Kenntnisnahme - FB 61/0419/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Thematik Windenergie berichtete die Verwaltung am 08.06.2021 im AUK und 10.06.2021 im PLA (FB 61/0108/WP18) über den aktuellen Sachstand und über das laufende Gesetzgebungsverfahren.

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Tagesordnungsantrags der Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Aachen am 08.03.2022 im AUK und am 10.03.2022 im PLA erneut Bericht erstattet. Auf diese Vorlage wird ausdrücklich verwiesen (FB 61/0336/WP18).

 

Aktueller Planungsstand:

Im Hinblick auf einen effektiven Ausbau der Windenergie im komplexen Spannungsfeld zwischen Energieversorgung und Naturschutz-/ Umwelt- und Artenschutz überprüft die Verwaltung derzeit die potenziellen Einzelflächen, die sich im Rahmen der gesamträumlichen Analyse beziehungsweise auf Grundlage der für das gesamträumliche Planungskonzept zugrunde gelegten harten und weichen Kriterien ergeben, auf ihre jeweilige Eignung für die Windenergie. Hierzu zählt auch der Bereich am Vetschauer Berg, in dem es schwerpunktmäßig um das Repowering der 9 bestehenden Altanlagen aus den Baujahren 1998 – 2003 geht.

Die hierzu angestoßene Fachbereichsbeteiligung läuft derzeit und soll in diesem Sommer abgeschlossen werden

 

Ausblick Zeitplanung

Nach Abschluss der laufenden Fachbereichsbeteiligung wird die Verwaltung Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Themen Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet Aachen und speziell zum Repowering Vetschauer Berg entwickeln und in die politische Diskussion einbringen.

 

Entgegen der Darstellung in der Verwaltungsvorlage vom 08. und 10. März (FB 61/0336/WP18) und mit Blick auf die derzeitigen politischen Diskussionen erfolgen weitere Schritte frühestens nach der Sommerpause. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine umfassende und abschließende Einschätzung und Bewertung bzgl. der notwendigen städtebaulichen bzw. planungsrelevanten Instrumente.

 

Mit dem Ergebnis der Verwaltungsprüfung sollen alle Bezirksvertretungen und die zuständigen Fachausschüsse befasst werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

X

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 X

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 X

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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