder zusätzlichen Straßenbeleuchtung.

Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen waren bis 2017 jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Zum Haushalt 2018 hat der Mobilitätsausschuss eine Erhöhung des Ansatzes von 50.000 € auf 100.000 € jährlich beschlossen, damit die Prioritätenliste schneller abgebaut werden kann.

Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.

Wie in der Vergangenheit wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet.

 

Die Bewertung der Straßenbeleuchtungsmaßnahmen erfolgt mittels einer Bepunktung, die in einer Bewertungsmatrix erstellt wird. In dieser Matrix werden die unterschiedlich gewichteten Aspekte (Wichtungsfaktor) wie Verkehrssicherheit, Frequenz (Füßgänger+Radverkehr), Sozialer Faktor (umliegende Bebauung) und vorhandene Beleuchtungssituation berücksichtigt und situationsabhängig bepunktet.

Das Produkt aus Wichtungsfaktor und Punktzahl ergibt die Punktziffer des Einzelaspekts und die Punktsumme der Einzelaspekte schließlich die Gesamtpunktzahl mit der die Maßnahme in die Prioritätenliste aufgenommen und einsortiert wird.

Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht beauftragten Maßnahmen aus der Liste 2021 bilden sie die Liste 2022. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Bewertungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.

Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus den Vorjahren gekommen. Mit einer Umsetzung von Projekten, die unter 1,0 bewertet wurden, ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Maßnahmen aus vergangenen Prioritätenlisten, die schon umgesetzt wurden oder derzeit noch in Bearbeitung durch die STAWAG sind, werden im Anhang auf dem Blatt „Straßenbeleuchtung - Maßnahmenumsetzung 2021“ tabellarisch aufgeführt.

 

Kosten und Finanzierung

Inklusive der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 stehen im Haushaltsjahr 2022 bei PSP-Element 4-120102-903-8 "Erneuerung Straßenbeleuchtung" insgesamt 188.232 zur Verfügung. Hiervon sind 90.415,65 € bereits durch in 2021 beauftragte Maßnahmen gebunden.

Weitere Maßnahmen werden in Anwendung der Prioritätenliste und soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen umgesetzt.

Um einen schnelleren Abbau der Prioritätenliste zu ermöglichen, kann die Finanzierung einiger kleinerer Beleuchtungsmaßnahmen ggf. aus den konsumtiven Mitteln bei PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen“ erfolgen, sobald absehbar ist, dass die bis Jahresende zu erwartenden konsumtiven Aufwendungen gedeckt sind und entsprechende Restmittel zur Verfügung stehen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-903-8; Kostenart 52350000; Erneuerung Straßenbeleuchtung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

188.232

188.232

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

188.232

188.232

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 88.232 €

 

PSP-Element 4-120102-2; Kostenart 52350000; Kleinmaßnahmen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022**

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

156.765,14**

156.765,14

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

72.235,09***

72.235,09

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

229.000,23

229.000,23

420.000

420.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 56.765,14 €

***Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 32.235,09 €

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Begründung zur Klimarelevanz

Mit Beschluss der Maßnahmenliste werden auch im Jahr 2022 zusätzlich Leuchten aufgestellt. Durch die nötigen Bautätigkeiten entstehen in gewissem Umfang CO2-Emissionen, die, ebenso wie die zur Produkt-(Maste+Leuchten) Herstellung, nicht vermieden werden können. Die aufzustellende Beleuchtung verbessert aber insbesondere die Situation für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende und leistet somit einen Beitrag zur CO2-armen Mobilität.

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Anlagen

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